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Sachsen: Nur 4,4 Prozent der Anträge auf Corona-Impf-Ent­schä­digung genehmigt — Corona-Auf­ar­beitung kommt in Sachsen nicht richtig voran

Bis Ende Juli wurden nur 28 Anträge auf Ent­schä­digung für Impf­schäden genehmigt. Laut AfD-Anfrage wurden 604 Anträge abge­lehnt. Dar­unter waren zahl­reiche Fälle von Hirn­blu­tungen mit Läh­mungen, Schlag­an­fälle und Seh­stö­rungen bis hin zu Todesfällen.

Bis Ende Juli wurden nur 28 Anträge auf Ent­schä­digung für Impf­schäden genehmigt. Laut AfD-Anfrage (7/17021) wurden 604 Anträge abge­lehnt. Dar­unter waren zahl­reiche Fälle von Hirn­blu­tungen mit Läh­mungen, Schlag­an­fälle und Seh­stö­rungen bis hin zu Todesfällen.

Dazu erklärt der AfD-Abge­ordnete, André Wendt:

»Die Staats­re­gierung hat die Bürger immer wieder zur Impfung gedrängt. Zusätzlich wurde der Druck auf Unge­impfte erhöht, indem sie nicht am gesell­schaft­lichen Leben teil­nehmen durften. Ich finde es daher traurig, dass die Regierung Kret­schmer nun den Opfern ihrer Politik wei­test­gehend die staat­liche Hilfe ver­weigert. Durch diese Haltung wird den Impf­ge­schä­digten und Hin­ter­blie­benen zusätz­liches Leid zugefügt.

Bei der Auf­ar­beitung des Corona-Unrechts wird die Frage der Haftung für Impf­schäden eine Rolle spielen. Nach der Auf­de­ckung der RKI-Pro­to­kolle wissen wir, dass die Experten Bedenken gegen die neu­ar­tigen Impf­stoffe hatten. Deren man­gelnde Wirk­samkeit und die zahl­reichen Neben­wir­kungen waren bekannt. Nun muss auf­ge­klärt werden, welche Poli­tiker von CDU und SPD die Experten zu anderen öffent­lichen Aus­sagen drängten.«

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.