Die Miet­preis­bremse ist laut Ber­liner Land­ge­richt verfassungswidrig!

Nach Ansicht des Ber­liner Land­ge­richts wider­spricht die Miet­preis­bremse dem Grund­gesetz. Denn es würden Ver­mieter bevor­teilt, die schon vor dem Erlass der Miet­preis­bremse über­zogene Mieten ver­langt hätten.

Am Dienstag hat das Ber­liner Land­ge­richt ent­schieden, dass die Miet­preis­bremse dem Artikel 3 des Grund­ge­setzes wider­spricht. Denn die Vor­schrift im Bür­ger­lichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“.

Nach Artikel 3 des Grund­ge­setzes sei „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“, zitiert die B.Z. eine Erklärung des Ber­liner Land­ge­richts. Die Regelung beschneide die Ver­trags­freiheit zwi­schen Mieter und Ver­mieter, was sich ungleich auswirke.

Denn die orts­üb­liche Miete etwa in München sei um ein Viel­faches höher als bei­spiels­weise in Berlin. Das Gesetz gehe ohne Grund davon aus, dass ein­kom­mens­schwache Mieter in München mehr Geld zur Ver­fügung hätten als etwa jene in Berlin.

Zudem bevor­teile das Gesetz jene Ver­mieter, die schon vor dem Erlass der seit Juni 2015 gel­tenden Miet­preis­bremse über­zogene Mieten ver­langt hätten. Das Land­ge­richt war im Rahmen eines Miet­rechts­streits zu seiner Auf­fassung gelangt.

Miet­preis­bremse zeigt keine Wirkung

Die Miet­preis­bremse soll in Gebieten mit „ange­spanntem Woh­nungs­markt“ die Kosten bei Wie­der­ver­mie­tungen auf das Niveau der orts­üb­lichen Ver­gleichs­miete plus zehn Prozent deckeln. Aller­dings hat sie bisher kaum eine Wirkung gehabt.

Die in Berlin ange­bo­tenen Kalt­mieten lagen in den ersten sechs Monaten 2017 um knapp zehn Prozent höher als noch ein Jahr zuvor. Somit sind die Mieten hier mehr als doppelt so schnell gestiegen wie im bun­des­weiten Durchschnitt.

Die Mieten in Berlin werden laut einer aktu­ellen Studie auch in den kom­menden Jahren weiter steigen. Denn es ist nicht genug Bauland ver­fügbar, um den bestehenden Mangel an Wohnraum durch den Neubau von Miet­häusern zu dämpfen.

Die Haupt­stadt ist zuletzt um rund 60.000 Men­schen pro Jahr gewachsen. Daher müssten eigentlich rund 20.000 Wohn­ein­heiten im Jahr neu ent­stehen, was jedoch bei Weitem nicht erreicht wird. So wurden etwa im letzten Jahr nur rund 14.000 Woh­nungen errichtet.

Jörn Rei­necke, Vor­stand der Magna Immo­bilien AG, hat kürzlich in einem Interview von der Politik unter anderem die Vergabe von Bauland gefordert. Zudem kri­ti­sierte er Maß­nahmen wie die Miet­preis­bremse, da deren Umsetzung das Woh­nungs­an­gebot zusätzlich verknappt.

Erst das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe könnte die Ver­fas­sungs­wid­rigkeit der Miet­preis­bremse rechts­gültig fest­stellen. Daher gilt die Vor­schrift auch in Berlin vorerst weiter.

 

Quelle: BerlinJournal.biz / Emilia David