Bun­des­re­gierung blo­ckiert tau­sendfach unliebsame Nutzer in den Sozialen Medien

Der AfD-Abge­ordnete Stefan Brandner hat in einer Anfrage an die Bun­des­re­gierung ans Licht gebracht, dass die Ampel­re­gierung alle Lichter auf Rot geschaltet hat und Tau­sende Nutzer wegen unlieb­samer Pos­tings bereits blo­ckiert hat. Das ergibt sich aus der Antwort der Bun­des­re­gierung. Die Anfragen von­seiten der AfD an die Regierung zu bri­santen Themen sind dort etwa so beliebt wie drei Wochen Brech­durchfall. Ziehen die AfD-Anfragen doch der Regierung das demo­kra­tische Män­telchen bis auf die Knöchel her­unter und ent­larven das ganze schön­geistig-mora­lische Geschwafel von Demo­kratie und freier Gesell­schaft als Heu­chelei und schlecht mas­kierter Dik­tatur — hier im Bereich der Mei­nungs­freiheit. 

Das ver­steht die ach-so-demo­kra­tische Ber­liner Regierung unter Kom­mu­ni­kation und Aus­tausch mit den Bürgern.

Schon 9.136 Nutzer sozialer Netz­werke stehen laut der Zeitung „Junge Freiheit“ bereits auf der Blacklist der zustän­digen Minis­terien. Spit­zen­reiter ist Facebook mit 7.947 geblockten Usern, an zweiter Stelle Twitter (jetzt „X“) mit 1.189 Usern, denen man den finalen Maulkorb ver­passt hat. Und wer ist das so eifrig in den Minis­terien? Unser bester Gesund­heits­mi­nister aller Zeiten (BeGesaZ), Herr Prof. Dr. Karl Lau­terbach, hat mit seinem Minis­terium mehr als die Hälfte aller Blo­ckie­rungen ver­an­lasst. Von den fast acht­tausend Facebook-Sper­rungen hat sein Minis­terium 4.400 zu ver­ant­worten und auf Twitter 207. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium auf Platz zwei hat auch mit­blo­ckiert: 2.206 Nutzer sind nun davon betroffen.

Aber auch Sprachkünstler*In, Frau Außen­mi­nis­terin Baerbock, ran­giert auf Rang drei der Maul­korb­ver­teiler mit 1.581 Sper­rungen. Dann noch das Finanz­mi­nis­terium mit 18 Twitter-Nutzern, denen es das Konto blo­ckiert hat und Null auf Facebook. Uner­wartet und ver­gleichs­weise tolerant ist das Umwelt­mi­nis­terium mit zwei Facebook-Konten.

Bereits im April diesen Jahres sickerte die Infor­mation über diese Absichten der Regierung durch. Es war die AfD-Abge­ordnete Barbara Lenk, die das an die Öffent­lichkeit brachte: Der Vorstoß von Jus­tiz­mi­nister Buschmann, die Konten einiger Kanäle auch auf Mes­sengern wie Telegram und What’sApp sperren zu lassen, wird wohl bald seinen Nie­der­schlag in einer wei­teren rabiaten Ver­schärfung des NetzDG (Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz) finden. Natürlich alles zum Schutz der Bürger. Es gelte, den Betrof­fenen von Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zungen die Mög­lichkeit zu geben, ihre Rechte durch­zu­setzen. Dazu brauche es eben ein Gesetz und rich­terlich ange­ordnete Kon­ten­sper­rungen. Dann wird auch das schwierig werden.

Nach Youtube, das schon lange alles sperrt, was irgendwie poli­tisch nicht gewünscht ist, wurden die nächsten Opfer Facebook und Twitter. Aber What’sApp, Threema, Signal und Telegram sollen folgen. Barbara Lenk, die digi­tal­po­li­tische Spre­cherin der AfD-Bun­des­tags­fraktion erklärt dazu:

„Das geplante Gesetz krankt bereits im Namen. Wie das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ein­ge­räumt hat, gibt es keine juris­tisch akzep­tierte Defi­nition von ‚digi­taler Gewalt‘. Dar­unter kann je nach Stand­punkt gezieltes Mobbing ver­standen werden, ein har­scher Kom­mentar, aber auch eine bewusste Fehl­in­for­mation bis hin zum Iden­ti­täts­dieb­stahl. Der Gesetz­entwurf sieht die Ad-hoc-Spei­cherung und spätere Her­ausgabe von IP-Adressen im Falle ange­nom­mener ‚digi­taler Gewalt‘ vor. Anders als noch beim NetzDG, das nur für große Online­dienste zuständig ist, fielen hier auch Mes­sen­ger­dienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram in den Gel­tungs­be­reich. 

