Dave Möbius: Rechts­staat­lichkeit oder Justizwillkür?

Angela Masch und Jo Conrad wollen einem Heimkind helfen. Das Kind berichtet über Gewalt und sexu­ellen Miss­brauch im Heim. Doch Angela Masch und Jo Conrad haben die Rechnung ohne die Justiz gemacht. Sie werden schnell vom Helfer zu Angeklagten.

Dies ist eine Geschichte über die Unge­rech­tigkeit und All­macht der Justiz. Eine wahre Geschichte, die zeigt, was pas­sieren kann, wenn man seinem Gewissen und nicht den vor­ge­ge­benen Regeln folgt.

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Die Geschichte beginnt in einem Kin­derheim, in das Dave Möbius mit seiner Schwester Pia ver­bracht wurde. Dave und Pia wollen lieber mit Ihrem Vater zusam­men­leben, aber der Vater verfügt nicht über das Auf­ent­halts­be­stim­mungs- und Sorgerecht.

Der 12jährige Dave erzählt, dass seine 13jährige Schwester Pia, die sich durchaus alleine an- und aus­kleiden kann, immer „Unter­stützung“ von Betreuern und Betreue­rinnen des Heimes erhalten hat. Diese „halfen“ ihr auch beim Duschen und beim Toi­let­tengang. Weil Pia Angst vor dieser „Hilfe“ hatte, traute sie sich laut Dave nicht mehr auf die Toi­lette und uri­nierte ins Bett. Pia ver­suchte aus dem Heim zu fliehen, wurde aber schnell von der Polizei gefasst und zurückgebracht.

Dave gelang die Flucht. Jo Conrad erfuhr von dem Fall und von Daves Flucht. Conrad fühlte sich ver­pflichtet zu helfen. Er kon­tak­tierte Angela Masch. Die Jour­na­listin Masch nahm Dave bei sich auf. Sie kleidete ihn ein. Der Junge konnte sich bei ihr satt essen, was ihm, so Dave, im Heim nicht möglich war. Angela Masch gewann das Ver­trauen des Jungen und gab ihm Zuneigung und Her­zens­wärme. Dies hatte er schon lange nicht bekommen.

Es ist richtig, dass Angela Masch Dave nicht hätte auf­nehmen dürfen, denn Sie hat nicht das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht über Dave. Es ist auch richtig, dass Jo Conrad, Dave bei der Flucht unter­stützt hat, indem er den Kontakt zu Angela Masch her­stellte. Beide wären ver­pflichtet gewesen den Fall unver­züglich der Polizei oder dem Jugendamt zu melden. Die Polizei aber hätte Dave zurück ins Heim gebracht. Aus Sicht von Angela Masch hätte die Polizei Dave damit seinen Pei­nigern wieder aus­ge­liefert. Die Frau ent­schied sich, ihrem Herzen zu folgen und Dave rechts­widrig eine schöne Zeit zu schenken. Der Polizei gelang es, Dave nach drei Wochen zu loka­li­sieren und ins Heim zurückbringen.

Laut Polizei seien die Vor­würfe von Dave gegenüber dem Heim aus­ge­räumt. Nun klagt der „Rechts­staat“ also Angela Masch und Jo Conrad wegen Ihrer Ver­gehen an.

Beide Ange­klagte sind nicht vor­be­straft, beide han­delten ohne Eigennutz, eine kri­mi­nelle Energie ist bei beiden nicht erkennbar. Die Urteile „70 Tages­sätze à 60 Euro für Jo Conrad“ und „6 Monate Haft für Angela Masch“ — ohne Bewährung — wirkten scho­ckierend auf viele Zuschauer. Eben­falls scho­ckierend emp­fanden viele Beob­achter die Art, wie der Prozess geführt wurde: Alle Anträge der Beklagten, sowie alle Ent­las­tungs­zeugen wurden abgelehnt.

Hier kann und muss man zwei Fälle mit­ein­ander vergleichen.

In Königs­winter wurde ein 9jähriges Mädchen vom Jugendamt einer Pfle­ge­fa­milie über­geben. Es gab zahl­reiche Hin­weise, dass es dem Mädchen in der Pfle­ge­fa­milie nicht gut gehe. Das Jugendamt aber ging dem nicht nach. Die 9jährige Anna sprang in Todes­angst nackt vom Balkon. Die Polizei brachte Anna zu ihren Pei­nigern zurück. Das Jugendamt half nicht. Einen Tag später war Anna tot — ertränkt von Ihren Pflegeeltern.

Ist es vor dem Hin­ter­grund solcher Fälle nicht ver­ständlich, dass man einem bedau­erns­werten Jungen wie Dave helfen möchte, ist es nicht nach­voll­ziehbar, dass man sich große Sorgen um den Jungen macht, wenn man ihn den Men­schen zurückgibt, die laut Aus­sagen des Jungen ihn und seine Schwester quälen?

Das Amts­ge­richt musste ein Urteil fällen und den Rechts­verstoß von Masch und Conrad ahnden. Der Grund, weshalb man dem Jungen außerhalb des Hel­fer­systems des Staates zu Hilfe kommen wollte, war ein großes Miss­trauen gegenüber dem Jugendamt und dem Heim.

Und genau hier hätte das Gericht ansetzen müssen!

Warum wurden Jo Conrad und Angela Masch nicht zu einigen Sozi­al­stunden in einem Heim ver­ur­teilt, um sich davon über­zeugen zu können, dass dort sauber gear­beitet wird, dass man sich um das Wohl der Kinder kümmert? Warum wurde nicht ver­sucht, das Miss­trauen zu besei­tigen? Das Gegenteil wurde gemacht. Aus Sicht vieler Beob­achter wurde mit unver­tret­barer Härte gegen die beiden vor­ge­gangen. Das Miss­trauen wurde weiter geschürt, alleine dadurch, dass der wichtige Zeuge, Dave Möbius, nicht erschien. Seit zwei Jahren weiß nicht mal Daves Vater, wo sein Sohn geblieben ist. Wurde er, wie von einem Richter ange­droht, in die Psych­iatrie ver­bracht, weil Dave unbe­dingt zu seinem Vater wollte? Lebt Dave noch?

Im Fall Anna wurde wesentlich milder geur­teilt. Die ver­ant­wort­liche Jugend­amts­mit­ar­bei­terin, der nicht nur unter­lassene Hil­fe­leistung vor­ge­worfen wurde, die sogar noch wichtige Akten ver­nichtet hatte, erhielt vor der großen Straf­kammer in Bonn lediglich eine Geld­strafe von 2000 Euro.

Sollte mit dem Conrad-Masch-Urteil ein Exempel gegen hell­hörige Mit­men­schen sta­tuiert werden?

Horst Weiberg