Nach der EU-Richtlinie Mifid II, die seit Januar gilt, sind offenbar alle Bankkunden unmündige Vollidioten. Damit liegt diese Richtlinie im Trend, immer mehr zum Wohl des unmündigen Bürgers zu regulieren.
(Von Dr. Reiner Zitelmann)
Jeder, der schon einmal einen Kredit für eine Immobilie aufgenommen hat, kennt die „Selbstauskunft“, bei der er alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben auflisten muss. Wie viel gebe ich für Lebensversicherungen oder Bausparverträge aus, wie viel Vermögen habe ich gespart, wie hoch sind meine privaten monatlichen Ausgaben, wo habe ich Schulden und wie hoch sind diese, welche Immobilien besitze ich und wie hoch sind die Mieteinnahmen usw.usf.
All diese Fragen (und noch sehr viel mehr) müssen Sie jetzt bei jeder Geldanlage beantworten, da die Bank gemäß der Richtlinie Mifid II gezwungen ist, nicht nur zu prüfen, welche Verluste Sie zu tragen bereit sind, sondern auch, welche Verluste Sie nach Meinung der Bank maximal tragen könnten. Zudem muss der Bankberater prüfen, ob Sie intellektuell in der Lage sind, zu verstehen, was er sagt.
Die Banken müssen jedes Telefongespräch mit Ihnen aufnehmen, wenn dieses Gespräch vielleicht dazu führen könnte, dass Sie ein bestimmtes Wertpapier, einen Fonds oder irgendeine andere Anlage kaufen oder verkaufen. Der Gesetzgeber hat dabei sogar ausdrücklich festgelegt, dass Sie sich nicht dagegen wehren können: Wer nicht will, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, bekommt halt nichts verkauft. Nach dem Gespräch bekommen Sie einen Haufen Papier zugeschickt – nicht selten sind es 50 Seiten oder auch mehr. Genervt sind davon Banken wie ihre Kunden gleichermaßen. Zufrieden sind nur die Politiker sowie die Beamten, die die Richtlinie verfasst haben.
Das alles läuft unter der Überschrift der Regulierung zum Schutz des Verbrauchers. Zudem soll es die Haftungsrisiken der Banken reduzieren, weil ja künftig genau dokumentiert ist, wie das „Beratungsgespräch“ verlaufen ist.
Der unmündige Bürger
Schon jetzt kann man vorhersagen, dass damit weder dem Verbraucher noch der Bank gedient ist. Das wissen wir aus der Vergangenheit, wo Fondsprospekte mit teilweise über 200 Seiten und exzessiven Risikohinweisen ebenso wenig vor Fehlinvestments bewahrt haben wie die Beratungsprotokolle, die die Berater anfertigen mussten.
Hinter all dem stehen folgende Überzeugungen der Politik:
1. Verbraucher sind unmündig und müssen vor Fehlentscheidungen geschützt werden.
2. Je mehr staatliche Regulierung desto besser.
Ich meine: Wer von einem „Bankberater“ eine sachkundige und objektive „Beratung“ erwartet, ist selbst schuld. Ich selbst habe schon vor vielen Jahren allen meinen Banken erklärt, dass ich auf keinen Fall irgendeine Art von Beratung haben möchte. Ich fürchte, künftig bekomme ich genau das aufgezwungen und muss meine wertvolle Zeit damit verplempern, mir das Halbwissen von Bankberatern über Geldanlage anzuhören, die nur einen Bruchteil von dem Geld haben und verdienen, das ich durch meine Investitionsentscheidungen verdient habe.
Wer sich mit Finanzen beschäftigt, sollte wissen, was er haben möchte – und den Bankberater nach dem entsprechenden Produkt fragen. Wer keine Zeit und Lust hat, sich mit Gelddingen zu befassen, keine Bücher dazu liest und sich auch sonst nicht informiert, sondern sich auf die „Beratung“ der Bank verlässt, sollte sich nicht hinterher beschweren, wenn er falsche Anlageentscheidungen trifft. Es ist wie in jedem Lebensbereich: Wer mehr Ahnung hat ist dem Ahnungslosen überlegen.
