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Nächster Maulkorb geplant: Ampel will Kri­tiker als „poten­zielle Gemein­wohl­ge­fährder“ verfolgen

Die Bun­des­re­gierung plant eine neue Geset­zes­ver­schärfung. Danach sollen öffent­liche Äuße­rungen oder „uner­wünschte Kon­takt­auf­nahmen“, die poli­tische oder staat­liche „Funk­ti­ons­träger psy­chisch belasten könnten“, als „Gemein­wohl­ge­fährdung“ gelten und hart bestraft werden können.

Die Ampel-Regierung ver­folgt zunehmend ihre Kri­tiker. Der Inlands­ge­heim­dienst, das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz, hat für sie bereits die neue Kate­gorie „Dele­gi­ti­mierung des Staats“ erfunden.

Der Staat ent­scheidet inzwi­schen, was als wahr oder „Des­in­for­mation“ und wer als gut oder böse gilt. Wer sich bei einem Krieg auf die „falsche Seite“ stellt, dem droht seit 2022 ein Straf­ver­fahren wegen Volksverhetzung.

Nun steht eine weitere Geset­zes­ver­schärfung an: Jede öffent­liche Äußerung, von der sich ein poli­ti­scher oder staat­licher Funk­ti­ons­träger „psy­chisch beein­trächtigt“ fühlt oder nur fühlen könnte, soll hart bestraft werden.

Poten­zielle „Gemein­wohl­ge­fährder“

Zur Debatte steht eine eilig von Bun­des­jus­tiz­mi­nister Marco Buschmann (FDP) ein­ge­brachte Novelle unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straf­ge­setz­buches – Stärkung des Schutzes von Voll­stre­ckungs­be­amten und Ret­tungs­kräften sowie von dem Gemeinwohl die­nenden Tätig­keiten„. Mit letz­teren sind Funk­ti­ons­träger aller Art gemeint, etwa Stadträte in kom­mu­nalen Par­la­menten, Ange­stellte in Behörden oder Poli­tiker in EU-Gremien.

Das Vor­haben hatte das Bun­des­ka­binett Anfang Sep­tember als Teil eines neuen „Sicher­heits­pa­ketes“ – angeblich in has­tiger Reaktion auf den Mes­ser­an­griff in Solingen Ende August – beschlossen.  Der Bun­destag soll darüber am Don­ners­tag­abend, 10. Oktober, in erster Lesung beraten. Zuerst berichtete die DKP-Zeitung UZ über die Tücken dieses Ent­wurfs. (Zeit zu rebel­lieren: Wir treten jetzt in die Phase der totalen Zensur der glo­balen Tyrannei ein)

Mit ihrem 20-sei­tigen Pam­phlet will die Ampel-Regierung die Para­grafen 105 (Nötigung von Ver­fas­sungs­or­ganen) und 106 (Nötigung des Bun­des­prä­si­denten) im Straf­ge­setzbuch ändern.

Das dort je nach Schwere fest­ge­legte Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis soll künftig auch jene treffen, die „gemein­wohl­ge­fährdend Ent­schei­dungs­pro­zesse der Funk­ti­ons­träger beein­träch­tigen“. Auf den „Staats­de­le­gi­ti­mierer“ im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt folgt nun also der „poten­zielle Gemeinwohlgefährder“.

Theo­re­tisch psy­chisch belastend

Wie inzwi­schen üblich im deut­schen Geset­zes­dschungel findet man in der Novelle statt kon­kreter Tat­be­stände nur mehr schwammige Floskeln. Angeblich „deuten“ etwa aktuelle „Sta­tis­tiken und Berichte“ auf „eine Tendenz der zuneh­menden Ver­rohung des gesell­schaft­lichen Mit­ein­anders“ hin.

Sin­niert wird über „Hass, Hetze und Gewalt“, „Hass­pos­tings“ und „verbale oder schrift­liche Anfein­dungen“ welche – freilich prä­ventiv – lediglich „dazu geeignet“ sein könnten, zu einer omi­nösen „psy­chi­schen Belastung“ betrof­fener „Funk­ti­ons­träger“ zu führen.

An einer Stelle drückt der Gesetz­entwurf das bei­spiels­weise so aus: Straf­rechtlich relevant werde eine solche „Tat“ dann, „wenn das Ver­halten des Täters einen objek­ti­vier­baren Anlass für eine Ver­hal­tens­än­derung“ bieten könne. Man­dats­träger in Bund, Ländern, Kom­munen und der Euro­päi­schen Union sollen offenbar nicht länger von kri­ti­schen Bürgern gestört werden.

