Der 1. Schritt zum Geld- und Goldverbot!

von Michael Grandt

Fast unbe­merkt wurde die Ober­grenze von Bar­ge­schäften von 15.000 € auf 10.000 € gesenkt. Das gilt auch für Gold und Silber. Droht ein Goldverbot?

Der Staat hat Bargeld- und Gold­be­sitzer im Visier

Von der Bevöl­kerung fast unbe­merkt hat die Regierung die Grenze für Bar­ge­schäfte von 15.000 Euro auf jetzt nur noch 10.000 Euro gesenkt. Das heißt: Anonyme Bar­zah­lungen gibt es nur noch bis 9.999 Euro.

Betroffen davon ist der soge­nannte Güter­handel. Das sind bei­spiels­weise Gold­händler, Schmuck­händler, Auto­häuser und auch der Kunst­handel – nicht aber Banken und Sparkassen.

Für Bar­geld­ge­schäfte, die über 9.999 Euro liegen, gelten jetzt besondere Sorg­falts­pflichten des Ver­käufers. Unter anderem sind diese Geschäfte nicht mehr erlaubt, wenn sich der Käufer nicht durch Per­so­nal­ausweis oder Rei­sepass aus­weist. Damit kann der Staat das auch kontrollieren.

Folgt die Besteuerung und dann ein Verbot von Goldbesitz?

Wei­ter­lesen:

http://www.michaelgrandt.de/der-1-schritt-zum-geld-und-goldverbot/