Miss­brauch, Protest und Kritik: „Selbst­be­stim­mungs­gesetz“ gilt ab 1. 11. 2024

Ab dem 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbst­be­stim­mungs­gesetz in Kraft. Von diesem Datum an können Voll­jährige ihren Geschlechts­eintrag einmal im Jahr mittels einer ein­fache Erklärung ändern. Die woken Befür­worter feiern, Mahner und Kri­tiker warnen vor Miss­brauch und weisen auf ernst­hafte Sicher­heits­ri­siken in Frau­en­schutz­räumen hin. Nicht ohne Grund: Solche Fälle haben schon für Schlag­zeilen gesorgt. 

Die Rechte von Queeren sollen gestärkt werden

Bisher musste man ein medi­zi­ni­sches Gut­achten bei­bringen, dass man tat­sächlich eine „andere Person“ ist, als in den Papieren steht. Erst dann war ein solcher, amtlich gül­tiger Eintrag möglich. Das ändert sich nun mit dem neuen Selbst­be­stim­mungs­gesetz, das am 1. November 2024 in Deutschland in Kraft treten wird. Trans‑, Inter­se­xuelle und „nicht binäre“ Men­schen sollen gestärkt werden. Der neue Geset­zestext ersetzt das Trans­se­xu­el­len­gesetz (TSG) von 1980 und erlaubt eine ein­fache Änderung des Geschlechts­ein­trags in alle offi­zi­ellen Doku­menten, ohne weitere Vor­be­din­gungen. Es ist keine ärzt­liche Begut­achtung, psy­cho­lo­gische Dia­gnose oder gericht­liche Ent­scheidung mehr erforderlich.

Darüber hinaus erlaubt es jedem über 18 Jahren, einmal im Jahr seinen Geschlechts­eintrag und Vor­namen durch eine ein­fache Erklärung beim Stan­desamt zu ändern. Min­der­jährige im Alter von 14 Jahren können ihren Geschlechts­eintrag mit Zustimmung der Eltern ändern. Sollten die Eltern nicht zustimmen, weil sie der Meinung sind, dass ihr Kind nicht wirklich über­schauen kann, was es da tut, kann das Fami­li­en­ge­richt eine Ent­scheidung treffen.

Das eigent­liche Geschlecht, was in der Geburts­ur­kunde fest­gelegt wurde, als es nor­ma­ler­weise noch aus­schließlich Mädchen oder Jungen gab, fällt nun unter Ver­trau­lichkeit. Das fordert der „Schutz der Privatsphäre“.

Queere: Eine Bevöl­ke­rungs­gruppe, die ganz besondere Pri­vi­legien genießt – und beansprucht

Es mutet schon etwas seltsam an, dass der Staat seine Bürger abhört, sich mit Spitzeln in soziale Medien ein­schleicht um Leute mit fal­schen Mei­nungen zu kri­mi­na­li­sieren, dass der Staat die Grund­rechte während der Corona-Pan­demie mit Füßen getreten hat, ja sogar zu großen Teilen so weit gehen wollte, den Bürger in seiner kör­per­lichen Unver­sehrtheit, einem ganz grund­le­genden Men­schen­recht, zu beschneiden: Es stand Spitz auf Knopf, dass es eine all­ge­meine Impf­pflicht geben sollte, der sich niemand hätte ent­ziehen können. Heute ist klar, dass diese „Impfung“ eine Kata­strophe war und viele Men­schen dau­erhaft geschädigt oder sogar getötet hat. Da kennen sie kein Pardon.

Wenn es aber um Queere Men­schen geht, dann ist plötzlich absolute Fein­füh­ligkeit und Beachtung der Pri­vat­sphäre oberstes Gebot.

Denn wenn der „ursprüng­liche Geschlechts­eintrag“ nicht absolut ver­traulich behandelt wird, um diesen „Schutz der Pri­vat­sphäre zu gewähr­leisten“, dann wird’s teuer, und zwar für jeden, der es ver­sucht: Bei einem Verstoß gegen das soge­nannte „Offen­ba­rungs­verbot“ könnte nach dem Selbst­be­stim­mungs­gesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro drohen. Demnach dürfen Men­schen frühere Geschlechts­ein­träge ohne Zustimmung der Betrof­fenen nicht offen­baren oder ausforschen.

