Nach Ansicht des Berliner Landgerichts widerspricht die Mietpreisbremse dem Grundgesetz. Denn es würden Vermieter bevorteilt, die schon vor dem Erlass der Mietpreisbremse überzogene Mieten verlangt hätten.
Am Dienstag hat das Berliner Landgericht entschieden, dass die Mietpreisbremse dem Artikel 3 des Grundgesetzes widerspricht. Denn die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“.
Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sei „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“, zitiert die B.Z. eine Erklärung des Berliner Landgerichts. Die Regelung beschneide die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter, was sich ungleich auswirke.
Denn die ortsübliche Miete etwa in München sei um ein Vielfaches höher als beispielsweise in Berlin. Das Gesetz gehe ohne Grund davon aus, dass einkommensschwache Mieter in München mehr Geld zur Verfügung hätten als etwa jene in Berlin.
Zudem bevorteile das Gesetz jene Vermieter, die schon vor dem Erlass der seit Juni 2015 geltenden Mietpreisbremse überzogene Mieten verlangt hätten. Das Landgericht war im Rahmen eines Mietrechtsstreits zu seiner Auffassung gelangt.
Mietpreisbremse zeigt keine Wirkung
Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln. Allerdings hat sie bisher kaum eine Wirkung gehabt.
Die in Berlin angebotenen Kaltmieten lagen in den ersten sechs Monaten 2017 um knapp zehn Prozent höher als noch ein Jahr zuvor. Somit sind die Mieten hier mehr als doppelt so schnell gestiegen wie im bundesweiten Durchschnitt.
Die Mieten in Berlin werden laut einer aktuellen Studie auch in den kommenden Jahren weiter steigen. Denn es ist nicht genug Bauland verfügbar, um den bestehenden Mangel an Wohnraum durch den Neubau von Miethäusern zu dämpfen.
Die Hauptstadt ist zuletzt um rund 60.000 Menschen pro Jahr gewachsen. Daher müssten eigentlich rund 20.000 Wohneinheiten im Jahr neu entstehen, was jedoch bei Weitem nicht erreicht wird. So wurden etwa im letzten Jahr nur rund 14.000 Wohnungen errichtet.
Jörn Reinecke, Vorstand der Magna Immobilien AG, hat kürzlich in einem Interview von der Politik unter anderem die Vergabe von Bauland gefordert. Zudem kritisierte er Maßnahmen wie die Mietpreisbremse, da deren Umsetzung das Wohnungsangebot zusätzlich verknappt.
Erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse rechtsgültig feststellen. Daher gilt die Vorschrift auch in Berlin vorerst weiter.
Quelle: BerlinJournal.biz / Emilia David