Ein­führung von EU-weiten Listen: EU höhlt Eigen­staat­lichkeit bei kom­mender Europa-Wahl aus

Die EU höhlt weiter die Eigen­staat­lichkeit ihrer Mit­glieds­länder aus. Für die kom­mende Euro­pawahl 2024 wurden jetzt zusätz­liche EU-weite Wahl­listen ein­ge­führt, über die Abge­ordnete in das EU-Par­lament ein­ziehen sollen.

Das EU-Par­lament hat mit 323 zu 262 Stimmen bei 48 Ent­hal­tungen einer Wahl­rechts­reform zuge­stimmt. Ein­ge­führt wird ein Zwei­stim­men­system für die Euro­pawahl 20024: eine Stimme für die Wahl der Abge­ord­neten in den Wahl­kreisen der Mit­glied­staaten und eine weitere für einen EU-weiten Wahl­kreis. Über diesen Wahl­kreis sollen dann weitere Abge­ordnete in das Par­lament ein­ziehen dürfen. Diese Erwei­terung fördert vor allem die grö­ßeren EU-Mit­glieds­länder wie auch die großen Par­teien und wertet so die Stimmen in den ein­zelnen Wahl­kreisen der Mit­glieds­länder deutlich ab. Vor allem aber wird so das EU-Par­lament noch einmal zusätzlich auf­ge­blasen und schafft neue Plätze für Abge­ordnete, die von den Steu­er­zahlern in den Ländern voll ali­men­tiert werden müssen. Wem dafür wieder am tiefsten in die Tasche gegriffen wird, ist kein Geheimnis: der deutsche Michel wird wieder finan­ziell am meisten bluten müssen.

Für den Wähler in Deutschland bedeutet diese Reform, dass er seine Stimme nicht nur für einen in seinem Wahl­kreis antre­tenden Kan­di­daten respektive einer dort antre­tenden Partei abgeben kann, sondern dass er darüber hinaus auch für einen ihm mög­li­cher­weise voll­kommen unbe­kannten aus­län­di­schen Poli­tiker oder einer ihm unbe­kannten aus­län­di­schen Partei, Gruppe oder Initiative stimmen soll. Denn die EU-weiten Kan­di­da­ten­listen sollen sowohl von euro­päi­schen Wahl­ein­heiten wie Bünd­nissen ein­zel­staat­licher Par­teien oder ein­zel­staat­licher Wäh­ler­ver­ei­ni­gungen bzw. von euro­päi­schen Par­teien ein­ge­reicht werden können, heißt es dazu auf den ent­spre­chenden Seiten der EU.


Quelle: freiewelt.net