Ein­ge­tra­genes Geschlecht garan­tiert nicht Zugang zu geschützten Räumen

Und jetzt wird’s lustig. Das Gesetz besagt nämlich auch, dass das ein­ge­tra­genes Geschlecht nicht auto­ma­tisch das Recht auf Zugang zu „geschützten Räumen“ ver­leiht. Das „private Haus­recht“ gilt dennoch, also das Recht des Inhabers der Räum­lich­keiten. Der Inhaber des Hauses oder der Räume kann darüber ent­scheiden, wer sein Haus, seine Ver­an­staltung oder Geschäfts­räume betritt.

Wie soll denn das funk­tio­nieren? Wenn ein Fitness-Studio einer Transfrau ver­bietet, die Frau­en­um­klei­de­räume zu betreten, dann braucht die Transfrau ja nur ihre Papiere zu zeigen, die sie zur Frau gemacht haben. Und auch, wenn die Transfrau eine Statur hat, wie der junge Schwar­zen­egger und eine Bass­stimme wie weiland Bruce Low … seinen Aus­weis­pa­pieren nach ist es eben eine Frau – zumindest dieses Jahr – und dem Fit­ness­studio ist es ja per Ordere de Mufti ver­wehrt, den „ursprüng­lichen Geschlechts­eintrag“ aus­zu­for­schen, wenn es nicht 10.000 € Strafe zahlen will. Mit welchem Argument will man denn der Zwei­meter-Arnoldina-Schwar­zen­egger ver­wehren, in die Frau­en­um­kleide zu gehen?

Miss­brauch des Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes ist dennoch programmiert

Es gibt bereits seit einiger Zeit Fälle, in denen gewis­senlose Zeit­ge­nossen diesen Hype schamlos aus­nutzen. Eine Transfrau mit noch vor­han­denem männ­lichem Geschlechts­merkmal wollte Mit­glied in dem aus­schließlich für Frauen kon­zi­pierten Studio in Erlangen werden. Nachdem das Frau­en­fit­ness­studio den Abschluss einer Mit­glied­schaft abge­lehnt hatte, schaltete die abge­wiesene Transfrau zunächst die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes und anschließend noch Anwälte ein, um Ansprüche auf Ent­schä­digung und Zutritt zu den Räum­lich­keiten geltend zu machen.

Die Neue Zürcher Zeitung schreibt dazu:
„Die Betrei­berin eines Frauen-Fit­ness­studios möchte keinen bio­lo­gi­schen Mann als Mit­glied auf­nehmen, der sich als Frau begreift. Doch dieser ver­sucht mit allen Mitteln, sich den Zutritt zu ertrotzen. Dann schaltet sich auch eine Bun­des­be­hörde ein. Doris Lange betreibt ein Fit­ness­studio für Frauen in der mit­tel­frän­ki­schen Groß­stadt Erlangen. Als ein Mann, der sich selbst als Frau begreift, im «Lady’s First» Mit­glied werden will, lehnt die Inha­berin das ab. Kurz darauf erhält sie ein Schreiben der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­tragten Ferda Ataman – mit der Emp­fehlung, dem Mann eine Ent­schä­digung zu zahlen.

Doris Lange (58) betreibt das Fitness-Studio namens „Ladys first“ in Erlangen nur für Frauen. Seit die Trans-Frau Laura H. (25) sich in ihrem Studio anmelden wollte und abge­lehnt wurde, sieht sie sich einer Kata­strophe nach der anderen aus­ge­setzt. Laura H. hat einen männ­lichen Körper mit allem drum und dran.

Für Doris Lange ver­letzt das Ein­dringen eines bio­lo­gi­schen Mannes, wenn auch in Frau­en­kleidern – den Schutzraum ihrer Kun­dinnen. Die drohen schon mit Kün­digung ihrer Mit­glied­schaft, denn sie kommen ja gerade in dieses Frauen-Fit­ness­studio, weil sie in den gemischten Fitness-Läden den begehr­lichen Blicken der Männer, ver­meint­lichen Kom­pli­menten und direkten Anzüg­lich­keiten nicht aus­ge­setzt sein wollen. Aber immerhin haben sie dort nicht das Problem, dass sie selbst in der Umkleide, wo sie am wehr­lo­sesten sind, einen bio­lo­gi­schen Mann ertragen müssen, der sie unge­niert nackt oder halb­nackt begaffen kann oder schlim­meres, weil er sich als Frau definiert.

