Die Corona-Pandemie ist nach wie vor nicht ausgestanden, glaubt man den Gesundheitsbehörden- und Institutionen.
Nach wie vor muss mit den allgemeinen Vorbeugungsmaßnahmen Vorsicht an den Tag gelegt werden.
Doch das, was jetzt an das Licht der Öffentlichkeit kommt, haut dem Fass den Boden aus!
Um das geht es:
Mehrere Behördenschreiben mit drastischen Sanktionen gegen Kinder mit Corona-Verdacht sind aufgetaucht.
Eltern sind empört.
Beispielsweise wurde im Kreis Offenbach Ende Juli der Betrieb einer Kindertagesstätte eingestellt, weil ein Kind Corona aufwies. Die betroffene Familie musste 14 Tage in häusliche Isolation.
Das Schreiben des örtlichen Gesundheitsamtes sorgte jedoch für große Verwunderung, in dem es hieß:
„Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen (keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten).“
Absurd!
Diese Vorschrift soll kein Einzelfall mehr sein, sondern wurde aus drei Bundesländern gemeldet, wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, mit sogar noch drastischeren Androhungen:
In Bruchsal (Kreis Karlsruhe) war an einer Grundschule eine Lehrerin positiv auf das Coronavirus getestet worden. Darauf wurden im Juli zwei Klassen nach Hause geschickt – begleitet von einer Information der Stadt, in der bei Nichteinhaltung der „Isolation in sog. häuslicher Quarantäne“ mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht wird.
Übrigens: Auch sehr junge Kinder sollen sich demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten.
Der Kinderschutzbund ist empört:
„In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8‑jährigen Kindes gedroht“, teilt der Kinderschutzbund mit.
Aus Sicht der Eltern-Initiative ist schon die Anordnung von häuslicher Isolation für Kinder „eine seelische Grausamkeit“. Zudem würden Eltern mit der Androhung der zwangsweisen Unterbringung massiv eingeschüchtert.
Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar.“
Die Behörden geben sich überrascht über die Aufregung. Die Stadt Bruchsal erklärt beispielsweise nur das „ausführende Ordnungsamt“ zu sein, der Text der Anweisung käme von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Landratsamt.
Diese wiederum wiegeln ab:
„An eine Trennung des Kindes von den Eltern ist hier überhaupt nicht gedacht!“ Wenn ein Kind wirklich einmal „zum Schutz anderer zwangsweise“ isoliert werden müsste, wären immer die Eltern dabei. „Diese Maßnahme wäre die ultima ratio, wenn die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können.“
Die Behörden sehen sich „bewusst missverstanden“, hätten sich bei der Musterverfügung insbesondere am Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes orientiert.
Und was sagt der zuständige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu?
Er äußerte sich in Berlin auf Nachfrage zurückhaltend: „Ich finde, in Zeiten wie diesen, wo diejenigen, die vor Ort Verantwortung haben und die Entscheidungen treffen, es jeden Tag nicht leicht haben, unter Stress Entscheidungen zu treffen, sollte der Bundesminister nicht, ohne den Sachverhalt zu kennen, irgendwie schon bewertende Bemerkungen machen. Das wird der Arbeit vor Ort nicht gerecht.“
Quellen: https://www.focus.de/familie/eltern/riesen-aufregung-um-briefe-an-familien-bei-quarantaene-anordnung-gesundheitsamt-will-kinder-zuhause-von-eltern-isolieren_id_12290254.html//(https://www.op-online.de/region/dreieich/dreieich-corona-fall-kita-schulstrasse-kind-familie-quarantaene-isolation-90014706.html///https://www.mmnews.de/politik/149044-bei-corona-verdacht-aemter-wollen-eltern-die-kinder-wegnehmen
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.