Couleur / Pixabay

Merkel-Regierung beschließt »Horch&Guck 2.021«: Der Staats­tro­janer gegen die Bürger kommt

Die Bürger hier­zu­lande dürfen dem­nächst ganz legal aus­spio­niert werden. Die Merkel-Regierung hat aktuell die Freigabe des Staats­tro­janers zum Einsatz gegen die Men­schen hier­zu­lande beschlossen. Die Variante »Horch&Guck 2.021« ist Realität.

Dass, was Erich Mielke und seine Hand­langer im SED-Regime nur im Geheimen machen durften — obwohl quasi jeder Bürger davon wusste — ist im Merkel-Regime aktuell pffi­ziell beschlossen worden und somit völlig legal: den Men­schen hier­zu­lande darf seitens der Staats­organe bis in die aller­in­timsten Bereiche nach­ge­stiegen werden. Das sind in den modernen Zeiten, in denen wir leben, nicht mehr die Schlaf­zimmer, wo man über die kleinen Geheim­nisse mit­ein­ander redet oder sonstige verbale Inti­mäten aus­tauscht, sondern das Smart­phone, das Tablet oder der PC. Mit der Mehrheit der Merkel-Regierung wurde beschlossen, dass die Bun­des­po­lizei sowie der Bun­des­nach­rich­ten­dienst und die Län­der­nach­rich­ten­dienste nun ganz offi­ziell in diesen Nach­richten her­um­schnüffeln dürfen.

Den Staats­tro­janer gibt es bereits seit 2017, aller­dings war der Einsatz bisher an hohe gesetz­liche Hürden geknüpft. So musste in der Regel eine schwere Straftat begangen worden sein, damit der Zugriff erfolgen durfte. Dieser durfte sich bisher auch nur gegen den Tat­ver­däch­tigen richten. Nur in wenigen Fällen durfte auch im Vorfeld einer Straftat der Staats­tro­janer ein­ge­setzt werden. Der jetzige Beschluss der Merkel-Regierung weicht diese hohen Hürden massiv auf, wird sozu­sagen zum Frei­brief des Ein­satzes der Staats­tro­janer gegen jeden »Ver­däch­tigen«, auch im Vorfeld einer mög­lichen Straftat, und richtet sich zudem nicht nur gegen den »Ver­däch­tigen« selbst, sondern auch gegen die Kon­takt­per­sonen des Tatverdächtigen.

Wohin diese »Reise« gehen soll, sagt ganz unver­blümt der SPD-Mann Uli Grötsch: seiner Partei gehe es bei den neuen Gesetzen vor allem um den Kampf gegen den Rechts­ter­ro­rismus. Eine ein­heit­liche Defi­nition, was genau »Rechts­ter­ro­rismus« sein soll, gibt es aber nicht. Unter­schied­liche For­scher und Experten geben dazu ganz unter­schied­liche Begriffs­be­stim­mungen preis, was als Folge hat, dass sogar der Besitz von Devo­tio­nalien aus ver­gan­genen Zeiten, die sich seit vielen Jahren im Fami­li­en­besitz befinden, unter den Begriff des »Rechts­ter­ro­rismus« fallen.

Nach dem Zen­sur­gesetz (»Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz«) hat die Merkel-Regierung aktuell das nächste Gesetz beschlossen, um die frei­heitlich-demo­kra­tische Grund­ordnung abzu­schaffen und im Land die Variante »Horch&Guck 2.021« fest zu instal­lieren. Erich Mielke würde stehend applau­dieren, wenn er noch lebte.


Quelle: freiewelt.net