Can­nabis & Haschisch offi­ziell nicht mehr auf der Liste der gefähr­lichsten Drogen

Als die Mit­glieder der Suchtstoff­kom­mission der Ver­einten Nationen sich zuletzt wieder sam­melten, stand eine seit län­gerer Zeit höchst kon­tro­verse Dis­kussion wieder im Raum. Die letzt­end­liche Abstimmung fiel relativ knapp aus — im End­effekt wurde aller­dings die not­wendige Mehrheit erzielt, um Can­nabis und Haschisch von der Liste der gefähr­lichsten Drogen zu streichen. Das Ergebnis jenes Votums, welches auf Raten der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sation durch­ge­führt wurde, könnte nun auch in Deutschland signi­fi­kante Ände­rungen bewirken. 

Dass Can­nabis und Haschisch in der Kate­gorie IV der schweren Drogen auf­ge­führt wird, war bis dato seit dem Jahr 1961 klare Gewissheit. Der Besitz jener Sub­stanzen war somit mit der Nutzung und Dis­tri­bution von weit här­teren Drogen wie Heroin gleich­ge­setzt. Auf­grund der jüngsten Abstimmung wurde diese Ein­stufung nun von den Ver­einten Nationen (UN) her­ab­ge­setzt. Dieses Resultat sehen vor allem viele Bran­chen­in­sider als wich­tigen Schritt, um das zum Teil auch wis­sen­schaftlich wider­legte Stigma jener Pflanzen aus dem öffent­lichen Diskurs zu entfernen.

Wer jetzt aller­dings auf eine kom­plette Lega­li­sierung dieser Pflanzen gehofft hat, wird mög­li­cher­weise schwer ent­täuscht. Obwohl nun eine Her­ab­stufung erfolgt ist, werden Can­nabis und Haschisch wei­terhin unter jenen Sub­stanzen auf­ge­listet, deren Nutzung mit einer strengen Kon­trolle ein­her­gehen muss — es befindet sich somit auf der­selben Ein­stufung wie Methadon oder Kokain.

Gegen­wärtig ist in Deutschland die Situation unver­ändert — der Besitz von Can­nabis kann nach wie vor straf­rechtlich ver­folgt werden. Selbst wenn jene Schritte oft auf­grund von der Gering­fü­gigkeit der jewei­ligen Sach­ver­halte fallen gelassen werden, ent­steht dadurch nach wie vor ein sehr umfang­reicher, büro­kra­ti­scher Aufwand. Auf­grund dessen hoffen private Nutzer und auch ver­einzelt Poli­tiker hier auf eine voll­ständige Lega­li­sierung oder zumindest eine deutlich ein­fa­chere Lösung — Vor­bilder sind hier ver­schie­denste Länder wie Kanada, in welchen Can­nabis und Mari­huana auch abge­sehen vom medi­zi­ni­schen Zweck ver­kauft werden darf. Ein Teil­schritt in jene Richtung erfolgte bereits vor einigen Jahren, wie Heil­prak­ti­kerin und CBD-Redak­teurin Katharina Farber von arzneimittelfakten.de schildert: “Seit dem Jahr 2017 ist medi­zi­ni­scher Hanf hier­zu­lande lega­li­siert. Eine weitere Lockerung ergab sich auch durch den Euro­päi­schen Gerichtshof, welcher den Inhalts­stoff Can­na­bidiol (CBD) nicht mehr als Betäu­bungs­mittel klas­si­fi­zierte. Vor­aus­setzung ist hier aber, dass die Bei­mi­schung der psy­cho­ak­tiven Sub­stanz THC den Wert von 0,2 Prozent nicht überschreitet”.

Auf­grund dieser Bestimmung und auch der aktu­ellen Ent­wick­lungen von­seiten der Ver­einten Nationen ist nun lan­desweit eine neue Dis­kussion zur Lega­li­sierung ent­standen — auf­bauend darauf werden auch deutlich mehr Studien, die eine Wider­legung der gesund­heit­lichen Schä­digung bekräf­tigen, zusätz­lichen Wind bringen. Eine mitt­ler­weile auch breite Anwendung in medi­zi­ni­schen Bereichen wird mit Sicherheit einen ähn­lichen Effekt bewirken — die Inhalts­stoffe zeigten bereits in Bereichen wie der Schmerz­the­rapie oder auch der Pal­lia­tiv­me­dizin ein viel­sei­tiges Spektrum an Wirkung. Auf­grund vieler wei­terer Effekte, die auf­grund von For­schungen zumindest teil­weise Ent­spannung, Ent­zün­dungs­hemmung oder Angst­lösung begüns­tigen, werden Can­nabis und Haschisch von Bran­chen­kennern oft als ver­lorene Res­sourcen klas­si­fi­ziert. Hier besteht nun die Hoffnung, dass die kürzlich voll­zo­genen Schritte diesmal die end­gültige Kehrt­wende herbeiführen.