Der neue Bundesgesundheitsminister Spahn pocht darauf, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beizubehalten. Das hat erwartungsgemäß für lautes Aufheulen und Schluchzen der linken Szene unseres Landes gesorgt. (Die linken Gruppenreflexe funktionieren halt immer noch.) Deren Vorwurf, hier ginge es um den Verlust von Freiheit, ist absurd: Es gibt keine Freiheit zum Töten! Also auch keine Lizenz zum Abschlachten ungeborener Kinder!
(Von Peter Helmes)
Auslöser der aktuellen Debatte war ein Urteil des Amtsgerichts Gießen, das eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte – entsprechend des Werbeverbots gemäß § 219a StGB.
Klar, daß die Gutmenschen, auch die „christlichen“, dies nicht klaglos hinnehmen wollten. Die politisch korrekte Empörungswelle schwappte über. Die Diskussion um das „Werbeverbot für Abtreibungen“ hat inzwischen jedoch Formen angenommen, die dem Ernst des Themas nicht gerecht werden.Eben weil es um Leben geht, sollte das Thema, wie manche fordern, nicht etwa tiefer, sondern müßte entschieden höher gehängt werden.
Der Schutz des Lebens hat Vorrang vor dem Schutz des persönlichen Freiraums! Der Schutz des Lebens ist nicht verhandelbare und keine Ware, die man beliebig kaufen und verkaufen kann. „Werbung“ für Abtreibung ist moralisch mehr als fragwürdig, sie ist ein Vergehen gegen unsere Kultur.
Es darf keinen Antagonismus zwischen Schutz des Lebens und „Freiheit“ zur Abtreibung geben. (Dazu gibt es nur wenige, seltene Ausnahmefälle.) Abtreibung ist Tötung im Mutterleib! Hier werden nicht „mühsam errungene Freiheitsrechte“ in Frage gestellt, wie uns Abtreibungsbefürworter einreden wollen. Nein, und nochmals nein, hier werden einmal mehr ein Werteverlust und eine Geringschätzung des Rechts auf Leben in allen seinen Phasen deutlich.
Dazu darf die Politik nicht schweigen. Ich wünschte mir deshalb ein klares Wort der Bundeskanzlerin dazu – und auch ein deutliches Wort der SPD; die Unionsparteien haben wenigstens in dieser Frage zu ihrem ethischen Fundament zurückgefunden.
Daß ausgerechnet die neue SPD-Fraktionsvorsitzende (und Mutter!), Andrea Nahles, als Erstes ihren Namen unter einen Antrag für die Aufhebung des Werbeverbots gesetzt hatte, stimmt bedenklich. Ob öffentlicher Druck oder innere Einsicht dazu geführt haben, daß die SPD inzwischen den Antrag zurückgezogen hat, wird sich in der weiteren Debatte noch zeigen. (Wie die evangelische Nachrichtenagentur IDEA meldete, habe die FDP der Union angeboten, die von SPD, Grünen und Linken geforderte ersatzlose Streichung des § 219a Strafgesetzbuch noch zu stoppen.)
Das hinderte die Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, jedoch nicht daran, die „Lebensrechtler“ zu verhöhnen. Sie sprach von „widerlichen Lebensschützern“, Kanzlerin Merkel inbegriffen (siehe: https://conservo.wordpress.com/2018/03/16/von-menschen-underdogs-und-widerlichen-lebensschuetzern/). Högl hat damit überdeutlich gezeigt, was sie wirklich von Menschen denkt, die sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen.
Bitterer Wermutstropfen aus der katholischen Kirche
Höchst bedenklich stimmte aber auch die „Werbung“ für die „Abtreibungswerbung“ im Bistum Limburg! Das mußte jeden Christen alarmieren! Dementsprechend brandete nach Bekanntwerden der bischöflichen Initiative der Widerspruch auf: Tausende Lebensschützer hatten sich beim Limburger Bischof Bätzing beschwert – was ein schon fast unerwartetes Ergebnis erbrachte:
Das Bistum Limburg zog seine Unterstützung zurück, die Abtreibungswerbung wurde aus der Bistumswebseite entfernt – ein wichtiger Schritt für den Schutz des (ungeborenen) Lebens und für Ehe und Familie.
Eines ist auch klar: Jede Frau hat die freie Entscheidung darüber, ob und wann sie Kinder haben will, welche Partner sie hat, welche Verhütungsmittel sie anwendet und wie sie berufliche und familiäre Ziele vereinbaren will. Ist ein Kind gezeugt, geht es aber nicht mehr nur um sie selbst, sondern auch um das Lebensrecht des Ungeborenen.
Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, daß das „sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung“ steht. Das Strafgesetzbuch setzt dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil um.
Leben zu schützen, ist nicht „widerlich“, sondern muß oberstes Ziel aller Demokraten sein – auch in der SPD!
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