Der AfD-Abgeordnete Stefan Brandner hat in einer Anfrage an die Bundesregierung ans Licht gebracht, dass die Ampelregierung alle Lichter auf Rot geschaltet hat und Tausende Nutzer wegen unliebsamer Postings bereits blockiert hat. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung. Die Anfragen vonseiten der AfD an die Regierung zu brisanten Themen sind dort etwa so beliebt wie drei Wochen Brechdurchfall. Ziehen die AfD-Anfragen doch der Regierung das demokratische Mäntelchen bis auf die Knöchel herunter und entlarven das ganze schöngeistig-moralische Geschwafel von Demokratie und freier Gesellschaft als Heuchelei und schlecht maskierter Diktatur — hier im Bereich der Meinungsfreiheit.
Das versteht die ach-so-demokratische Berliner Regierung unter Kommunikation und Austausch mit den Bürgern.
Schon 9.136 Nutzer sozialer Netzwerke stehen laut der Zeitung „Junge Freiheit“ bereits auf der Blacklist der zuständigen Ministerien. Spitzenreiter ist Facebook mit 7.947 geblockten Usern, an zweiter Stelle Twitter (jetzt „X“) mit 1.189 Usern, denen man den finalen Maulkorb verpasst hat. Und wer ist das so eifrig in den Ministerien? Unser bester Gesundheitsminister aller Zeiten (BeGesaZ), Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach, hat mit seinem Ministerium mehr als die Hälfte aller Blockierungen veranlasst. Von den fast achttausend Facebook-Sperrungen hat sein Ministerium 4.400 zu verantworten und auf Twitter 207. Das Verteidigungsministerium auf Platz zwei hat auch mitblockiert: 2.206 Nutzer sind nun davon betroffen.
Aber auch Sprachkünstler*In, Frau Außenministerin Baerbock, rangiert auf Rang drei der Maulkorbverteiler mit 1.581 Sperrungen. Dann noch das Finanzministerium mit 18 Twitter-Nutzern, denen es das Konto blockiert hat und Null auf Facebook. Unerwartet und vergleichsweise tolerant ist das Umweltministerium mit zwei Facebook-Konten.
Bereits im April diesen Jahres sickerte die Information über diese Absichten der Regierung durch. Es war die AfD-Abgeordnete Barbara Lenk, die das an die Öffentlichkeit brachte: Der Vorstoß von Justizminister Buschmann, die Konten einiger Kanäle auch auf Messengern wie Telegram und What’sApp sperren zu lassen, wird wohl bald seinen Niederschlag in einer weiteren rabiaten Verschärfung des NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) finden. Natürlich alles zum Schutz der Bürger. Es gelte, den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu brauche es eben ein Gesetz und richterlich angeordnete Kontensperrungen. Dann wird auch das schwierig werden.
Nach Youtube, das schon lange alles sperrt, was irgendwie politisch nicht gewünscht ist, wurden die nächsten Opfer Facebook und Twitter. Aber What’sApp, Threema, Signal und Telegram sollen folgen. Barbara Lenk, die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion erklärt dazu:
„Das geplante Gesetz krankt bereits im Namen. Wie das Bundesjustizministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion eingeräumt hat, gibt es keine juristisch akzeptierte Definition von ‚digitaler Gewalt‘. Darunter kann je nach Standpunkt gezieltes Mobbing verstanden werden, ein harscher Kommentar, aber auch eine bewusste Fehlinformation bis hin zum Identitätsdiebstahl. Der Gesetzentwurf sieht die Ad-hoc-Speicherung und spätere Herausgabe von IP-Adressen im Falle angenommener ‚digitaler Gewalt‘ vor. Anders als noch beim NetzDG, das nur für große Onlinedienste zuständig ist, fielen hier auch Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram in den Geltungsbereich.
Dieses geplante Gesetz kommt als bürokratisches Monstrum der Überregulierung daher. Es will die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum erleichtern und erlegt den Messengerdiensten umfangreiche Berichts- und Kontrollpflichten ihrer Nutzer auf. Der Schutz der privaten Kommunikation, den die Messengerdienste ihren Kunden anbieten und der auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, stünde auf der Kippe. Dagegen wird sich die AfD-Bundestagsfraktion mit allen parlamentarischen Mitteln zur Wehr setzen. Es kann nicht angehen, dass private Zugänge gesperrt werden können, nur weil der Inhaber gegebenenfalls eine politisch missliebige Meinung vertreten hat.“
Der Anfragesteller Stefan Brandner kommentiert die Sperrungen auf Facebook und Twitter so:
„Die Bundesregierung nimmt den Dialog mit den Bürgern offenbar nicht sonderlich ernst und schottet sich ab“, teilte Brandner in einer Pressemitteilung mit. „Ich kann mir schon vorstellen, dass unbequeme Meinungen von den Ministerien gern ausgeblendet werden. Sieht aber so die Meinungsfreiheit bei der Bundesregierung aus? Wenn Privatpersonen meinen, Nutzer blockieren zu müssen, ist das deren Entscheidung — aber die Bundesregierung will mit ihren Auftritten in den sozialen Medien auf Steuerzahlerkosten angeblich Transparenz und Öffentlichkeit schaffen.“
Wenn so schwerwiegende Eingriffe in unser Grundgesetz, das verfassungsmäßiges Recht der freien Meinungsäußerung, vorgenommen werden, dann müsste es eigentlich dafür glasklare Regeln und „Tatmerkmale“ geben. Das ist nicht so. Es gibt nur vage Erklärungen und Zusicherungen. In der Antwort auf Herrn Brandners Frage bescheidet man ihn mit „Köpfchen tätscheln“:
„Grundsätzlich werden Blockierungen von Nutzerinnen und Nutzern mit größter Zurückhaltung vorgenommen. (…) Die häufigsten Gründe dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer derzeit blockiert werden, sind die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Zeichen, strafrechtlich relevante Inhalte, Spam, Botverdacht und der wiederholte Verstoß gegen die jeweilige Netiquette.“
Strafrechtliche Inhalte leuchten ja noch ein. Verfassungsfeindliche Symbole (gehört eigentlich das Antifa-Zeichen auch dazu?) mögen, wenn ganz genau definiert, auch bei wiederholter Abmahnung zur Sperrung führen. Aber Spam ist schon sehr fraglich. Keiner kann wegen der Unmengen an Spam, die in E‑Mailkonten hereinprasseln, jemanden sperren lassen und vieles landet im Spam und ist es nicht. Das dürfte eigentlich schon nicht so sein. Botverdacht ist eben genau das, wie es genannt wird. Ein Verdacht. Den muss man aber dann erhärten.
Aber unter „Verstoß gegen die Netiquette“ kann man so ziemlich alles subsumieren, was einem nicht passt. Das ist noch mehr wischiwaschi als „Hass und Hetze“, daher absolut inakzeptabel und einfach Willkür. Darum geht es hier. Allem, was man nicht möchte, das Maul zu verbieten.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.