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Die Fake-News der Bun­des­netz­agentur — EEG-Umlage 2022: Mit 500 Euro ist jeder Steu­er­zahler dabei

Die Bun­des­netz­agentur hat die neuen Beträge fest­ge­schrieben, die jeder Ver­braucher für Öko-Strom zusätzlich zahlen muss.

Immer im Oktober verrät die Bun­des­netz­agentur, welche Beträge sie an die Pro­du­zenten von soge­nannter erneu­er­barer Energie zahlt, damit sie weiter Strom pro­du­zieren und liefern können. Ohne die von staat­licher Seite ver­hängten Zwangs­gelder, die EEG-Umlage, blieben Wind­mühlen und Solar­dächer ein Unikum. So zahlt der Strom­ver­braucher die Zeche für die Schließung der Zechen.

In diesem Jahr hat sich die Bun­des­be­hörde eine besondere Pro­pa­ganda ein­fallen lassen. Auf ihrer Website, die, das nur nebenbei, eben­falls von Steu­er­geldern betrieben wird, wirbt sie mit den nied­rigsten Kosten für die Ener­gie­wende seit 2012. »Im kom­menden Jahr«, schreibt das Amt, »beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG) ver­gü­teten Stroms 3,723 ct/kWh.« Das ist der Zuschuss, den jeder Ver­braucher zahlt, damit der Öko­strom am Markt präsent bleiben kann.

Was nach nicht viel klingt, bedeutet in der Rea­lität »För­der­kosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro« ins­gesamt. Umge­rechnet zahlt jeder, der Steuern zahlt, schlappe 500 Euro pro Jahr, damit sich Wind­räder und Solar­zellen ren­tieren. Ent­weder über die Rechnung für den gelie­ferten Strom oder direkt über die Steuern. Denn machen wir uns nichts vor: Haus­halte, deren Strom­rechnung der Staat indirekt mit­fi­nan­ziert, werden gleich­falls vom Steu­er­zahler unterhalten.

Indes, die Bun­des­netz­agentur bezeichnet diesen Preis tat­sächlich als Schnäppchen. »Für 2021«, schreibt sie, »lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh).« Das ist fak­tisch zwar richtig. Aller­dings heißt es kurz darauf wie nebenbei: »Haupt­grund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestie­genen Börsenstrompreise.«

Ver­logen ist es daher, wenn es wenige Zeilen später heißt: »Der starke Rückgang der Umlage führt für sich genommen zu einer deut­lichen Ent­lastung der Letzt­ver­braucher.« Denn ein gestie­gener Bör­sen­strom­preis ist und bleibt ein gestie­gener Strom­preis. Geändert hat sich nur der Preis für die Sub­ven­tionen des Öko­stroms, also der Anteil an der ins­gesamt immer höheren Rechnung. Der Rech­nungs­betrag steigt dagegen wei­terhin schnell.

Damit aber stellt sich eine andere Frage: Ist die durch Abschaltung wei­terer Kraft­werke indu­zierte Erhöhung der Preise nicht am Ende gewollt, damit der Strom­preis ins­gesamt steigt und die poli­tische Rechnung endlich aufgeht, die sug­ge­riert, die Ener­gie­po­litik sei ein Erfolg, der sich irgendwann wirt­schaftlich lohnt ? – Das macht Sinn. Die kon­ven­tio­nellen Ener­gie­träger erscheinen plötzlich als Treiber in der Preisjagd und nicht mehr sub­ven­tio­nierte Wind­räder und Solarstrom.

Kobolde mögen nicht wissen, was sie von Cobalt unter­scheidet – aber von Pro­pa­ganda ver­stehen sie was.


Quelle: freiewelt.net