„Bio­lo­gi­scher Mann – nicht in die Umkleide, nicht in die Dusche und nicht in meinen Trai­ningsraum“, wehrt sich Doris Lange und das ist ihr Recht – nun sogar laut Gesetz. Überdies habe sie unter ihren Damen einen „nicht geringen Anteil mus­li­mi­scher Frauen, teil­weise trau­ma­ti­sierter Frauen und auch min­der­jäh­riger Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden“. Das sei ihr Ver­sprechen an die Frauen und das könne sie nicht brechen.

Laura H. geht derweil so weit, schlechte Bewer­tungen über das Studio „Ladys first“ im Netz zu ver­breiten und schaltet die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes (ADS) ein.

Kurz nach der Absage an Laura H. erhält sie Post der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­tragten des Bundes. Darin steht zu lesen, dass Doris Lange einen Men­schen wegen seiner sexu­ellen Iden­tität bei gewissen Rechts­ge­schäften benach­teilige. Doris Lange beruft sich auf ihr Haus­recht und schaltet einen Anwalt ein. Sie sieht ihre gesamte Existenz bedroht. Ihre Kun­dinnen seien der­selben Meinung. Der Vor­schlag zur Güte von Ferda Ataman:„Sie schrieb mir, dass ich mit meiner Wei­gerung eine, wie sie for­mu­lierte, „Transfrau“ auf­zu­nehmen, diese in ihren Per­sön­lich­keits­rechten ver­letze, und „empfahl“ mir, ihr 1.000 Euro Ent­schä­digung für die „erlittene Per­sön­lich­keits­ver­letzung“ zu bezahlen.“ Doris Lange lehnte ab, suchte sich Rechts­bei­stand und ging schließlich an die Öffent­lichkeit. Laura H. ver­sucht dar­aufhin, per Klage eine Mit­glied­schaft zu erzwingen, und for­derte über einen Anwalt die Auf­nahme in das Fit­ness­studio, andern­falls eine Zahlung von 5.000 € sowie 2.500 € Scha­dens­ersatz. Eine Einigung müssen nun Gerichte finden – es stehen bereits hohe Geld­strafen im Raum.

Die Recht­liche Lage ist unüber­sichtlich und auch das neue Gesetz nicht sehr hilfreich

Die Seite „Que­er­na­tions“ berichtet eben­falls und sehr sachlich über diesen Fall:

„ ‚Legal Online Tribune‘ stellt in Frage, ob über­haupt eine Rechts­ver­letzung durch die Stu­dio­be­trei­berin vor­liegt. Denn: „§ 20 Abs. 1 AGG regelt Fälle, in denen das Dis­kri­mi­nie­rungs­verbot trotz Ungleich­be­handlung nicht ver­letzt ist, dann nämlich, „wenn für eine unter­schied­liche Behandlung ein sach­licher Grund vor­liegt“. Als ein Bei­spiel wird in Satz 2 Nr. 2 genannt, dass die unter­schied­liche Behandlung zweier Per­sonen „dem Bedürfnis nach Schutz der Intim­sphäre oder der per­sön­lichen Sicherheit Rechnung trägt“. Dass diese Aus­nahme im vor­lie­genden Fall ein­greift, ist nicht nur auf den ersten Blick plau­sibel. Auch das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium (BMJ) ver­weist auf LTO-Anfrage auf diese Vor­schrift. Auch im kom­menden Selbst­be­stim­mungs­gesetz wird in strit­tigen Fragen auf diesen Passus ver­wiesen und die Mög­lichkeit des Haus­rechts ein­ge­räumt. Doch das wird von Transaktivist*innen vehement kri­ti­siert und sie würden diese Regelung am liebsten streichen lassen. Unter­stützt wurden sie dabei schon 2023 von Ferda Ataman, die den Haus­recht­passus im Selbst­be­stim­mungs­gesetz in einer Stel­lung­nahme scharf kri­ti­sierte.“

Weiter berichtet die Seite „Que­er­na­tions“:

