Euro­päi­scher Gerichtshof hat ent­schieden: Merkels Gäste sind doch alles Illegale!

Das per­ma­nente Leugnen in Politik und Medien kann nun endlich auf­hören. Gestern, am Mittwoch, den 26.7.2017 schaffte der Euro­päische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg endlich ein Grund­satz­urteil: Die Dublin-Regeln gelten auch für die „Flücht­lings­krise 2015“! Und zwar auch dann, wenn Regie­rungen eines EU-Staates eigen­mächtig han­delten und „die Ein­reise aus huma­ni­tären Gründen und in einer außer­ge­wöhn­lichen Situation gestat­teten“, so die Richter. Demnach gilt grund­sätzlich das Prinzip der Dublin-III-Ver­ordnung, das besagt, dass Men­schen in dem EU-Staat Asyl bean­tragen müssen, wo sie zuerst euro­päi­schen Boden betreten haben.

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Der Grund für die Ent­scheidung des EuGH war die vor­an­ge­gangene Klage eines Syrers und eines Afghanen, die 2015 resp. 2016 über die sog. West­bal­kan­route nach Europa „flüch­teten“ und bei ihrer „Flucht“ die EU-Staat Kroatien und den EU-Staat Slo­wenien pas­sierten. Der Syrer stellte in Slo­wenien einen Asyl­antrag, der Afghanen in Öster­reich, wobei die Slo­wenen bzw. die Öster­reicher die „Flücht­linge“ zurück nach Kroatien abschieben wollten.

Beide Asyl­be­werber beriefen sich während des Pro­zesses darauf, nicht „illegal“ ein­ge­reist zu sein und damit nicht dem Dublin-Grundsatz der Erst­ein­reise zu ent­sprechen. So argu­men­tierte der Afghane zum Bei­spiel, dass ihm die kroa­ti­schen Behörden sogar bei seiner Wei­ter­reise geholfen hätten, was somit so zu ver­stehen sei, dass er legal ein­ge­reist sei. Ähnlich argu­men­tierte auch der Afghane. Es muss jedoch stark davon aus­ge­gangen werden, dass diese Aus­sagen vorab von den, die „Flücht­linge“ unter­stüt­zenden Pro-Mas­sen­ein­wan­de­rungs-Orga­ni­sa­tionen aus­ge­klügelt wurden.

Betroffen ist auch Deutschland, auch wenn die linke Presse das anders sieht!

So schreibt die Süd­deutsche Zeitung: „Das Urteil der Euro­pa­richter zum euro­päi­schen Flücht­lings­recht gibt der Kanz­lerin nicht recht. Es setzt sie aber auch nicht ins Unrecht. Bei der Auf­nahme der Flücht­linge im Spät­sommer 2015, so ergibt sich das aus dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, han­delte Merkel nicht nach den EU-Zustän­dig­keits­regeln. Merkel durfte aber so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zustän­dig­keits­regeln auch ein ‚Selbst­ein­tritts­recht’ vor­sehen – um in Not­fällen anderen Staaten die Last zu erleichtern.“

Diese Behauptung stimmt aber ganz einfach nicht! Die Richter des EuGH sahen die Ein­reise der beiden „Flücht­linge“ nach Kroatien konkret als „illegal“ an und ver­wiesen in ihrer Urteils­be­gründung auf den Zweck der Dublin-Ver­ordnung. Denn würde die Ein­reise durch die Erlaubnis legal, würde dies die betref­fenden Staaten von ihrer Ver­ant­wortung entbinden.

Es bleibt abzu­warten, wie die deutsche Politik auf dieses Urteil reagiert, denn eigentlich müsste die Regierung spä­testens jetzt reagieren und zumindest ver­suchen, ihre Fehler zu kor­ri­gieren bzw. zumindest dafür Sorg tragen, dass sich ein Sze­nario wie 2015 und 2016 nicht wie­derholt. Das würde auch heißen, endlich die offenen Grenzen zu schließen und sich an die Regeln zu halten, die man sich in Europa gemein­schaftlich auf­erlegt hat.

»Pres­se­mit­teilung des EuGH (deutsch)«

 

Titelbild: Wiki­pedia, Balkanroute