Die Hysterie um die Corona-Pandemie nimmt weiter zu:
Klar ist, wir müssen die Gefahr ernst nehmen. Klar ist aber auch, dass der Staat jeden Einzelnen von uns in seiner persönlichen Freiheit einschränkt. Und notfalls sogar zu drastischen Maßnahmen greifen kann. Wie drastisch, das enthüllte ARD/SWR auf seiner Homepage zur Sendung „Marktcheck“ vom 9. September 2020:
Quelle Screenshot/Bildzitat: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Ir0Hb323e4UJ:https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Zwischenzeitlich ist dieser Artikel gelöscht!
Siehe hier:
Quelle Screenshot/Bildzitat: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html
https://www.mmnews.de/politik/150792-ard-schusswaffen-gebrauch-bei-quarantaene-fluechtlingen-moeglich
Über den Webcache konnte der Artikel jedoch wieder hergestellt werden. Lesen Sie, was der SWR verrät und WARUM dieser Artikel dann gelöscht wurde! So heißt es dort beispielsweise (Hervorhebungen durch mich):
Welche Regeln gelten bei Quarantäne?
Wer unter häuslicher Quarantäne steht, darf seine Wohnung zwei Wochen lang nicht verlassen. Freunde oder Nachbarn sollten Einkäufe erledigen und vor die Tür stellen. Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch innerhalb eines Haushaltes sollte sich eine infizierte Person von den anderen isolieren, also allein im Raum bleiben, Mahlzeiten getrennt von der Familie einnehmen.
Wer ordnet eine häusliche Quarantäne an?
Die 380 regionalen Gesundheitsämter in Deutschland können eine häusliche Quarantäne anordnen. In jedem Gesundheitsamt dürfen die Ärzte oder das Fachpersonal selbst entscheiden, wann welche Maßnahmen ergriffen und worauf Betroffene achten müssen.
Darf der Staat auch gegen meinen Willen Quarantäne verordnen?
Ja, dies kann sogar gegen den Willen des Patienten erfolgen, denn in einer solchen Situation überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit des Einzelnen. Um eine Flucht des Erkrankten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden.
Und jetzt kommt’s:
Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.
Unfassbar, finden Sie nicht?
Und weiter heißt es
Wer überwacht die Quarantäne?
Die örtlichen Polizeibehörden sind laut Infektionsschutzgesetz (Paragraf 74) zuständig für die Einhaltung der Vorschriften. Es droht jemandem, der Krankheitserreger vorsätzlich verbreitet, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings wird die Einhaltung der Quarantäne in der Praxis nur durch regelmäßige Telefonate mit den Gesundheitsämtern überprüft.
Hier der entsprechende Screenshot mit den äußerst brisanten Informationen:
Quelle: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Ir0Hb323e4UJ:https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Noch einmal zusammengefasst:
- Innerhalb eines Haushaltes sollten Corona-Infizierte von anderen Familienmitgliedern isoliert werden: alleine im Raum bleiben, Mahlzeiten getrennt einnehmen. Stellen Sie sich das einmal vor, wenn es um Ihre Kinder geht. „Einzelhaft“ sozusagen …
- Um die Flucht eines Corona-Infizierten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden. Was damit gemeint ist, bleibt im Unklaren, aber gut möglich, dass dazu auch ein Auto gehört oder vielleicht Geld, um eine Bus- oder Bahnkarte oder ein Flugticket zu kaufen?
- Gelingt einem Corona-Infizierten dennoch die Flucht, darf dieser von den Behörden mit Gewalt in Gewahrsam genommen werden! Es darf sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, um den flüchtigen Erkrankten „unschädlich“ zu machen!
- Wer das Virus vorsätzlich verbreitet, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren!
So also sehen einige der Repressalien gegen die Bürger aufgrund des Infektionsschutzgesetzes aus.
Kein Wunder, dass ARD/SWR diesen brisanten Artikel schnell wieder von der Homepage gelöscht hat!
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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