Flüchtlinge 1945 In Richtung Westen bewegen sich die zahllosen Flüchtlinge,Bundesarchiv, Bild 146-1985-021-09 / Unknown author / CC-BY-SA 3.0 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_146-1985-021-09,_Fl%C3%BCchtlinge.jpg#/media/File:Bundesarchiv_Bild_146-1985-021-09,_Fl%C3%BCchtlinge.jpg

US-Völ­ker­rechtler klagt an: Die Ver­treibung der Deut­schen war ein „Völ­kermord“ & ein „Kriegs­ver­brechen!“ Teil 1

Einige Völ­ker­rechtler sprechen in Bezug auf die Ver­treibung der Deut­schen von Völ­kermord und Kriegs­ver­brechen! Die Politik schweigt dazu! Bis heute!

Der US-ame­ri­ka­nische Poli­tiker Bra­zilla Carroll Reece, der den Bun­des­staat Ten­nessee im US-Reprä­sen­tan­tenhaus vertrat, nannte in seiner Grund­satzrede vom 16. Mai 1957 die Vor­gänge bei der Ver­treibung der Ost­deut­schen einen „Völ­kermord“.

(Quelle: Heinz Nawratil: „Schwarzbuch der Ver­treibung 1945 bis 1948 – Das letzte Kapitel unbe­wäl­tigter Ver­gan­genheit“, Wien 2013, S. 77).

Hier bestellen!

Nach­folgend die Defi­nition für „Völ­kermord“:

Völ­kermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom grie­chi­schen Wort für Her­kunft, Abstammung (génos) und dem latei­ni­schen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die Kon­vention über die Ver­hütung und Bestrafung des Völ­ker­mordes enthält eine Defi­nition von Völkermord.

Nach Artikel II ver­steht man dar­unter, die an einer natio­nalen, eth­ni­schen, ras­si­schen oder reli­giösen Gruppe began­genen Handlungen:

  1. Tötung von Mit­gliedern der Gruppe;
  2. Ver­ur­sa­chung von schwerem kör­per­lichem oder see­li­schem Schaden an Mit­gliedern der Gruppe;
  3. vor­sätz­liche Auf­er­legung von Lebens­be­din­gungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre kör­per­liche Zer­störung ganz oder teil­weise herbeizuführen;
  4. Ver­hängung von Maß­nahmen, die auf die Gebur­ten­ver­hin­derung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  5. gewaltsame Über­führung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Diese Hand­lungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teil­weise zu zerstören.

Es macht sich also schon jemand des Völ­ker­mordes schuldig, der lediglich beab­sichtigt, also den Vorsatz hat, eine Men­schen­gruppe zu ver­nichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Kon­vention tat­sächlich durch­ge­führt worden in Ver­nich­tungs­ab­sicht, dann ist es uner­heblich, ob oder wie viele Mit­glieder der Gruppe wirklich ver­nichtet worden sind. Letzt­endlich braucht man für die Straf­barkeit das “Ziel” nicht erreicht zu haben.

(Quelle: https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/)

Völ­kermord setzt also nicht die Aus­rottung einer „ganzen“ Bevöl­ke­rungs­gruppe voraus, sondern es ist aus­rei­chend, wenn jemand die Absicht hat, eine nationale, ras­sische, reli­giöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe ganz oder teil­weise zu zerstören.

Das stellte selbst der Bun­des­ge­richtshof in Karlsruhe im Mai 1999 fest!

(Quelle: „Lebens­lange Haft wegen Völ­ker­mordes Bun­des­ge­richtshof bestätigt Urteil gegen Serben / Deutsche Gerichte zuständig“ in: Frank­furter All­ge­meine Zeitung v. 04.05. 1999 (https://www.genios.de/presse-archiv/artikel/FAZ/19990504/lebenslange-haft-wegen-voelkermorde/F19990504GELMU–100.html).

Nach dieser Defi­nition ist ebenso die Ver­treibung (und Tötung) deut­scher Ver­trie­bener in den Ver­trei­bungs­ge­bieten ein Völkermord.

