Finanzminister sieht in Anleihenkäufen keine Überschreitung des EZB-Mandats
Das Bundesverfassungsgericht äußerte am Dienstag erhebliche Bedenken, ob die Staatsanleihenkäufe der EZB mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Für Finanzminister Schäuble spielt das alles keine Rolle. Er wischt die Zweifel beiseite.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigt die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts. Bei einer Veranstaltung in Berlin bezog Schäuble Stellung gegen die von den Richtern geäußerten Zweifel, dass die EZB sich mit den Käufen noch im Rahmen ihres Mandats bewegt habe.
Schäuble sagte: »Ich teile die Meinung nicht«. Er glaube, dass das Mandat eingehalten sei. Die EZB schöpfe ihre Möglichkeiten aus, um ihre höllisch schwierige Aufgabe einer Geldpolitik für viele unterschiedliche Länder zu erfüllen, führte der 74-jährige weiter aus.
Das Bundesverfassungsgericht kündigte zuvor an, es werde die Staatsanleihenkäufe der EZB vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen. Seitens der Karlsruher Richter wurden Zweifel geäußert, ob das Kaufprogramm mit dem Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung vereinbar sei. Deren Auffassung nach wären Anleihenkäufe zur Finanzierung von Staatshaushalten nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB) gedeckt.
Foto: Armin Kübelbeck/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0
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