Bun­des­re­gierung muss tat­säch­liche Gesamt­kosten der „Will­kom­mens­kultur“ voll­ständig darlegen!

Die AfD-Fraktion im Bun­destag hat einen Antrag an die Bun­des­re­gierung gestellt, diese möge endlich die Gesamt­kosten der Politik der offenen Grenzen dar­legen und in einem jähr­lichen Bericht fort­laufend darüber infor­mieren. Über die Motive dieses Antrags Gott­fried Curio.

Der Bericht, der alle Ebenen von Bund, Ländern und Kom­munen umfassen soll, muss alle Auf­wen­dungen, die im Rahmen der migra­ti­ons­po­li­ti­schen Grund­satz­ent­schei­dungen der Regierung anfallen, umfassend und trans­parent darlegen:

  • für die sog. Flucht­ur­sa­chen­be­kämpfung – inklusive einer Eva­luation des tat­säch­lichen Nutzens dieser finan­ziell erheb­lichen Maßnahme – ,
  • für die Bereit­stellung von Unter­künften (sowie deren Instand­haltung und Sanierung),
  • für Sozi­al­leis­tungen (nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­gesetz und dem Sozialgesetzbuch),
  • für Aus­gaben in der öffent­lichen Ver­waltung und bei den Jugendämtern,
  • für ent­ste­hende Fol­ge­kosten im System der Arbeitslosen‑, Renten- und Krankenversicherungen,
  • für ver­ur­sachte Kosten bei Polizei und Feu­erwehr, Gerichten und Gefängnissen,
  • für Dienst­leis­tungen der Wohl­fahrts­ver­bände und die Kin­der­be­treuung, im Bil­dungs- und Schul­wesen, im Ver­kehrs- und Woh­nungs­wesen, in der Raum­planung und Abfall­wirt­schaft, sowie durch (geschei­terte) Rück­füh­rungen und frei­willige Ausreisen.

Huma­nitäre Ineffektivität

Dies alles zumal vor dem Hin­ter­grund, dass diese Kosten unnötig sind – Stichwort: Selbst­ein­tritt – , sowie der voll­stän­digen huma­ni­tären Inef­fek­ti­vität: Bekanntlich kann mit dem selben Betrag vor Ort, in der Hei­mat­region, hun­dertmal mehr Men­schen geholfen werden.

Zudem soll die Bun­des­re­gierung ein finanz­wis­sen­schaft­liches Gut­achten in Auftrag geben, welches anfal­lende indi­rekte Kosten – wie etwa Miet­preis­er­hö­hungen durch Wohn­raum­ver­knappung – in den Blick nimmt sowie die Lang­zeit­be­las­tungen auf­grund des tat­sächlich zu erwar­tenden Umfangs an Selbst­ver­sorgung der Migranten (in Arbeits­leben wie Ren­tenzeit) erfasst; dies auch samt den Fol­ge­kosten durch Fami­li­en­nachzug und hier geborene Kinder. Auch soll über die aktu­ellen Steuer- und Sozi­al­ab­ga­ben­zah­lungen der Zuwan­derer mit Arbeits­er­laubnis Bericht erstattet werden, um so die Ein­nahmen den Aus­gaben gegen­über­stellen zu können und even­tuelle Inte­gra­ti­ons­fort­schritte in dieser Dimension erkennen zu können.

Steu­er­zahler haben ein Recht auf diese Informationen

Die steu­er­zah­lenden Bürger, mit deren Geld die ‚Will­kom­mens­kultur‘ unge­fragt finan­ziert wird, haben das Recht, voll­ständig und trans­parent über die tat­säch­lichen Gesamt­kosten infor­miert zu werden. Während beim Bäcker neu­er­dings für jede Semmel ein Bon aus­ge­druckt werden muss, ver­schleiert die Bun­des­re­gierung jene Mil­li­ar­den­kosten, die durch Asy­lanten ent­stehen. Es ist an der Zeit, die Bun­des­re­gierung in die Bon­pflicht zu nehmen.

 


David Berger — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.philosophia-perennis.com