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Lan­des­me­di­en­an­stalt geht nach Ent­hüllung der RKI-Pro­to­kolle gegen Mul­ti­polar vor

Unver­mittelt wirft die nord­rhein-west­fä­lische Medi­en­auf­sicht dem Magazin „Mul­ti­polar“ Ver­stöße „gegen die jour­na­lis­tische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förm­lichen Ver­wal­tungs­ver­fahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Bei­träge, die die Regie­rungs­sicht auf Corona in Frage stellen. (von David Berger)

Die Lan­des­an­stalt für Medien NRW (LfM) hat Mul­ti­polar am 23. August in einem Brief mit­ge­teilt, dass mehrere unserer Bei­träge der ver­gan­genen Jahre nicht der jour­na­lis­ti­schen Sorg­falts­pflicht genügen würden. Die in Düs­seldorf ansässige LfM ist die Auf­sichts­be­hörde für private Medien mit Sitz in Nord­rhein-West­falen und verfügt über einen Jah­resetat von gut 20 Mil­lionen Euro, gespeist aus den Rund­funk­ge­bühren. Mul­ti­polar hatte bislang kei­nerlei Kontakt zu der Behörde.

Ver­boten: Fakten, die den Regie­rungs­ver­laut­ba­rungen entgegenstehen

Die LfM beruft sich in ihrem Schreiben auf Paragraf 19 des Medi­en­staats­ver­trages, in dem es heißt, dass Medien „den aner­kannten jour­na­lis­ti­schen Grund­sätzen zu ent­sprechen“ haben und Nach­richten „mit der nach den Umständen gebo­tenen Sorgfalt auf Inhalt, Her­kunft und Wahrheit zu prüfen“ sind. Seit einer Reform des Medi­en­staats­ver­trages Ende 2020 sind die Lan­des­me­di­en­an­stalten auch für die Über­wa­chung von Online-Medien zuständig.

Konkret moniert werden in dem vor­lie­genden Schreiben ins­gesamt vier Pas­sagen aus Artikeln und Inter­views, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erschienen sind. Bei allen Texten geht es um die Coro­na­krise. Bean­standet werden in sämt­lichen Fällen Aus­sagen, die den Regie­rungs­ver­laut­ba­rungen entgegenstehen.

Pro Artikel 800 Euro Strafe

Mul­ti­polar soll der LfM nun bis zum 23. Sep­tember mit­teilen, ob die genannten vier Bei­träge „ange­passt“ und die „ver­pflich­tenden Infor­ma­tionen ergänzt“ wurden. Die Behörde droht, „zeitnah ein förm­liches Ver­wal­tungs­ver­fahren ein­zu­leiten“. In einem ähn­lichen Ver­fahren einer Lan­des­me­di­en­an­stalt musste das regie­rungs­kri­tische Portal Apolut zuletzt pro Artikel 800 Euro „Bear­bei­tungs­gebühr“ zahlen. In diesem Fall kam es nicht zu einem Gerichts­ver­fahren, da der Apolut-Anwalt die Wider­spruchs­frist ver­streichen ließ.

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Zuerst erschienen bei philosophia-perennis.com.