Vor fast dreißig Jahren kam das neue Abtreibungsrecht und es wurde von der Presse gefeiert. Bis dato war eine Abtreibung verboten und wurde bestraft. Dem ungeborenen Menschlein war das Recht auf Leben inne und niemand, auch die Mutter nicht, durfte es ihm verwehren. Die verwundbarsten Menschen, die sich nicht wehren können, waren geschützt. Danach nicht mehr. Frauen durften abtreiben, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen waren, die Abtreibung durch einen Arzt vorgenommen wurde und die Schwangere sich vorher, wie vorgeschrieben, hatte beraten lassen. Am jetzigen Freitag wird wohl die allerletzte Hürde fallen, die ein ungeborenes Kind noch beschützte.
Das wird der nächste Schritt sein, der die Geburtenrate noch weiter in die Tiefe treibt und den Frauen vorgaukelt, ein Kind einfach wegzumachen sei ihr gutes Recht und sie könnten das selbstvertändlich ruhigen Gewissens tun. Damit lässt man dann die Frauen ein Leben lang allein. Niemand spricht einmal mit den Altenpflegern in den Heimen, bei wievielen der alten Frauen in der Stunde ihres Todes das wieder hochkommt. Ein Lebtag haben sie es verdrängt, niemand wusste es, die Frauen haben nie darüber gesprochen. Aber wenn das Leben zu Ende geht, dann bricht es wieder durch, dann kommen die ständig niedergehalten Schuldgefühle, die Scham und die Reue, das eigene Kind getötet zu haben, wieder hoch.
Recht auf Abtreibung kollidierte mit dem Recht auf Leben
Am 29. Juni 1995 wurde mit 585 Ja-Stimmen, 145 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen die Neufassung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes verabschiedet. Damit entsprach das Abstimmungsergebnis der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Im Vordergrund stand aber immer noch der Auftrag, die hilfesuchenden Frauen zu der Fortführung der Schwangerschaft „zu ermutigen“. Das war menschlich gedacht, es gab Hilfen für Mutter und Kind, es wurde etwas dafür getan, dass das Kleinchen würde leben dürfen und die Mutter nicht allein mit dem Problem gelassen werden darf. Es sollten ihr neue Perspektiven eröffnet werden, mit dem Kind ein gutes Leben zu leben.
In dem Beratungsgespräch müsse, so der Tenor des Gesetzes, der Schwangeren klar gemacht werden, dass das Ungeborene ein eigenes Recht auf Leben habe und ein Abbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommt. Dazu zählte beispielsweise zu Recht eine Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder der Schwangerschaftsabbruch „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlichen Erkenntnissen angezeigt ist“, bestimmte das Gesetz. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen.
Abtreibung oder das Kind annehmen: Eine Entscheidung, die in jedem Fall das ganze Leben prägt
So schlimm es ist, das eingene Kind zu töten, so schwierig und unzumutbar steinig der Weg einer Frau ist mit einem Kind, dass sie nicht wollte und das ihr die Lebensplanung über den Haufen wirft oder sie in echte Nöte bringt: Man hat sich damals noch viele Gedanken gemacht, welcher Weg der richtige sei. Man fühlte sich in der Verantwortung, der Schwangeren wirklich zu helfen, ihr zu ersparen, aus lauter Not und Angst ihr Kind zu töten und damit leben zu müssen.
Und doch ist es auch so, dass es wunderschön ist, im Familienumfeld zu sehen, wie eine junge Frau, die ungewollt schwanger wurde und nicht wusste, was sie tun sollte, eigentlich schon eine Abtreibung plante, dann aber bei einer Verwandten das frisch geborene Baby sah und in demselben Moment wusste, dass sie das Kindchen in sich behalten wollte und musste. Sie ist eine wunderbare, alleinerziehende Mutter geworden. Sie kann sich auf die Hilfe der gesamten Großfamilie verlassen und es geht eben doch. Sie ist glücklich und die kleine Tochter auch. Und wirklich alleinerziehend ist sie im Schoß der Sippe eigentlich auch nicht.