Dieses geplante Gesetz kommt als büro­kra­ti­sches Monstrum der Über­re­gu­lierung daher. Es will die Durch­setzung von Per­sön­lich­keits­rechten im digi­talen Raum erleichtern und erlegt den Mes­sen­ger­diensten umfang­reiche Berichts- und Kon­troll­pflichten ihrer Nutzer auf. Der Schutz der pri­vaten Kom­mu­ni­kation, den die Mes­sen­ger­dienste ihren Kunden anbieten und der auch im Koali­ti­ons­vertrag ver­einbart ist, stünde auf der Kippe. Dagegen wird sich die AfD-Bun­des­tags­fraktion mit allen par­la­men­ta­ri­schen Mitteln zur Wehr setzen. Es kann nicht angehen, dass private Zugänge gesperrt werden können, nur weil der Inhaber gege­be­nen­falls eine poli­tisch miss­liebige Meinung ver­treten hat.“ 

Der Anfra­ge­steller Stefan Brandner kom­men­tiert die Sper­rungen auf Facebook und Twitter so:

„Die Bun­des­re­gierung nimmt den Dialog mit den Bürgern offenbar nicht son­derlich ernst und schottet sich ab“, teilte Brandner in einer Pres­se­mit­teilung mit. „Ich kann mir schon vor­stellen, dass unbe­queme Mei­nungen von den Minis­terien gern aus­ge­blendet werden. Sieht aber so die Mei­nungs­freiheit bei der Bun­des­re­gierung aus? Wenn Pri­vat­per­sonen meinen, Nutzer blo­ckieren zu müssen, ist das deren Ent­scheidung — aber die Bun­des­re­gierung will mit ihren Auf­tritten in den sozialen Medien auf Steu­er­zah­ler­kosten angeblich Trans­parenz und Öffent­lichkeit schaffen.“

Wenn so schwer­wie­gende Ein­griffe in unser Grund­gesetz, das ver­fas­sungs­mä­ßiges Recht der freien Mei­nungs­äu­ßerung, vor­ge­nommen werden, dann müsste es eigentlich dafür glas­klare Regeln und „Tat­merkmale“ geben. Das ist nicht so. Es gibt nur vage Erklä­rungen und Zusi­che­rungen. In der Antwort auf Herrn Brandners Frage bescheidet man ihn mit „Köpfchen tätscheln“:

„Grundsätzlich werden Blo­ckie­rungen von Nut­ze­rinnen und Nutzern mit größter Zurückhaltung vor­ge­nommen. (…) Die häufigsten Gründe dafür, dass Nut­ze­rinnen und Nutzer derzeit blo­ckiert werden, sind die Ver­wendung ver­fas­sungs­feind­licher Symbole und Zeichen, straf­rechtlich rele­vante Inhalte, Spam, Bot­ver­dacht und der wie­der­holte Verstoß gegen die jeweilige Netiquette.“

Straf­recht­liche Inhalte leuchten ja noch ein. Ver­fas­sungs­feind­liche Symbole (gehört eigentlich das Antifa-Zeichen auch dazu?) mögen, wenn ganz genau defi­niert, auch bei wie­der­holter Abmahnung zur Sperrung führen. Aber Spam ist schon sehr fraglich. Keiner kann wegen der Unmengen an Spam, die in E‑Mailkonten her­ein­prasseln, jemanden sperren lassen und vieles landet im Spam und ist es nicht. Das dürfte eigentlich schon nicht so sein. Bot­ver­dacht ist eben genau das, wie es genannt wird. Ein Ver­dacht. Den muss man aber dann erhärten.

Aber unter „Verstoß gegen die Neti­quette“ kann man so ziemlich alles sub­su­mieren, was einem nicht passt. Das ist noch mehr wischi­waschi als „Hass und Hetze“, daher absolut inak­zep­tabel und einfach Willkür. Darum geht es hier. Allem, was man nicht möchte, das Maul zu verbieten.