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Gut­scheine als Geschenk – was ist zu beachten?

Bei der rie­sigen Auswahl an Gegen­ständen und Dienst­leis­tungen, die heut­zutage sowohl offline als auch online erhältlich sind, kann es manchmal durchaus schwierig sein, vor­her­zu­sagen, welches Geschenk denn gefallen könnte. Eine der häu­figsten Prä­sente ist heut­zutage daher ein Geschenk­gut­schein. Man kann diese ent­weder bei einem Händler vor Ort oder online kaufen.

Was gibt es bei Geschenk­gut­scheinen zu beachten?

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich für Kos­metik, Bücher oder Konzert Gut­scheine ent­scheiden oder etwa einen Amazon Gut­schein auf Terd.de kaufen, sie kann man schnell und einfach für die ver­schie­densten Dinge erstehen. Auch wenn Gut­scheine beliebte Geschenke zu Geburts­tagen oder zu Weih­nachten sind, gibt es einige Fragen zu berücksichtigen:

  • Kann man Gut­scheine umtauschen?
  • Kann man Gut­scheine aus­zahlen lassen?
  • Wie lange sind Gut­scheine gültig?
  • Was gilt bei Gut­scheinen für abge­sagte Veranstaltungen?
  • Wie funk­tio­nieren Geschenk­gut­scheine von Onlinehändlern?
  • Sind Gut­scheine übertragbar?

Kann man Gut­scheine umtauschen?

Gut­scheine können nicht umge­tauscht werden. Man sollte sich daher vor dem Kauf über­legen, ob der/die Beschenkte auch sonst bei dem Anbieter des Gut­scheins ein­kauft, da ande­ren­falls der Gut­schein even­tuell gar nicht ver­wendet wird.

Kann man Gut­scheine aus­zahlen lassen?

Bei einem Gut­schein besteht generell kein Anspruch auf eine Aus­zahlung des Geld­be­trags. Die einzige Aus­nahme ist, wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann. Manche Gut­scheine sind über einen grö­ßeren Geld­betrag aus­ge­stellt, den man nicht unbe­dingt auf einmal ein­lösen möchte, sondern in Teil­be­trägen. Solche Teil­ein­lö­sungen sind zwar gesetzlich nicht geregelt, aber Händler bieten oftmals an, den Rest­betrag ent­weder in einer neuen Gut­schrift aus­zu­stellen oder den Rest­betrag auf dem alten Gut­schein zu vermerken.

Wie lange sind Gut­scheine gültig?

Übli­cher­weise gilt für Gut­scheine eine Ver­jäh­rungs­frist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gut­schein aus­ge­stellt wurde. Aller­dings exis­tieren auch befristet Gut­scheine. Hierzu gehören unter anderem Theater- und Kon­zert­gut­scheine, welche nur in der jewei­ligen Spielzeit ein­gelöst werden können.

Was gilt bei Gut­scheinen für abge­sagte Veranstaltungen?

In den ver­gan­genen Jahren mussten viele Kon­zerte, Thea­ter­vor­stel­lungen und Events auf­grund der Coro­na­maß­nahmen abgesagt werden. Die Bun­des­re­gierung hat dar­aufhin per Gesetz die Käufer der Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, dazu ver­pflichtet, statt einer Rück­erstattung des Geldes Gut­scheine zu akzep­tieren. Damit sollten Insol­venzen in der Unter­hal­tungs- und Ver­an­stal­tungs­branche ver­mieden werden.

Für diese Gut­scheine galt nun eine besondere Regelung: Wenn sie bis zum 31. Dezember 2021 nicht ein­gelöst wurden, ist eine Aus­zahlung des Gut­schein­wertes ab 1. Januar 2022 möglich. Der Ver­an­stalter muss dem Kunden den Ticket­preis dann erstatten.

Wie funk­tio­nieren Geschenk­gut­scheine von Onlinehändlern?

Große Online­händler wie Zalando, Amazon & Co bieten Geschenk­gut­scheine oder Geschenk­karten in gestaf­felten Beträgen in Geschäften vor Ort oder auch digital an. Wer es besonders eilig hat, kann den Gut­schein sogar per E‑Mail, SMS oder als Link an den zu Beschen­kenden ver­schicken. Per­sön­licher ist es jedoch, den Gut­schein aus­zu­drucken oder als Geschenk­karte per Post zu verschicken.

Auch für Gut­scheine von Online­händlern gilt eine Ver­jäh­rungs­frist von drei Jahren. Manche Händler gewähren sogar eine Gül­tig­keits­dauer von zehn Jahren ab Kauf­datum. Wichtig ist zu beachten, dass sich diese Gut­scheine nur auf der lan­des­ei­genen Händler-Website ein­lösen lassen. Wer also einen Gut­schein ins Ausland ver­schenken möchte, muss ihn auf der Shop­seite des Landes kaufen, in dem der Beschenkte sein Konto hat.

Sind Gut­scheine übertragbar?

Grund­sätzlich sind Gut­scheine über­tragbar. Auch wenn er auf eine bestimmte Person aus­ge­stellt ist, kann ihn jeder ein­lösen. Daher ist ein Wei­ter­ver­schenken oder auch der Verkauf über Klein­an­zei­gen­portale möglich.

Was kann man tun, damit Gut­scheine nicht ver­gessen werden?

Oft landen Gut­scheine in der Schublade und geraten in Ver­ges­senheit. Viele sind dann nicht mehr gültig, wenn sie wieder her­vor­ge­kramt werden. Damit das nicht geschieht, ist eine Mög­lichkeit, zum Bei­spiel gemeinsame Zeit zu schenken. Ein Restaurant- und Kon­zert­besuch oder ein Kurs zu zweit gibt nicht nur ein kon­kretes Datum vor, sondern hat auch den schönen Neben­effekt, dass das Geschenk sicher lange in Erin­nerung bleiben wird.

Fazit – bei Geschenk­gut­scheinen gibt es einiges zu beachten

Gut­scheine sind eine Option, um wirklich sicher­zu­gehen, dass der Beschenkte mit dem Präsent auch tat­sächlich etwas anfangen kann. Dabei muss man jedoch im Blick behalten, dass sie ver­jähren und nicht umge­tauscht werden können. Aller­dings ist es möglich, Gut­scheine weiter zu verschenken.