Achtung Fonds­an­leger: Bei Crash­gefahr droht Ver­kaufs­stopp und evtl. Totalverlust!

In Zeiten von Zinsen nahe Null oder gar Nega­tiv­zinsen und der Vor­ahnung eines „Kippens“ auf dem Akti­en­markt wird es immer schwie­riger, sein Geld irgendwie gewinn­bringend anzu­legen. Das Sicherste sind zwar Gold und Silber, weil das nicht ent­wertet werden kann, das aber zur Zeit mehr oder weniger in Seit­wärts­be­we­gungen auf und ab schwingt.
Daher inves­tieren auch viele Pri­vat­leute in Fonds, und das weltweit. Doch nun droht auch da Ungemach. Man muss aller­dings ein bisschen danach suchen, um davon zu erfahren, denn noch können die Anleger ihre Fonds­an­teile frei ver­kaufen, bald aber schon nicht mehr.
Ein Auf­sichts­gremium der Euro­päi­schen Zen­tralbank (EZB),) dem Mario Draghi vor­steht, fordert mög­lichst hohe Aus­stiegs­hin­der­nisse im Fall von Kurs­tur­bu­lenzen. Es wird von von Min­dest­hal­te­dauer und von Höchst-Rück­ga­be­be­trägen pro Tag gesprochen. Es sollen plötzlich „Instru­mente für Kri­sen­zeiten“ geschaffen werden die eine Flucht der Fonds­an­leger ver­hindern soll. Das soll in etwa so gehandhabt werden, wie die Halte- und Kün­di­gungs­fristen bei offenen Immo­bi­li­en­fonds. Natürlich gibt es eine schön klin­gende Wort­hülse dafür: “Instru­mente für die Liquiditätssteuerung”.
Ein Sprecher des Fonds-Bran­chen­ver­bandes BVI sagte dazu „Wichtig dabei ist, dass der Ver­mö­gens­ver­walter über den Einsatz dieser Werk­zeuge selbst ent­scheiden kann und die Anleger über die Ver­fahren und deren Aus­wir­kungen infor­miert werden“.
Das heißt im Klartext: Fonds­an­leger können, wenn die Fonds­ver­waltung das ent­scheidet, sofort mit einem Ver­kaufs­stopp belegt werden und die ihre Anteile nicht mehr ver­kaufen. Im Zwei­felsfall und wenn es schlecht läuft, ver­lieren sie alles. Im Prinzip, um es in ein Bild zu fassen, schließt man auf einem leck­ge­schla­genen Schiff alle Aus­gänge nach oben, um eine panische Mas­sen­flucht zu den Ret­tungs­booten zu ver­meiden und nimmt in Kauf, dass alle dis­zi­pli­niert mangels Fluchtweg ersaufen.
Man fragt sich, wer in Zukunft noch in Ver­mö­gen­s­klassen inves­tieren wird, wenn der Verkauf jederzeit untersagt werden kann?
Zum jet­zigen Zeit­punkt ist soviel bekannt: Der besagte Euro­päische Aus­schuss für Sys­tem­ri­siken (ESRB) unter Mario Draghi hat Anfang des Jahres einen Strauß kon­kreter Emp­feh­lungen zur Regu­lie­rungen von Fonds aus­ge­ar­beitet. Dabei geht es um eine „Ver­bes­serung der Liqui­di­täts­steuerung der Port­folios im Falle einer all­ge­meinen Markt­krise“, vulgo: „Wie können wir mit Zwangs­maß­nahmen, Mani­pu­la­tionen und Tricks ver­hindern, dass die Fonds­an­teile bei einem Crash alle auf den Markt geworfen werden und der ganze Dampfer untergeht?“.
Mit einer „zeitlich befris­teten und ein­ge­schränkten Rück­nahme“, im Fach­jargon „Redemption Gate“ genannt sollen mas­sen­hafte Rück­gaben der Anteils­eigner an die Fonds­ge­sell­schaften unter­bunden werden. In der Tat haben solche Panik­ver­käufe bei Markt­ein­brüchen schon zum Untergang solcher Fonds geführt, weil die Fonds­ge­sell­schaften dadurch zu Not­ver­käufen gezwungen waren und den Preis­verfall auf den Märkten noch verschärften.
Es soll nun ein „Werk­zeug­kasten“ zusam­men­ge­stellt werden, der auf den Ana­lysen von Managern beruht und diverse „Liqui­di­täts­ma­nagement-Tools“ enthält, die je nach Situation und Ernst der Lage ein­ge­setzt werden können. So ist die Rede von „Swing Pricing“ (schwin­gende Preise), „Gates“ (Pforten, aber auch Aus­gangs­sperren) und „Side Pockets“ (Sei­ten­ta­schen).
Das Swing Pricing gibt es z. B. schon in Luxemburg und bedeutet, dass der Fonds-Anbieter den Net­to­in­ven­tarwert nicht eins zu eins durch die Wert­pa­piere des Fonds defi­nieren muss, sondern er kann den Preis an einem Tag, an dem viele Anleger kaufen, leicht darüber fixieren und an einem anderen Tag, an dem große Abflüsse auf­treten, leicht dar­unter. Damit tragen die Käufer bzw. die Ver­käufer die Trans­ak­ti­ons­kosten anstelle des Fonds und damit anstelle der gesamten Gemein­schaft der Anleger. In Deutschland ist das noch nicht erlaubt, wird aber mit dem geplanten „Liqui­di­täts­ma­nagement-Tool-Kasten“ kommen. Die Sperrung der Anteil-Rückgabe bei außer­ge­wöhn­lichen Umständen soll als Min­dest­an­for­derung gelten, also noch von wei­teren Maß­nahmen aus besagten Werk­zeug­kasten flan­kiert werden. Der ESRB hat diese und weitere Emp­feh­lungen an die EU-Wert­pa­pier­auf­sicht ESMA und die EU-Kom­mission geschickt, die sich nun damit befassen werden.