Auch Ungeborene haben immer noch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf körperliche Unversehtheit und auch dem Schutz der Menschenwürdeder ungeborenen Kinder nach Artikel 1 des Grundgesetzes hat auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die ungeborene Kinder ein Lebensrecht haben und der Staat dieses zu schützen hat.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hierzu (BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.):
„Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“
Es ist also nicht so, dass eine Abtreibung einzig und allein auf den Wunsch einer ungewollt Schwangeren so einfach mal gemacht werden darf. Aber man bemüht sich, das so darzustellen. Es gibt sehr wohl die Pflicht, wie auch hier schon ausgeführt, das Leben des Kindes möglichst zu schützen und der Mutter Perspektiven zu eröffnen, die es ihr ermöglichen, ihr Kind auf die Welt zu bringen und groß zu ziehen.
Abstimmung am morgigen Freitag: Müssen Schwangere vor Belästigungn an den Beratungsstellen geschützt werden?
Dazu muss man der Schwangeren auch nahebringen, dass sie Verantwortung hat und eine Schwangerschaft kein Tumor ist, den man schnellstmöglich beseitigen muss, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Aber genau das will die linksgrünwoke Riege der Politiker anscheinend nicht. Man bemüht sich, den Schwangerschaftsabbruch als eine Art Zahnarztbesuch hinzustellen. Ist unangemehm, muss aber sein.
In den Dokumenten des Bundestages steht hierzu zu lesen:
„Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“.
Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, die geeignet seien, die Beratung zu beeinträchtigen. Die Schwangeren treffe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.“
Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann.
Durch die geplanten Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen bestimmte, „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt werden, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Unter diesen Voraussetzungen solle mit dem geplanten Gesetz beispielsweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren.
Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Verstörende Inhalte? Zerfetzte Babies!
Ja, es stimmt, dass die Leute, die vor den Beratungsstellen die Schwangeren ansprechen, die Frauen davon überzeugen wollen, ihr Kind anzunehmen und zur Welt zu bringen. Und damit die werdende Mutter auch nicht Zuflucht in der Selbsttäuschung findet, dass der „Schwangerschaftsabbruch“ das Kind in ihr sozusagen Schwuppsdiwupps! Zum Verschwinden bringt, als wäre es niemals dagewesen, bekommt sie sehr wohl Fotos von zerstückelten Babyleichen zu sehen, dem entsetzlichen Blutbad unter den Ungeborenen, das hier tagein, tagaus passiert. Es mag die werdende Mutter schockieren, das zu sehen – aber es ist genau das, was sie ihrem Kind antut. Es gibt Filmaufnahmen, auf denen man sehen kann, wie das kleine Menschlein zappelt und kämpft, wenn das Messer kommt und es in Stücke schneidet. Diesen Anblick kann man nicht vergessen.
Das weiß eigentlich auch die Schwangere, aber sie verdrängt es eisern. Vielleicht viele Jahre lang. Aber sie wird immer wieder mitrechnen, wie alt ihr Kind jetzt wäre. Wenn sie Kindergartenkinder oder Schulkinder sieht, kommen die Gedanken: Meins wäre jetzt auch mit dem Schulranzen und der Zuckertüte zur Einschulung gegangen. Meins wäre jetzt auch auf diesem Spielplatz. Das schlechte Gewissen flüstert immer wieder mit.
Die „Belästiger“ haben jedes Recht, den Schwangeren zu zeigen, was sie im Bgriff sind, sich selbst und dem Kind anzutun
Die Bundesvorsitzende der CDL (Christdemokrate für das Leben), Susanne Wenzel, macht darauf aufmerksam, dass die sogenannten „Lebensrechtler“ aufgrund mehrerer Gerichtsurteile sehr wohl das Recht haben, sich für das Lebensrecht der Ungeborenen und die Aufklärung der schwangeren Frauen einzusetzen. Das ist garantiert durch
– die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
– die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
– die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
– die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
Diese Leute setzen sich ja gerade für die Grundrechte unseres Grundgesetzes ein, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Diese haben das Recht, NICHT zerstückelt in den Abfalleimer geworfen zu werden!
„Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten, werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“
Was, um Himmels Willen, ist das für eine Welt geworden, in der Kinder schon im Mutterleib geschlachtet, weggeworfen, von Pädophilenorganiationen verschachert und vergewaltigt, von Menschenhändlern verkauft und als Organlager ausgeschlachtet werden. Und kaum, dass sie ein Gewehr tragen können, zu Krieg und Mord missbraucht werden.
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