Der US-ame­ri­ka­nische Völ­ker­rechtler und His­to­riker Alfred-Maurice de Zayas erklärt dazu:

„Ver­treibung und Ver­schleppung können sehr wohl als Völ­kermord bezeichnet werden, wenn die Absicht des Ver­trei­ber­staates nach­weislich ist, eine Volks­gruppe auch nur teil­weise zu vernichten.“

Und: „Dies war zwei­fellos die Absicht Benesch (gemeint ist der tsche­cho­slo­wa­kische Staats­prä­sident Eduard Benesch/d.A.), wie in seinen Reden und in den Bensch-Dekreten aus­rei­chend belegt. Dies ist auch die Auf­fassung füh­render Völ­ker­rechts­lehrer (…) Somit erfüllte die Ver­treibung der Suden­ten­deut­schen den Tat­be­stand des Völ­ker­mordes im Sinne der UNO-Völ­ker­mords­kon­vention von 1948. Auch Teil­aspekte der Ver­treibung der Deut­schen aus Polen und Jugo­slawien sind nach­weislich Genozid.“

(Quelle: Alfred M. de Zayas: „Die deut­schen Ver­trie­benen – Keine Täter, sondern Opfer – Hin­ter­gründe, Tat­sachen, Folgen“, Graz 2006, S. 225, 226).

Andere wie­derum wollen diesen Aspekt nicht wahrhaben.

Einige Bei­spiele für die wich­tigsten Todes­ur­sachen der deut­schen Bevöl­kerung bei der Ver­treibung aus ihrer Heimat:

– Beim Ein­marsch der Roten Armee in Polen und in den Oder-Neiße-Gebieten geschahen Mas­sen­ver­brechen und in den Wochen danach die Ver­nichtung von Flücht­lings­trecks (sowie Tod auf der Flucht wegen Kälte, Erschöpfung etc.), Tod in den Gefäng­nissen und Lagern, Zwangs­arbeit und Depor­tation, Ver­elendung und Hun­gertod der Ver­blie­benen, ins­be­sondere in Ostpreußen.

– Die Wol­ga­deut­schen und weitere Deutsche im euro­päi­schen Russland wurden (ab 1941) zwangs­um­ge­siedelt, und zwar nach Kasachstan, Sibirien und anderen Gegenden östlich des Urals. Bei den damit ein­her­ge­henden kata­stro­phalen Ver­hält­nissen kamen viele Men­schen ums Leben.

– In Tsche­chien (ins­be­sondere in Prag) for­derten Pogrome gegen die deutsche Min­derheit zahl­reiche Opfer. Genauso im Sudentenland.

– In Jugo­slawien wurde die deutsche Min­der­heits­be­völ­kerung vor allem durch Mas­sen­er­schie­ßungen durch Par­ti­sanen sowie Gefan­gen­schaft in Lagern dezi­miert (jeder Dritte starb).

(Quelle: Heinz Nawratil: „Schwarzbuch der Ver­treibung 1945 bis 1948 – Das letzte Kapitel unbe­wäl­tigter Ver­gan­genheit“, Wien 2013, S. 79, 80).

Der bri­tisch-jüdische Ver­leger Victor Gol­lancz, Sozi­al­de­mokrat, Humanist und Kämpfer für die Men­schen­rechte, früher Hitler-Gegner und Kri­tiker der Behandlung der Deut­schen nach dem Zweiten Welt­krieg (ins­be­sondere) durch Ver­treibung, erklärte:

„Sofern das Gewissen der Menschheit jemals wieder emp­findlich werden sollte, werden diese Ver­trei­bungen als die unsterb­liche Schande aller derer im Gedächtnis bleiben, die sie ver­an­lasst oder sich damit abge­funden haben.“

Und weiter: „Die Deut­schen wurden ver­trieben, aber nicht einfach mit einem Mangel an über­trie­bener Rück­sicht­nahme, sondern mit dem denkbar höchsten Maß von Brutalität.“

(Quelle: Victor Gol­lancz: „Unser bedrohtes Erbe“, Zürich 1947, S. 156 f., zitiert nach de Zayas (Die deut­schen Ver­trie­benen), S. 167).

FORT­SETZUNG FOLGT …


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de