Die frühere französische Finanzministerin und heutige Chefin des Internationalen Währungsfonds IMF wurde heute von einem Sondertribunal für frühere Regierungsmitglieder für schuldig befunden, als ehemalige Wirtschaftsministerin von Frankreich, durch „eine leichtfertige Handlung“ dem französischen Unternehmer Bernard Tapie, welcher ebenso als politischen Wahlkampfhelfers des ehem. französischen Präsidenten Nicolas Sarcozy tätig war, auf Kosten der französischen Staatskasse und somit der französischen und europäischen Bürger massiv begünstigt zu haben.
Hintergrund des Falls ist der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung am Sportartikelhersteller Adidas.
Bernhard Tapie beauftragte die damals noch staatliche Crédit Lyonnais — eine der wichtigsten Banken Frankreichs — mit dem Verkauf seiner Aktienmehrheit an Adidas, nachdem Tapie in schwere finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Die Bank erwarb darauf hin selbst die Anteile Tapies für 2,085 Mrd. Franc und verkaufte sie nur wenige Monate später für fast das Doppelte.
Tapie warf der Bank daraufhin vor, ihn und andere Aktionäre um den Mehrerlös betrogen zu haben. Nach einem langen Rechtsstreit wurden Bernard Tapie rund 403 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen (davon die unglaubliche und absolut unüblich hohe Summe von 45 Mio. € als „moralische Wiedergutmachung“).
Anstatt den Fall öffentlich durch ein ordentliches Gericht verhandeln zu lassen, hatte die französische Regierung, resp. die damalige Finanzministerin Christine Lagarde anordnen lassen, den Fall in einem „Schiedsgerichtsverfahren“ zu verhandeln. Was für regen Protest sorgte, da Schiedsgerichten bei weitem nicht die Ressourcen und Möglichkeiten zur Verfügung stehen wie einem ordentlichen Gericht (z.B. weniger Anhörungsmöglichkeiten, es gibt keine Berufungsinstanz, die Richter sind keine ausgebildeten Richter, sondern meist berufene Personen aus Wirtschaft und Politik).
Im Jahr 2011 nahm dann die französische Justiz Ermittlungen gegen Tapie und schließlich auch Lagarde auf, da vorher verschwiegene private Beziehungen zwischen Tapie, Lagarde und einem der Schiedsrichter ans Licht gekommen waren. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die Wohnungen und Büroräume von Tapie und Lagarde durchsucht.
Lagarde konnte eine Begünstigung Tapies nicht nachgewiesen werden, auch gab Lagarde an, nie „von oben“, also vom damaligen Präsidenten Sarkozy, Anweisungen in diesem Fall erhalten zu haben.
Lagarde, die heute in Ihrer Position als Chefin des IMF ein nicht zu versteuerndes Einkommen von rund 500.000€ bekommt, war früher Geschäftsführerin der größten Rechtsanwaltskanzler der Welt im Bereich Wirtschaftsrecht Baker McKenzie.
Warum trifft eine ehemalige Top-Anwältin im Bereich Wirtschaftsrecht eine so folgenschwere Entscheidung und weist einen dermaßen schwierigen Fall, wie den von Tapie/ Crédit Lyonnais nicht einem ordentlichen Gericht zu? Gerade da Tapie bereits wegen Untreue, Unterschlagung und Bestechung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde?
Warum schweigt Nicolas Sarcozy in diesem Fall, wo Tapie ihm doch bei den Präsidentschaftswahlen 2007 und 2012 tatkräftig unterstützte?
Die Angelegenheit hat einen faden Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass sich hartnäckig haltenden Gerüchten zufolge sowohl Tapie, als auch Lagarde und Vertreter der Kanzlei Baker McKenzie in Brüssel schon seit über 15 Jahren in den höchsten und undurchsichtigsten Kreisen sowie Clubs der Finanzindustrie verkehren sollen. Hier sei z.B. der European Financial Service Roundtable, sowie im World Economic Forum (Weltwirtschaftsforum, WEF – bei dem z.B. George Soros Dauergast ist und auch Angela Merkel oder Frank-Walter Steinmeier gern eingeladen werden) genannt.
Warum bekommt Lagarde nun trotz des Schuldspruches keine Strafe, wo doch jeder Normalbürger in so einem Fall wohl mit einer Haftstrafe hätte rechnen müssen?
Nun, das Verfahren gegen Lagarde fand ebenfalls nicht vor einem ordentlichen staatlichen Gericht statt, es wurde vor dem „Cour de la justice de la République“ geführt. Diesem speziellen französischen Sondertribunal für Vergehen früherer Regierungsmitglieder sitzen selbst 15 Personen vor, von denen 3 Magistraten und die restlichen 12 „Richter“ aktuelle Parlamentarier sind. Ein Gericht mehrheitlich geführt von Politikern für Vergehen von Politikern also. Von den 12 Parlamentariern sind derzeit 7 aus dem Lager der Sozialisten, 4 aus dem bürgerlich konservativem Lager und einer aus der zentralistischen Partei. Die Zweiklassenjustiz lässt grüßen!