ARD/SWR ent­hüllt & löscht Infos sofort wieder: „Um flüchtige Corona-Infi­zierte unschädlich zu machen, ist der Gebrauch von Schuss­waffen erlaubt!“

Die Hys­terie um die Corona-Pan­demie nimmt weiter zu:

Klar ist, wir müssen die Gefahr ernst nehmen. Klar ist aber auch, dass der Staat jeden Ein­zelnen von uns in seiner per­sön­lichen Freiheit ein­schränkt. Und not­falls sogar zu dras­ti­schen Maß­nahmen greifen kann. Wie dras­tisch, das ent­hüllte ARD/SWR auf seiner Homepage zur Sendung „Markt­check“ vom 9. Sep­tember 2020:

Quelle Screenshot/Bildzitat: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Ir0Hb323e4UJ:https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Zwi­schen­zeitlich ist dieser Artikel gelöscht!

Siehe hier:

Quelle Screenshot/Bildzitat: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html
https://www.mmnews.de/politik/150792-ard-schusswaffen-gebrauch-bei-quarantaene-fluechtlingen-moeglich

Über den Web­cache konnte der Artikel jedoch wieder her­ge­stellt werden. Lesen Sie, was der SWR verrät und WARUM dieser Artikel dann gelöscht wurde! So heißt es dort bei­spiels­weise (Her­vor­he­bungen durch mich):

Hier bestellen!

Welche Regeln gelten bei Quarantäne?

Wer unter häus­licher Qua­rantäne steht, darf seine Wohnung zwei Wochen lang nicht ver­lassen. Freunde oder Nachbarn sollten Ein­käufe erle­digen und vor die Tür stellen. Kör­per­kontakt sollte ver­mieden werden. Auch innerhalb eines Haus­haltes sollte sich eine infi­zierte Person von den anderen iso­lieren, also allein im Raum bleiben, Mahl­zeiten getrennt von der Familie einnehmen.

Wer ordnet eine häus­liche Qua­rantäne an?

Die 380 regio­nalen Gesund­heits­ämter in Deutschland können eine häus­liche Qua­rantäne anordnen. In jedem Gesund­heitsamt dürfen die Ärzte oder das Fach­per­sonal selbst ent­scheiden, wann welche Maß­nahmen ergriffen und worauf Betroffene achten müssen.

Darf der Staat auch gegen meinen Willen Qua­rantäne verordnen?

Ja, dies kann sogar gegen den Willen des Pati­enten erfolgen, denn in einer solchen Situation über­wiegt der Schutz der All­ge­meinheit gegenüber der per­sön­lichen Freiheit des Ein­zelnen. Um eine Flucht des Erkrankten zu ver­hindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegen­stände abge­nommen werden.

Und jetzt kommt’s:

Was pas­siert, wenn ein Infi­zierter das Haus verlässt?

Gelingt dem Infi­zierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Ver­wal­tungs­zwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Qua­rantäne unter­bringen. Als letzte Mög­lichkeit dürfte sogar von der Schuss­waffe Gebrauch gemacht werden, denn die Anste­ckungs­gefahr für eine Vielzahl von Per­sonen wäre so hoch, dass zur Ver­hin­derung der wei­teren Aus­breitung geboten sein kann, flüchtige Pati­enten unschädlich zu machen.

Unfassbar, finden Sie nicht?

Und weiter heißt es

Wer über­wacht die Quarantäne?

Die ört­lichen Poli­zei­be­hörden sind laut Infek­ti­ons­schutz­gesetz (Paragraf 74) zuständig für die Ein­haltung der Vor­schriften. Es droht jemandem, der Krank­heits­er­reger vor­sätzlich ver­breitet, eine Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren oder eine Geld­strafe. Aller­dings wird die Ein­haltung der Qua­rantäne in der Praxis nur durch regel­mäßige Tele­fonate mit den Gesund­heits­ämtern überprüft.

Hier der ent­spre­chende Screenshot mit den äußerst bri­santen Informationen:

Quelle: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Ir0Hb323e4UJ:https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Noch einmal zusammengefasst:

  • Innerhalb eines Haus­haltes sollten Corona-Infi­zierte von anderen Fami­li­en­mit­gliedern iso­liert werden: alleine im Raum bleiben, Mahl­zeiten getrennt ein­nehmen. Stellen Sie sich das einmal vor, wenn es um Ihre Kinder geht. „Ein­zelhaft“ sozusagen …
  • Um die Flucht eines Corona-Infi­zierten zu ver­hindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegen­stände abge­nommen werden. Was damit gemeint ist, bleibt im Unklaren, aber gut möglich, dass dazu auch ein Auto gehört oder viel­leicht Geld, um eine Bus- oder Bahn­karte oder ein Flug­ticket zu kaufen?
  • Gelingt einem Corona-Infi­zierten dennoch die Flucht, darf dieser von den Behörden mit Gewalt in Gewahrsam genommen werden! Es darf sogar von der Schuss­waffe Gebrauch gemacht werden, um den flüch­tigen Erkrankten „unschädlich“ zu machen!
  • Wer das Virus vor­sätzlich ver­breitet, dem droht eine Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren!

So also sehen einige der Repres­salien gegen die Bürger auf­grund des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes aus.

Kein Wunder, dass ARD/SWR diesen bri­santen Artikel schnell wieder von der Homepage gelöscht hat!


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de