Corona: Warum die Gerichte nicht ewig der Wahrheit aus­weichen können

Rechnet man sämt­liche in Bayern erhobene und ver­än­derte Corona-Maß­nahmen zusammen, so gab es im Durch­schnitt fast jeden Tag des Jahres 2020 eine Änderung bei den ver­fas­sungs­wid­rigen Grund­rechte-Ein­schrän­kungen. Allein dadurch wurde in Bayern ein zeit­naher juris­ti­scher Wider­stand gegen den Corona-Wahn fast unmöglich gemacht. Doch irgendwann müssen die Gerichte sich mit den Sach­ar­gu­menten aus­ein­an­der­setzen und zumindest nach­träglich ver­fas­sungs­rechtlich Stellung beziehen. Bis dahin gilt es durchzuhalten.

His­torie der Corona-Maß­nahmen in Bayern (März — Dez. 2020)
(PDF-Datei, 8 Seiten)

(Hans U. P. Tolzin, 28.03.2022) Die baye­rische Lan­des­re­gierung mutete ihrer Bevöl­kerung (und damit eigentlich ihren Arbeit­gebern!) allein Jahr 2020 ganze 11 Auf­lagen ihrer Coro­na­ver­ordnung zu. Doch selbst das ist nur eine Frage der Zähl­weise, denn zwi­schen­durch wurde die jeweils aktuelle Ver­ordnung weitere 23 Mal geändert. Allein die 6. Auflage wurde ins­gesamt 10 ver­ändert, bevor der Zähler zur 7. Auflage sprang. Damit wären wir von März bis Dezember 2020 bei ins­gesamt 34 Ver­än­de­rungen der Coronaverordnung.

Doch damit sind all jene mas­siven ver­fas­sungs­wid­rigen Grund­rech­te­ein­schrän­kungen, die nicht in der eigent­lichen Ver­ordnung stehen, noch gar nicht erfasst, z. B. Qua­ran­tä­ne­maß­nahmen, Schlie­ßungen und Betre­tungs­verbote und der Zwang zu Hygienekonzepten.

Ins­gesamt hat die baye­rische Lan­des­re­gierung im Jahr 2020 sage und schreibe 258 Bekannt­ma­chungen im Zusam­menhang mit der behaup­teten Corona-Pan­demie in ihrem Minis­te­ri­al­blatt veröffentlicht.

Das ist ein wahres Maschi­nen­ge­wehr­feuer der ver­fas­sungs­wid­rigen Grund­rech­te­ein­schrän­kungen. Im Durch­schnitt sind es fast eine Änderung am Tag. Wer als braver baye­ri­scher Bürger und CSU- oder SPD-Wähler ver­sucht hat, auf dem Lau­fenden zu bleiben, um zu wissen, was denn gerade aus Sicht der Lan­des­re­gierung rechtens ist und was nicht, hatte im Grunde keine Chance dazu — es sei denn, man war von der Arbeit frei­ge­stellt und widmete sich täglich wenigstens zwei Stunden den Ände­rungen und ihren kon­kreten Aus­wir­kungen auf den Alltag.

Wer ver­sucht hat, juris­tisch gegen diesen Wahnsinn vor­zu­gehen, so wie die aus dem AGBUG-Rechts­fonds und der Hei­del­berger Anwalts­kanzlei Lipinski bestehenden Arbeits­ge­mein­schaft, hatte im Grunde von vorn­herein keine Chance, Eil­an­träge an die Gerichte mit Eile zu begründen, da zum Zeit­punkt der Kla­ge­ein­rei­chung oft schon wieder neue Rege­lungen galten.

Doch das wussten wir natürlich im Frühjahr 2020 noch nicht. Zu dem Zeit­punkt war unser Rechts­anwalt Dr. Lipinski noch durchaus opti­mis­tisch, was die Erfolgs­aus­sichten dieser und anderer Klagen betraf, denn je mehr er sich als Experte für Ver­fas­sungs­fragen in die The­matik ein­ar­beitete, desto mehr offen­sicht­liche formale und sach­liche Fehler und Wider­sprüche taten sich ihm auf.

Doch neben der Schwie­rigkeit, mit dem stän­digen Wechsel der Regeln mit­zu­halten, war es natürlich die totale Ver­wei­ge­rungs­haltung der Rich­ter­schaft, sowohl der baye­ri­schen Ober­ge­richte als auch des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) in Karlsruhe — als auch des Euro­päi­schen Gerichtshofs für Men­schen­rechte (EGMR) in Straßburg, mit der wir damals noch nicht rechnen konnten.

Wie der von mir sehr geschätzte Rechts­pro­fessor Martin Schwab mir in einem Interview einmal sinn­gemäß sagte:

“Ob die kon­se­quente Ver­folgung des Rechts­weges sinnvoll war, werden wir nur erfahren, nachdem wir ihn auch wirklich gegangen sind”.

Es ist offen­sichtlich, dass unser Rechts­system ekla­tante Schwächen auf­weist. Es sind dabei nicht unbe­dingt gesetz­liche Schwächen, sondern wohl eher mensch­liche Schwächen.  Schließlich reicht der Kern unseres Grund­ge­setzes und ein Ver­ständnis um den Geist, der ihn trägt, ja schon aus, die Ver­fas­sungs­mä­ßigkeit sämt­licher Corona-Maß­nahmen ernsthaft anzu­zweifeln. Bei einer ehr­lichen Rechts­gü­ter­ab­wägung und Wür­digung der Sach­vor­träge wäre wohl keine der Will­kür­maß­nahmen zu halten gewesen.

Wir brauchen also neue Richter in Deutschland, denn jenen Richtern, die unsere Klagen wie­derholt ohne Anhörung und Wür­digung unserer Sach­ar­gu­mente zurück­ge­wiesen haben, werde ich per­sönlich je wieder mein Ver­trauen schenken können. Ein grund­le­gender Rich­ter­wandel erfordert jedoch ver­mutlich einen grund­le­genden poli­ti­schen Wandel, und wie der von­statten gehen soll, ist im Moment auch für mich noch nicht absehbar. Die Wahl im Saarland war ja wieder einmal sehr ernüchternd.

Wie dem auch sei: Derzeit sind im Rahmen unserer Popu­lar­klage noch zwei Vor­gänge anhängig, einmal beim Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richtshof (Bay­VerfGH) und einmal beim Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richtshof (BayVGH). Die Mühlen der Justiz mahlen zwar ins­be­sondere beim Coro­na­thema sehr langsam, aber früher oder später müssen diese Gerichtshöfe unsere Klage im Haupt­sa­che­ver­fahren behandeln.

Erfah­rungs­gemäß werden die Richter ver­suchen, uns dazu zu bewegen, die Klage wegen feh­lender for­maler Aktua­lität zurück­zu­ziehen. Jedoch kann auch eine nach­träg­liche Fest­stellung, ob eine staat­liche Maß­nahme rechtens war, eine enorme Aus­wirkung auf das poli­tische Coro­na­ge­schehen haben.

Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir zumindest diese nach­träg­liche gericht­liche Fest­stellung bewirken — und zwar natürlich im Sinne der Grund­rechte und der Wahrheit.

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Quelle: impfkritik.de