„Silvia Breher, familien- und frau­en­po­li­tische Spre­cherin der CDU/CSU-Bun­des­tags­fraktion  ver­öf­fent­lichte fol­gendes Statement:
„Die Bun­des­be­auf­tragte für Anti­dis­kri­mi­nierung Ferda Ataman über­schreitet ihren Kom­pe­tenz­be­reich. Die Frau­en­fit­ness­studio-Betrei­berin hat sich auf das Haus­recht nach aktu­eller Rechtslage bezogen. Dies erlaubt ihr als Inha­berin und Betrei­berin, ihre Nut­ze­rinnen zu schützen. Das von der Ampel beschlossene Selbst­be­stim­mungs­gesetz, das am 1. November diesen Jahres in Kraft treten wird, sieht dies aus­drücklich vor und ver­weist sogar auf die gel­tende Rechtslage. Der Vorfall und die Reaktion sind bedenklich. Die Ampel­ko­alition hatte zugesagt, dass auch zukünftig Per­sonen nach einer Änderung des Geschlechts­ein­trags nicht Zutritt zu geschlechts­spe­zi­fi­schen Toi­letten und Umklei­de­räume ver­langen können. Meines Erachtens wurde damit massiv ein Schutzraum von Frauen ange­griffen und dies wird von Ferda Ataman sogar noch unter­stützt. Ich fordere die Bun­des­frau­en­mi­nis­terin Lisa Paus auf, sich zu diesem Vorfall zu äußern. Es haben mir viele Frauen berichtet, dass sie gerade vor solchen Vor­fällen Angst haben. Es muss wei­terhin Schutz­räume für Frauen geben.“

Der Schlusssatz dieses Artikels auf „Que­er­na­tions“ klingt nach­denklich: „Ob solche Aus­ein­an­der­set­zungen lang­fristig die Akzeptanz von Trans­per­sonen in der Gesell­schaft erhöhen, darf bezweifelt werden.“

NIUS sieht darin den „ein­ma­ligen Fall in der Bun­des­re­publik Deutschland, dass eine Stelle der Bun­des­re­gierung offenbar Ent­schä­di­gungs­an­sprüche ein­zelner Bürger durch­zu­setzen ver­sucht und dabei das neue, soge­nannte „Selbst­be­stim­mungs­gesetz“ der eigenen Regierung konterkariert.“

Nicht der einzige Fall: Spa­ni­scher Soldat klagt sich in die Frauen-Umklei­de­räume ein

In Spanien gilt das Selbst­be­stim­mungs­recht ohne Ein­schrän­kungen. Das machte sich Fran­cisco Javier L. G. Zunutze. Er ist ein bio­lo­gi­scher Mann, Vollbart, zwei­und­vierzig Jahre alt und Soldat. Daran möchte er auch nichts ändern: Nach eigener Aussage mag er seinen männ­lichen Körper mit allem, was dazu­gehört. Er fühlt sich sexuell zu Frauen hin­ge­zogen. Er kleidet sich männlich, er führt einen männ­lichen Vor­namen. Aber er hat im April 2023 auf der Gemeinde Sevilla seinen Geschlechts­eintrag geändert. So wie ab November hier, muss er als Mann nichts weiter tun, als eine Unter­schrift zu leisten, und ist per lege eine Frau. Ohne Hor­mon­be­handlung, ohne Ope­ra­tionen, er braucht kein Leben als Frau zu führen. Die reine Erklärung reicht aus. Und als Frau hat er in Spanien das Recht auf Zugang zu Frauen-Umkleiden, Duschen, zu Dop­pel­zimmern im Frau­en­trakt usw. …

Das spa­nische Militär wusste um die Geset­zeslage und hat daher Fran­cisco Javier L. G. den Zugang zu Frau­en­räumen mit der Begründung ver­weigert, dass diese über­belegt seien. Als Kom­pro­miss­vor­schlag boten sie der „Trans-Frau“ an, sich zu bestimmten vorher fest­ge­legten Zeiten in weib­lichen Offi­ziers­räumen umzu­ziehen. Dagegen reicht Fran­cisco Javier jetzt Klage ein, denn diese Regelung sei weder fair noch richtig. Er werde wegen seines Gender-Status dis­kri­mi­niert. Es sei unfair, ihn zu bestimmten Dusch-Zeiten zu zwingen. Da er gesetzlich als Frau aner­kannt sei, könne ihm niemand den Zugang zu Frau­en­räumen verwehren.

Die spa­nische Frau­en­recht­lerin Ana Pollán schätzt seine Chance auf Erfolg vor Gericht als sehr hoch ein:

„Diese Frau namens Fran­cisco ver­letzt keine bestehenden Gesetze. ‚Sie‘ hat alle im Trans­gen­der­gesetz vor­ge­se­henen For­ma­li­täten gewis­senhaft ein­ge­halten, und es gibt keinen recht­lichen Grund, ‚ihr‘ diese Rechte zu ver­weigern. Das pas­siert, wenn intel­lek­tuelle Voll­idioten Gesetze erlassen.“

Der Fall führt in Spanien zu hef­tigen gesell­schaft­lichen Dis­kus­sionen: „Ein Teil der Zei­tungen berichtet von den trans­phoben Zuständen im Militär und der Dis­kri­mi­nierung gegen die Sol­datin Fran­cisco, nur weil sie keine Hormone nehmen möchte. (…) Andere Zei­tungen berichten, dass Frauen im spa­ni­schen Militär sich zukünftig in Gegenwart eines Mannes aus­ziehen und duschen müssen. Eine Ver­wei­gerung würde dis­zi­pli­na­rische Kon­se­quenzen nach sich ziehen.

