Die Bürger hierzulande dürfen demnächst ganz legal ausspioniert werden. Die Merkel-Regierung hat aktuell die Freigabe des Staatstrojaners zum Einsatz gegen die Menschen hierzulande beschlossen. Die Variante »Horch&Guck 2.021« ist Realität.

Den Staatstrojaner gibt es bereits seit 2017, allerdings war der Einsatz bisher an hohe gesetzliche Hürden geknüpft. So musste in der Regel eine schwere Straftat begangen worden sein, damit der Zugriff erfolgen durfte. Dieser durfte sich bisher auch nur gegen den Tatverdächtigen richten. Nur in wenigen Fällen durfte auch im Vorfeld einer Straftat der Staatstrojaner eingesetzt werden. Der jetzige Beschluss der Merkel-Regierung weicht diese hohen Hürden massiv auf, wird sozusagen zum Freibrief des Einsatzes der Staatstrojaner gegen jeden »Verdächtigen«, auch im Vorfeld einer möglichen Straftat, und richtet sich zudem nicht nur gegen den »Verdächtigen« selbst, sondern auch gegen die Kontaktpersonen des Tatverdächtigen.
Wohin diese »Reise« gehen soll, sagt ganz unverblümt der SPD-Mann Uli Grötsch: seiner Partei gehe es bei den neuen Gesetzen vor allem um den Kampf gegen den Rechtsterrorismus. Eine einheitliche Definition, was genau »Rechtsterrorismus« sein soll, gibt es aber nicht. Unterschiedliche Forscher und Experten geben dazu ganz unterschiedliche Begriffsbestimmungen preis, was als Folge hat, dass sogar der Besitz von Devotionalien aus vergangenen Zeiten, die sich seit vielen Jahren im Familienbesitz befinden, unter den Begriff des »Rechtsterrorismus« fallen.
Nach dem Zensurgesetz (»Netzwerkdurchsetzungsgesetz«) hat die Merkel-Regierung aktuell das nächste Gesetz beschlossen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen und im Land die Variante »Horch&Guck 2.021« fest zu installieren. Erich Mielke würde stehend applaudieren, wenn er noch lebte.
Quelle: freiewelt.net

























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