Aufgabe des Staates sollte es lediglich sein, gegen Betrüger vorzugehen. Und dafür gibt es ausreichend gesetzliche Grundlagen.
Warnhinweise vor Gräten im Fisch
Die Mifid II steht nur für einen allgemeinen Trend, immer mehr staatlich zum Wohle des unmündigen Bürgers zu regulieren. SPIEGEL-Redakteur Alexander Neubacher bringt in seinem sehr lesenswerten Buch „Total beschränkt” folgende Beispiele, die in eine ähnliche Richtung zielen:
• Ein Fischhändler in Hamburg wurde vom Amtsgericht Altona zu einem schriftlichen Hinweis verdonnert: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können.“ Ein Kunde hatte sich beim Verzehr an einer Gräte verschluckt und auf Körperverletzung geklagt.
• Auf Bügeleisen findet man den Warnhinweis: „Kleidung nicht am Körper bügeln“. Hersteller von Erdnussverpackungen müssen, wenn sie keine entsprechenden Prozesse riskieren wollen, auf der Verpackung darauf hinweisen: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“.
• Der Oberbürgermeister und das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf haben einen ausführlichen Leitfaden herausgegeben, in dem auf acht Seiten erklärt wird, wie man als Fußgänger richtig über die Ampel geht. Unter der Überschrift „Die Ampel springt auf Grün“ wird erläutert, dies sei „der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen“.
• Auf eine EU-Vorschrift zurück geht die Vorgabe, dass sich Menschen, die mit einem Presslufthammer arbeiten, an Grenzwerte für „Hand‑, Arm und Ganzkörperschwingungen“ zu halten haben, berechnet nach folgender Formel: „Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen“ (Richtlinie 2002/44).
• Eine quasi staatliche Namensberatungsstelle an der Universität Leipzig weist junge Eltern darauf hin, dass man sein Kind Calibra, Alfa oder Romeo nennen darf, aber nicht Manta, Skoda oder Fiat.
• In Berlin und vielen anderen Kommunen bekommen Eltern nach der Geburt eines Kindes
Kontrollbesuche vom Amt. Die Beamten müssen feststellen, ob zu Hause auch alles in Ordnung ist.
• Arbeitsschutzverordnungen enthalten immer detailliertere Vorschriften, so u.a. auch dazu, wie die Toilette im Pausenraum beschaffen sein muss: Die Beleuchtung muss mindestens 100 Lux, die Raumtemperatur mindestens 21 Grad und die Belüftung mindestens 15 Kubikmeter Frischluft pro Stunde betragen.
• Die Flensburger Arbeitsschutzbehörde wollte einen Fotografen zwingen, ein Fenster in seine Dunkelkammer einzubauen.
• In Berlin gibt es keinen Karnevalsumzug mehr, weil die Behörde festlegte, dass die Karnevalisten nur noch mit einer Lautstärke von maximal 75 Dezibel durch die Straßen ziehen dürfen. Für andere Umzüge, wie etwa den Christopher Street Day, galt dies jedoch nicht.
• Das Anti-Diskriminierungsgesetz führt zu absurden Blüten: Ein Diplom-Verwaltungswirt bekam bereits acht Mal vor dem Verwaltungsgericht Recht, weil er klagte, dass er nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Er führte das auf seine Behinderung zurück. Jeder Arbeitgeber, der ihn nicht zum Bewerbungsgespräch einlud und dann vor Gericht unterlag, musste drei Monatsgehälter Schadenersatz zahlen.
Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Es handelt sich nicht um kuriose Einzelfälle, sondern in diesen Beispielen wird eine bestimmte Mentalität deutlich: Der Staat glaubt, besser zu wissen, was gut für die Menschen ist als die Menschen selbst. Der Gesetzgeber und der Beamte in seiner Amtsstube nimmt den Menschen das Denken ab, entscheidet, welcher Lebenswandel der Richtige ist und nimmt ihnen zunehmend alle Entscheidungen ab. So werden die Bürger systematisch zur Unmündigkeit erzogen.
Dr. Rainer Zitelmann für TheEuropean.de