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Trau­er­marsch für Mia in Kandel atta­ckiert! — “Gut­men­schen” mit bunten Regen­schirmen drehen durch! (Video)

Kandel kommt nicht zur Ruhe. Eine „Mahn­wache“ von „Gegen­de­mons­tranten“ zu einem ange­mel­deten Trau­er­marsch durch Kandel blo­ckierte am Dienstag Abend zunächst den Platz vor dem Tatort des Mordes an Mia Valentin. Die nach Augen­zeu­gen­be­richten ca. 800 Teil­nehmer aus dem Umkreis von Kandel wollten vor dem dm-Markt Blumen nie­der­legen und Kerzen ent­zünden. Dabei kam es laut Poli­zei­be­richten infolge der Blo­ckade zu „Tumulten, Ran­ge­leien und Hand­greif­lich­keiten“. Die Teil­nehmer der Gedenk­ver­an­staltung seien von den für „Toleranz und Vielfalt“ ein­tre­tenden Gegen­de­mons­tranten ange­griffen worden und an der Nie­der­legung der Blumen und Kerzen gehindert worden.
(Von Johannes Daniels)
Bunte Schirme gegen die Trauernden

Poli­zei­be­kannte Mit­glieder der AntiFa und linker Grup­pie­rungen war­teten mit bunten Schirmen vor dem Dro­ge­rie­markt und „ver­tei­digten“ den Platz gegen die Kan­deler Bürger. Die Polizei sprach von einer „emo­tional auf­ge­heizten Stimmung“. Teil­nehmer des Trau­er­mar­sches berich­teten, dass sie mit den bunten Schirmen atta­ckiert worden wären und beinahe von diesen „in die Augen gestochen“ worden seien. Ange­sichts der Hier­archie der Opfer kennt die AntiFa bekanntlich weder Scham noch Pietät.