In Spanien sinkt aus solchen Gründen die Zustimmung zu Trans­ge­setzen rapide. Viele Men­schen sind ent­setzt, was das schöne Wort „Inklusion“ konkret für Frauen und Mädchen bedeutet. Madrid hat nach mas­sivem Protest von Frau­en­ver­bänden im Dezember 2023 als erste Region einige Trans­ge­setze zurück­ge­nommen. Das nationale Gesetz bleibt aber bestehen. Jeder Mann, der seine Geschlechts­än­derung bei der Gemeinde bean­tragt, hat einen Anspruch auf Zugang zu Frau­en­räumen. Wer dies ver­weigert, kann ver­klagt werden.“

Groß­bri­tannien: Trans­frauen in reinen Frauengefängnissen

Auf der Insel gibt es zwar kein expli­zites Selbst­be­stim­mungs­gesetz, statt­dessen regelt der Gender Reco­gnition Act (GRA) von 2004 die recht­liche Aner­kennung des Geschlechts für Trans­gender-Per­sonen. Und auch hier gab es einen Fall des Miss­brauchs dieses Gesetzes, der es in die Schlag­zeilen schaffte:

Als mut­maß­liche Trans­gender-Frau ließ sich 2018 eine Britin in ein Frau­en­ge­fängnis über­führen. Dort beläs­tigte sie die weib­lichen Sträf­linge und ver­ge­wal­tigte zwei Frauen außerhalb des Gefäng­nisses. Per Gerichts­be­schluss wurde „sie“ zurück ins Män­ner­ge­fängnis transportiert.

Ein anderer Fall aus Schottland: 2023 hatte eine Transfrau ihr Coming-out, nachdem sie wegen der Ver­ge­wal­tigung von zwei Frauen auf ihren Prozess gewartet hatte. Durch das Coming-out wurde sie nach der Ver­ur­teilung unter dem Namen Isla Bryson in einem Frau­en­ge­fängnis unter­ge­bracht, dann aber doch nach Bekannt­werden des Falls ins Män­ner­ge­fängnis transferiert.

Und was gilt im Krieg?

Der Frieden in Europa ist bedroht. Es ist nicht völlig abwegig, dass wir in einen Dritten Welt­krieg schlittern. Ver­tei­di­gungs­mi­nister Boris Pis­torius hat nicht aus Jux gefordert, Deutschland müsse kriegs­tüchtig werden. Da wäre doch nichts leichter, als zum Stan­desamt zu gehen und per Erklärung und Unter­schrift zur Frau zu werden, und man muss nicht an die Front und für die Regierung sterben. Aber da zeigt sich: Nein, ganz falsch, das geht dann nun wie­derum doch nicht. Es wird einen Passus geben im Selbst­be­stim­mungs­gesetz, der diesen Weg ver­sperrt. Im Kriegsfall wird es keine freie Geschlech­terwahl geben. Offen­sichtlich glauben sie da in Berlin selbst nicht an ihre queeren Postulate.

Unter Para­graph 9 des neuen Selbst­be­stim­mungs­ge­setzes heißt es nämlich:

„Zuordnung zum männ­lichen Geschlecht im Span­nungs- und Verteidigungsfall.
Die recht­liche Zuordnung einer Person zum männ­lichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grund­ge­setzes und hierauf beru­hender Gesetze betrifft, für die Dauer des Span­nungs- oder Ver­tei­di­gungs­falls nach Artikel 80a des Grund­ge­setzes bestehen, wenn in unmit­tel­barem zeit­lichem Zusam­menhang mit diesem die Änderung des Geschlechts­ein­trags von ‚männlich‘ zu ‚weiblich‘ oder ‚divers‘ oder die Strei­chung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmit­telbar ist der zeit­liche Zusam­menhang während eines Span­nungs- oder Ver­tei­di­gungs­falls sowie ab einem Zeit­punkt von zwei Monaten vor Fest­stellung desselben.“

Dann, liebe Jungs, ist nix mit in die Frau­en­dusche verpissen.