Marok­ka­ni­scher Drogen-Dealer bereits das elfte Mal abgeschoben

Frankfurt – Marok­ka­ni­scher Crack-Dealer bereits elfmal abge­schoben – Trotzdem ver­kauft er wieder Drogen in Frankfurt
Wie sich der deutsche Rechts­staat auf der Nase her­um­trampeln lässt wurde dieser Tage in Frankfurt deutlich. Dort stand der marok­ka­nische Crack-Dealer Belaid Z., 41, ein wei­teres Mal vor Gericht. Bereits elfmal wurde der Berufs­kri­mi­nelle abge­schoben und reiste ohne Pro­bleme wieder nach Deutschland ein. Bei seiner dies­ma­ligen Fest­nahme griff er zudem Poli­zisten an, aus dem Gerichtssaal spa­zierte Belaid Z. hin­gegen als freier Mann.
Der per­so­na­li­sierte Offen­ba­rungseid von Justiz und Politik, Belaid Z., reiste 1997 das erste Mal nach Deutschland ein. Seitdem füllte sich das Vor­stra­fen­re­gister des Marok­kaners beständig.: Kör­per­ver­let­zungen, Dro­gen­handel und Ver­stöße gegen das Auf­ent­halts­gesetz sind dort auf­ge­listet. Nach Bezie­hungs­pro­blemen begann er viel zu trinken, kon­su­mierte Kokain und Crack und ver­kaufte alsbald Drogen im Frank­furter Bahnhofmilieu.
2007 erfolgte seine erste Abschiebung, dann 2009, 2010 und 2011 brachte es der Crack-Dealer sogar auf drei Abschie­bungen in nur einem Jahr. Bis­he­rigen Kosten für den Steu­er­zahler: 66.000 Euro! Die Bild berichtet über seine aktuelle Beru­fungs­ver­handlung vor dem Land­ge­richt Frankfurt/Main.
Bei seiner letzten Kon­trolle ver­suchte er zu fliehen und griff dann die Poli­zisten an. Er trat sie und hatte die Beamten zusätzlich mit einer Müll­tonne beworfen. Wegen seiner Vor­strafen saß er seit seiner Fest­nahme im Juni 2017 in U‑Haft. Zu lange – wie nun die Frank­furter Richter meinten. Sie ver­ur­teilten Belaid Z. zwar zu zehn Monaten Knast, hoben jedoch im gleichen Atemzug den bestehenden Haft­befehl auf. Der Crack-Dealer hatte bereits zu lange hinter Gitter ver­bracht, so die Meinung der Frank­furter Richter. Und obwohl sich der Marok­kaner nicht in Deutschland auf­halten darf, wurde er nicht in Abschie­behaft genommen, sondern spa­zierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal. »Die Aus­län­der­be­hörde musste erst den Ausgang des Straf­ver­fahrens abwarten, bevor sie die Aus­weisung und danach die Abschiebung ver­fügen kann,“ ver­suchte der Sprecher des Ord­nungs­amtes das aber­malige Staats­ver­sagen zu begründen.
Belaid Z. ist zurzeit unter­ge­taucht. (StS)

 
Quelle: JouWatch.com