Alles sah zunächst nach einer stillen Gedenk­ver­an­staltung für die tat­sächlich 15-jährige Mia Valentin aus, die vor noch nicht einmal einer Woche von einem „gleich­alt­rigen Schutz­su­chenden“ aus Afgha­nistan getötet wurde. Zu den ursprünglich 400 Teil­nehmern reihten sich immer mehr Kan­deler Bürger hinzu, zuletzt waren es 800 bis 1.000 Begleiter des Mar­sches. Als der Gedenk­umzug wieder am Ort des Ver­bre­chens ankam, traf er auf die dort ver­bliebene Gegen-Mahn­wache, die in diesem Moment zu skan­dieren begann und bunte Schirme in die Höhe reckte.
Mahn-Blo­ckade für ein „Buntes Deutschland“
„Die Mahn­wache wollte für ein ‚Buntes Deutschland‘ demons­trieren“, sagt Thomas Som­merrock, Sprecher der Poli­zei­di­rektion Landau. Über diese deplat­zierte Kund­gebung fühlten sich viele Begleiter des bür­ger­lichen Trau­erzugs aller­dings stark pro­vo­ziert. „Es war eine höchst emo­tionale Stimmung. Der Schwei­ge­marsch fand es fehl am Platz, in der aktu­ellen Situation für diesen Zweck zu demons­trieren“, so Sommerrock.
Da Teile des Schwei­ge­mar­sches dar­aufhin „Wir sind das Volk“ riefen, wurde dieser sogleich gesamt­heitlich der „Nazi-Szene“ zuge­rechnet. Nach Aus­sagen von Teil­nehmern wurde durch die pro­vo­kative Zur­schau­stellung der bunten Schirme eine gezielte Aktion der Antifa ver­mutet. Dem wider­spricht die rheinland-pfäl­zische Poli­zei­di­rektion: „Sowohl der Schwei­ge­marsch als auch die Mahn­wache waren viel­fältige Gruppen. Ganz normale Bürger, die ihre Trauer teilen wollten. Auf ver­schiedene Art und Weisen.“
Ohne die unan­ge­meldete AntiFa-Mahn­wache wäre es jedoch gar nicht zu einer Eska­lation gekommen. Die Polizei musste eine Kette bilden und trennte die beiden „Par­teien“. Die Trau­er­ver­an­staltung war nach Poli­zei­an­gaben ord­nungs­gemäß als Schwei­ge­marsch ange­meldet worden, auf dem nur Kerzen in den Händen gehalten werden durften, jedoch keine Plakate oder Ähnliches.
Zuständige Behörde: Abdul D.’s Voll­jäh­rigkeit ist defi­nitiv ausgeschlossen
Wäh­rend­dessen ver­meldete das Jugendamt des Kreis Ger­mersheim, das den „15-jäh­rigen“ Inten­siv­täter Abdul Mobil D. intensiv betreute, dass der junge Afghane „nicht voll­jährig ist“. Diese Alters­angabe wurde aber selbst vom Vater des Opfers stark ange­zweifelt, so wie von allen deut­schen Men­schen, die nicht mit voll­kom­mener ideo­lo­gi­scher Blindheit geschlagen sind.
„Eine Voll­jäh­rigkeit wird derzeit von allen Betei­ligten aus­ge­schlossen“, hieß es in einer Mit­teilung des Kreises vom Dienstag. Darin wird auf eine Unter­su­chung in Frankfurt im Jahr 2016 ver­wiesen, der zufolge „eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich“ sei. Das Jugendamt bestritt außerdem, von der Polizei darüber infor­miert worden zu sein, dass der Ex-Freund auch wegen Bedrohung ange­zeigt worden sei. Zwar habe das Jugendamt am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass Anzeigen gegen den Afghanen erstattet worden seien. Aber: „Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, war weder der Vormund noch die Fall füh­rende Sach­be­ar­bei­terin infor­miert“, hieß es in der Mit­teilung. „Zu keiner Zeit gab es für die Mit­ar­beiter des Jugend­amtes oder für die Mit­ar­beiter der Ein­richtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mäd­chens fürchten müsse.“
Die LINKE hatte For­de­rungen nach einer Alters­fest­stellung bei allen min­der­jäh­rigen Flücht­lingen scharf kri­ti­siert. Das sei „grund­rechts­wid­riger Unfug“, erklärte ihre Innen­po­li­ti­kerin Ulla Jelpke in Berlin. „Rönt­gen­auf­nahmen stellen einen Ein­griff in die per­sön­liche Unver­sehrtheit und eine Vor­ver­ur­teilung Schutz­su­chender dar“. Auch für den gut­mensch­lichen „Ärz­te­prä­sident“ Frank Ulrich Mont­gomery seien Rönt­gen­un­ter­su­chungen an bar­ba­risch-mus­li­mi­schen Gewalt­tätern ein schwerer „Ein­griff in die kör­per­liche Unver­sehrtheit“ und nur dann zu recht­fer­tigen, wenn sie medi­zi­nisch indi­ziert seien oder straf­rechtlich im Nach­hinein geboten. „In allen anderen Fällen sollte man darauf ver­zichten“, so der „Arzt ohne Grenzen“ (… der Vernunft).
Aller­dings sehen dies nicht alle prak­ti­zie­renden Ärzte, die in der Ärz­te­kammer orga­ni­siert sind, so. Ins­be­sondere die Medi­ziner, die mit den „täg­lichen Über­griffen“, mas­sen­weisen Ein­zel­fällen, ver­ge­wal­tigten Frauen und Opfern von Mes­ser­an­griffen von „min­der­jäh­rigen Schutz­su­chenden“ zunehmend in ihrem beruf­lichen Alltag in Deutschland zu tun haben.
Der auf Alters­dia­gnostik spe­zia­li­sierte Ulmer Wis­sen­schaftler Friedrich Wilhelm Rösing erklärte, das Alter und die Feh­ler­mög­lichkeit ließen sich mitt­ler­weile exakt ermitteln. Die Alters­über­prüfung bei allen jungen Flücht­lingen, bei denen Zweifel an den Angaben bestehen, sei „auf jeden Fall machbar“. Ein genaues Gut­achten koste maximal 300 Euro – etwa soviel wie ein ille­galer, fal­scher MUFL den Steu­er­zahler kostet. Pro Tag.
Ein Teil­nehmer des Trau­er­zuges war erschüttert über die Into­leranz der „Tole­ranten“: „Die Mahn­wache mit bunten Regen­schirmen ist eine Ver­höhnung der trau­ernden Eltern, Ver­wandten und Freunde. Jetzt darf man anscheinend schon nicht mehr in Ruhe und Würde eines ver­stor­benen bzw. ermor­deten Men­schen gedenken. Die Sozi­al­ro­man­tiker können nicht einmal hier inne­halten und Ruhe geben“.

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Von Johannes Daniels für PI-NEWS