Nach Haus­durch­su­chung bei unab­hän­gigem Richter: Lt. Richter und Staats­an­wälte ist Haus­durch­su­chung »rechts­widrig«

Nach der Haus­durch­su­chung bei einem Richter, der die Mas­ken­pflicht auf­geoben hatte, mehren sich die kri­ti­schen Stimmen.

Nach der Auf­hebung vieler Grund­rechte ist nun wohl der Rechts­staat an der Reihe: Er soll abgebaut werden. Anders ist die Haus­durch­su­chung bei einem Richter, der Ver­ord­nungen der linken Thü­rin­gi­schen Lan­des­re­gierung kas­siert hatte, wohl nicht zu verstehen.

Nun melden sich Kol­legen des Richters zu Wort. Das erst im März gegründete ›Netzwerk Kri­tische Richter und Staats­an­wälte‹, KRiStA, ein Zusam­men­schluss von Richtern und Staats­an­wälten, hat die Haus­durch­su­chung mit deut­lichen Worten kri­ti­siert. »Wir sind ent­setzt«, erklärte ein Sprecher des Netz­werks, »Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Ein­griff in die rich­ter­liche Unab­hän­gigkeit. Durch diese Maß­nahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Ent­scheidung zu treffen, die in diese Richtung geht.«

Die Argu­men­tation der Staats­an­walt­schaft über­zeugt das Netzwerk über­haupt nicht. Sie hatte erklärt, der Richter habe Rechts­beugung begangen. Zwar sei die Ent­scheidung des Wei­marer Richters »unge­wöhnlich«, aller­dings bewege sie sich im Bereich der bis­he­rigen juris­ti­schen Dog­matik, wie eine Analyse des Urteils belege.

Die von der Staats­an­walt­schaft behauptete Rechts­beugung liege nicht vor. »Eine Rechts­beugung kommt nur bei krassen und will­kür­lichen Über­schrei­tungen des gel­tenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vor­sätzlich geschieht. Tat­säch­liche Anhalts­punkte eines sol­cherart krassen Falls sind nicht erkennbar«, erklärt der Sprecher von KRiStA. Die Haus­durch­su­chung dürfte daher »rechts­widrig« sein.

Der Ber­liner Abge­ordnete Marcel Luthe merkte an, dass die Staats­an­wälte ver­mutlich auf Weisung der Politik agieren. »Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen«, sagte Luthe laut Tichys Ein­blick, »die Maß­nahme – ein unfass­barer Angriff auf die rich­ter­liche Unab­hän­gigkeit – sei nicht vorher mit der poli­ti­schen Haus­leitung rund um den Grünen Jus­tiz­mi­nister Adams abge­stimmt gewesen?«

Staats­an­wälte sind, anders als Richter, Teil der Exe­kutive und unter­liegen damit den Wei­sungen der Exe­kutive, d.h. der Regierung. Luthe, der früher in der FDP war und im Herbst für die Freien Wähler in Berlin antritt, brachte einen Unter­su­chungs­aus­schuss ins Spiel.

Das Agieren der Staats­an­walt­schaft passt in das Bild einer Staats­macht, die sich nach dem Infek­ti­ons­schutz­gesetz im nächsten Schritt der unab­hän­gigen Justiz ent­le­digen will. Wenig über­ra­schend bei einer linken Regierung, haben doch prak­tisch alle linken poli­ti­schen Ideo­logien mit dem Rechts­staat wenig zu schaffen.


Quelle: freiewelt.net