Die BRD hat ein Problem mit der Meinungsfreiheit und das nicht erst seit dem Fall Böhmermann. In der neuesten Episode dieses Trauerspiels geht es um den Anti-Islamkurs der AfD. Gutmenschen jeglicher Fraktion krochen aus den Löchern und empörten sich. Darf man nun auch Religionen nicht mehr kritisieren?
Meinungsfreiheit ist in der BRD ein sehr brenzliges Thema. Es gibt Themen, deren Infragestellung bereits juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Mit diesem Fakt haben die Menschen sich arrangiert. Wenn man nun jedoch diesen Tabu-Bereich kontinuierlich vergrößert, sollte man sich vorher Gedanken gemacht haben, welche Konsequenzen das langfristig hat und ob man sich dann überhaupt noch von einer Diktatur unterscheidet.
Beatrix von Storch kritisierte den Islam als „politische Ideologie“ und sagte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die größte Bedrohung für Demokratie und Freiheit geht heute vom politischen Islam aus!” Weiterhin würde aus dem Islam ein Herrschaftsanspruch abgeleitet, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte von Storch dem ZDF.
Auf diese und ähnliche Aussagen von der AfD reagierten die Vertreter der etablierten Parteien wie zu erwarten: sie empörten sich und das nicht zu knapp. Dabei werden die immer gleichen, ermüdenden Argumentations-strategien ausgepackt, die bereits seit geraumer Zeit ihre Wirksamkeit eingebüßt haben und die hier deshalb keine weitere Beachtung finden sollen.
Das Highlight der Tiraden auf die islamkritischen Äußerungen der AfD kam dann vom Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek. Die Antwort des Zentralratsvorsitzenden bestand aus einem Vergleich der AfD mit „Hitler-Deutschland“. Dieser Vergleich ist natürlich von vorneherein einbeinig und völlig unzulänglich, da es sich bei „Hitler-Deutschland“ um keine Partei handelte. Mazyek hätte vielleicht lieber einen Vergleich mit der NSDAP angestellt, war sich aber wahrscheinlich den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst und wählte dann eine diffusere Formulierung. Letztlich wieder nur eine der zahllosen Varianten der Nazi-Keule und deshalb wenig kreativ und ebenso wirkungslos.
Heiner Geißler bezeichnet den Kurs der AfD als „religiösen-Rassismus“ — den Wortneuschöpfungen sind hier scheinbar keine Grenzen gesetzt. Andere Kritiker sehen die AfD selbst als größte Gefahr für das Grundgesetz und warfen der Partei vor, eine Spaltung der BRD zu betreiben.
All diese Argumente verpuffen im Nichts, denn sie halten den Vergleich mit der Realität nicht stand. Zuerst muss wieder festgestellt werden, dass die Presse den Lügenpresse-Vorwürfen wieder völlig freiwillig entspricht, indem sie Zitate von z.B. von Storch oftmals verkürzt und deshalb aus dem Kontext reißt. Ich frage an dieser Stelle: Ist eine solche Arbeitsweise von Journalisten nicht ebenfalls „Hetze“?
Aber auch das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz. Die Grundsatzfrage lautet: Wie soll in der BRD mit zusammenstoßenden Grundrechten umgegangen werden? In diesem konkreten Fall treffen die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit aufeinander und müssten deshalb hier der eigentliche Gegenstand der Betrachtung sein.