Der schi­zo­phrene Umgang mit der Meinungsfreiheit

Die BRD hat ein Problem mit der Mei­nungs­freiheit und das nicht erst seit dem Fall Böh­mermann. In der neu­esten Episode dieses Trau­er­spiels geht es um den Anti-Islamkurs der AfD. Gut­men­schen jeg­licher Fraktion krochen aus den Löchern und empörten sich. Darf man nun auch Reli­gionen nicht mehr kritisieren?

Mei­nungs­freiheit ist in der BRD ein sehr brenz­liges Thema. Es gibt Themen, deren Infra­ge­stellung bereits juris­tische Kon­se­quenzen nach sich ziehen kann. Mit diesem Fakt haben die Men­schen sich arran­giert. Wenn man nun jedoch diesen Tabu-Bereich kon­ti­nu­ierlich ver­größert, sollte man sich vorher Gedanken gemacht haben, welche Kon­se­quenzen das lang­fristig hat und ob man sich dann über­haupt noch von einer Dik­tatur unterscheidet.

Beatrix von Storch kri­ti­sierte den Islam als „poli­tische Ideo­logie“ und sagte in der „Neuen Osna­brücker Zeitung“: „Die größte Bedrohung für Demo­kratie und Freiheit geht heute vom poli­ti­schen Islam aus!”  Wei­terhin würde aus dem Islam ein Herr­schafts­an­spruch abge­leitet, der nicht mit dem Grund­gesetz ver­einbar sei, sagte von Storch dem ZDF.

Auf diese und ähn­liche Aus­sagen von der AfD reagierten die Ver­treter der eta­blierten Par­teien wie zu erwarten: sie empörten sich und das nicht zu knapp. Dabei werden die immer gleichen, ermü­denden Argu­men­ta­tions-stra­tegien aus­ge­packt, die bereits seit geraumer Zeit ihre Wirk­samkeit ein­gebüßt haben und die hier deshalb keine weitere Beachtung finden sollen.

Das High­light der Tiraden auf die islam­kri­ti­schen Äuße­rungen der AfD kam dann vom Vor­sit­zenden des Zen­tralrats der Muslime, Aiman Mazyek. Die Antwort des Zen­tral­rats­vor­sit­zenden bestand aus einem Ver­gleich der AfD mit „Hitler-Deutschland“. Dieser Ver­gleich ist natürlich von vor­ne­herein ein­beinig und völlig unzu­länglich, da es sich bei „Hitler-Deutschland“ um keine Partei han­delte. Mazyek hätte viel­leicht lieber einen Ver­gleich mit der NSDAP ange­stellt, war sich aber wahr­scheinlich den mög­lichen straf­recht­lichen Kon­se­quenzen bewusst und wählte dann eine dif­fusere For­mu­lierung. Letztlich wieder nur eine der zahl­losen Vari­anten der Nazi-Keule und deshalb wenig kreativ und ebenso wirkungslos.

Heiner Geißler  bezeichnet den Kurs der AfD als „reli­giösen-Ras­sismus“ — den Wort­neu­schöp­fungen sind hier scheinbar keine Grenzen gesetzt. Andere Kri­tiker sehen die AfD selbst als größte Gefahr für das Grund­gesetz und warfen der Partei vor, eine Spaltung der BRD zu betreiben.

All diese Argu­mente ver­puffen im Nichts, denn sie halten den Ver­gleich mit der Rea­lität nicht stand. Zuerst muss wieder fest­ge­stellt werden, dass die Presse den Lügen­presse-Vor­würfen wieder völlig frei­willig ent­spricht, indem sie Zitate von z.B. von Storch oftmals ver­kürzt und deshalb aus dem Kontext reißt. Ich frage an dieser Stelle: Ist eine solche Arbeits­weise von Jour­na­listen nicht eben­falls „Hetze“?
Aber auch das ist nur ein Neben­kriegs­schau­platz. Die Grund­satz­frage lautet: Wie soll in der BRD mit zusam­men­sto­ßenden Grund­rechten umge­gangen werden? In diesem kon­kreten Fall treffen die Reli­gi­ons­freiheit und die Mei­nungs­freiheit auf­ein­ander und müssten deshalb hier der eigent­liche Gegen­stand der Betrachtung sein.