Damit könnten künftig poli­tische Unmuts­äu­ße­rungen aller Art in sozialen Netz­werken, in Stadtrats- oder Gemein­de­sit­zungen oder auf öffent­lichen Pro­test­ak­tionen, die von Abge­ord­neten oder behörd­lichen Funk­tio­nären auch nur poten­ziell als „dis­kre­di­tierend“ oder eben „psy­chisch belastend“ emp­funden werden könnten, schnell vor den Kadi führen – und sogar zu einer Ein­tritts­karte ins Gefängnis werden.

Uner­wünschte Kontaktaufnahme“

FDP-Jus­tiz­mi­nister Buschmann knüpft damit direkt an die jüngsten Verbots- und Repres­si­ons­orgien von Bun­des­in­nen­mi­nis­terin Nancy Faeser (SPD) an, von der bereits Medien und Vereine, Corona‑, Friedens- und Palästina-Demons­tranten, NATO-Kri­tiker, ver­meint­liche „Putin-Ver­steher“ und andere betroffen waren.

Doch damit nicht genug: Dem Bun­desrat, der die Länder auf Bun­des­ebene ver­tritt, genügt diese Ver­schärfung nicht. In einer Stel­lung­nahme kri­ti­sierte dieses Gremium Ende Sep­tember, dass der Wortlaut des Gesetzes diverse Ver­treter von „Ver­wal­tungs­ein­heiten in Teil­ge­bieten der Länder“ und der „Exe­ku­tiv­organe“ nicht ein­be­ziehe und for­derte, dies ent­spre­chend zu ändern.

Der Bun­desrat schlug darüber hinaus sogar vor, jede uner­wünschte „räum­liche Annä­herung“ oder nicht erbetene „Kon­takt­auf­nahme“ bei­spiels­weise über „digitale Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mittel“ mit poli­ti­schen und insti­tu­tio­nellen Funk­ti­ons­trägern unter Strafe zu stellen. Die soge­nannten „Volks­ver­treter“ sollen offen­sichtlich nicht länger gestört werden, egal, was sie tun.

Prä­ven­tiv­strafen für „hypo­the­tische Kausalverläufe“

Die „Neue Rich­ter­ver­ei­nigung“ (NRV), ein Zusam­men­schluss aus deut­schen Richtern und Staats­an­wälten, rügte bereits Anfang August den ersten Refe­ren­ten­entwurf. Dies belegt, dass das Gesetz, anders als behauptet, schon vor der Tat in Solingen (am 23. August) in Planung war.

Durch die Novelle ent­stünde „eine inkon­sis­tente Geset­zeslage“, so der Juris­ten­verband. Die For­mu­lierung darin sei „so weit geraten, dass sie eine ver­schul­dens­un­ab­hängige Haftung für hypo­the­tische Kau­sal­ver­läufe umfassen würde“.

Das Gesetz sei unbe­stimmt und schwäche die Rechts­si­cherheit massiv. Niemand könne dann mehr abschätzen, welche Handlung oder bloße Mei­nungs­äu­ßerung zu einer harten Strafe führen kann.

Dadurch werde „der Anwen­dungs­be­reich des Gesetzes unvorhersehbar“.

Ein so „ver­wir­render“ Geset­zes­entwurf sei überdies völlig unnötig, merkte die NRV dann weiter an. Schließlich könnten tat­säch­liche Straf­taten gegen „Funk­ti­ons­träger“ bereits jetzt juris­tisch ver­folgt werden.

Maulkorb für eine kri­tische Bevölkerung

Man kann also mit Fug und Recht befürchten, dass das eigent­liche Ziel eines solchen Gesetz­ent­wurfs ein ganz anderes ist, als angeblich, wie behauptet, „mehr Sicherheit für Funktionsträger“.

Denn vor allem dürfte es als Maulkorb für die poli­tisch inter­es­sierte und kri­tische Bevöl­kerung wirken.

Denn wer weiß schon vorher so genau, welcher Poli­tiker welche Rüge als „psy­chisch belastend“ emp­finden könnte? Oder welcher Staats­anwalt auch nur ein ent­spre­chendes Potenzial dazu erkennen wird.

Jeder Protest gegen Kriegs­trei­berei, Rüs­tungs­pro­jekte, Sozi­al­abbau oder was auch immer könnte dann in die neue Kate­gorie „Gemein­wohl­ge­fährdung“ fallen und hart von der Justiz ver­folgt werden.

So bringt man höchstens eine Bevöl­kerung zum Schweigen und hebelt auch den letzten Rest von Demo­kratie voll­ständig aus. Aber wer weiß: Viel­leicht ist ja gerade das der Plan.

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