Geheim­dienst liest mit: Whats App ein offenes „Geheimnis“

Die Daten­schutz­rechte in Deutschland erfahren einen immer stär­keren Ein­schnitt. Nun sind auch Mes­senger-Dienste wie WhatsApp betroffen, wie kürzlich der sicher kaum regie­rungs­feind­liche „Spiegel“ auf­deckte. Die Merkel-Maas-Republik hat es bei der je eigenen Gestaltung der sozialen Medien und deren „Nutzung“ nach Meinung von Kri­tikern weit gebracht. Der Spiegel schrieb jüngst:

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„Das Kabinett ent­schied am Mittwoch, dass der Ver­fas­sungs­schutz, der Bun­des­nach­rich­ten­dienst und der Mili­tä­rische Abschirm­dienst (MAD) künftig nicht nur lau­fende Gespräche via Mes­senger über­wachen dürfen, sondern auch Bot­schaften, die per Mes­senger ver­schickt werden.“

 

 

Keine War­nungen

Während auf Tabak­waren vor den mög­lichen Gesund­heits­folgen des Rau­chens laut und deutlich gewarnt wird, lassen diese Dienste dies bei der Nutzung durch Sie prak­tisch außen vor. Deshalb in aller Deut­lichkeit: Wer Mes­senger-Dienste wie WhatsApp nutzt, kann dabei von den rele­vanten Geheim­diensten in Deutschland laufend über­wacht werden.

Diese Nach­richt ist nicht ganz richtig, müssen wir aller­dings ein­ge­stehen. Es fehlt ein „prin­zi­piell“. Denn die Geheim­dienste können nicht einfach alles mit­lesen. Vielmehr ist in jedem Ein­zelfall eine „Anordnung“ erfor­derlich. Der Bun­destag hat dafür ein eigenes Gremium, das den jewei­ligen Über­wa­chungs­maß­nahmen zustimmen muss. Dafür hat der Bun­destag nun sogar die Anzahl der Mit­glieder in dem Gremium erhöht. Dies soll offenbar eine höhere Sicherheit bei der Ver­ordnung der Maß­nahmen sug­ge­rieren, so Kritiker.

Auch an anderen Stellen möchte der Staat gerne weiter in die soziale Kom­mu­ni­kation ein­greifen. Die sozialen Medien sind immer noch ange­halten, neue Maß­nahmen zur Ver­meidung von soge­nannten Hass­reden zu ergreifen. Dem Ver­nehmen nach fühlen sich zahl­reiche freie Medien auf ein­zelnen Kanälen bereits ange­griffen, zen­siert und gesperrt. All dies auf Basis der gesetz­lichen Vor­schriften der ver­gan­genen Jahre.


Quelle: watergate.tv