Der deutsche Fonds­verband ist über die sich abzeich­nenden, neuen Mög­lich­keiten sehr erfreut: „Die Emp­feh­lungen des ESRB zur Steuerung von Liqui­dität halten wir für sehr sinnvoll. Je mehr Werk­zeuge, desto fle­xibler können Fonds mit Liqui­di­täts­eng­pässen umgehen und Rück­gaben an die Anleger in deren Interesse besser steuern. In Deutschland gibt es bereits Halte- und Kün­di­gungs­fristen für offene Immo­bi­li­en­fonds. Die Ein­führung wei­terer geeig­neter Instru­mente für offene Publi­kums­fonds wie ‘Gates’ und ‘Swing pricing’ wäre wün­schenswert. Wichtig ist aber, dass der Asset Manager über den Einsatz dieser Werk­zeuge selbst ent­scheiden und die Anleger ent­spre­chend infor­mieren kann.“
Für Fonds mit illi­quiden, also nicht auf dem Markt han­del­baren Anla­ge­gütern, wie Wind­parks, soll es zusätz­liche, regu­la­to­rische Maß­nahmen geben. Für offene Immo­bi­li­en­fonds, die zu den AIFs zählen, gelten in Deutschland schon seit ein paar Jahren Rück­ga­be­be­schrän­kungen. Mit einem wich­tigen Unter­schied: Für Anteils­in­haber offener Immo­bi­li­en­fonds gelten die Min­dest­halte- und Kün­di­gungs­fristen nur für Rück­gaben an die jeweilige Fonds­ge­sell­schaft. An der Börse können die Anteile dennoch jederzeit frei ver­kauft werden. Aller­dings ist der Bör­senkurs dadurch eben­falls frei beweglich und unter Umständen wesentlich schlechter als der Rück­ga­bekurs bei der emit­tie­renden Fondsgesellschaft.
Der eigent­liche Grund für diesen Vorstoß des ESRB ist aber ein anderer. Die Fonds­in­dustrie ist ein wesent­licher Faktor an den Finanz­märkten. Weltweit ist ein Kapital von fast 70 Bil­lionen $ in Fonds­an­teilen gebunden. Der Finanz­sta­bi­li­tätsrat (Financial Sta­bility Board, FSB), der aus Ver­tretern der Finanz­mi­nis­terien, Noten­banken und Auf­sichts­be­hörden der G20-Länder besteht, hat die ganzen Bestre­bungen auch mit ange­stoßen: Vor rund einem Jahr kamen schon Vor­schläge vom FSB, wie die von „Fonds­ge­sell­schaften aus­ge­henden Sys­tem­ri­siken“ für die Finanz­märkte beherrschbar gemacht werden könnten.
Die wahre Bot­schaft hinter all dem heißt also: Man rechnet in nicht allzu ferner Zukunft tat­sächlich mit erheb­lichen Tur­bu­lenzen und echter Crash­gefahr an den Märkten. Wer jetzt noch über „Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker“ und „Crash­pro­pheten“ spottet, hat einfach nur den Schuss nicht gehört. Derart massive Ein­griffe in einen Fonds­markt von 70 Bil­lionen macht man nicht einfach so aus Lust und Laune. Es werden jetzt viele Anleger miss­trauisch werden und sich lieber zu früh als zu spät aus ihren Anteilen zurück­ziehen. Das ist vom System mög­li­cher­weise auch so gewollt, weil es die Zig-Bil­lio­nen­bombe auch etwas ent­schärfen könnte. Wenn 70 Bil­lionen Dollar (etwa 64 Bil­lionen Euro) innerhalb von zwei Tagen zu Asche werden, geht das nicht geräusch- und wir­kungslos vor sich.
Schon werben Fonds­an­bieter, die Off­shore, also außerhalb der EU ange­siedelt sind um die Anleger, die sich auf­grund der Ent­wicklung von ihren euro­päi­schen Fonds­pa­pieren trennen wollen.
Für den berühmten „kleinen Mann“ heißt das, seine Ver­mö­gens­werte noch einmal genau anzu­sehen, wie sehr sie den Gefahren eines Zusam­men­bruchs des Welt­fi­nanz­systems aus­ge­setzt sind.
Ver­gessen Sie nicht, dass alles, was man nur als bedrucktes Papier in der Hand hält, nichts anderes als ein gedrucktes Ver­sprechen ist und im Ernstfall nicht mehr wert, als der Papier­fetzen, auf dem es steht. In Kri­sen­zeiten kann man daraus meist nur noch ein Feu­erchen machen, ein­schließlich der Geld­scheine. Dann zählen „tan­gible assets“, also mate­rielle Ver­mögen: Ackerland, Wald, Haus, Bau­grund­stücke, Edel­me­talle oder ein Betrieb, der immer nach­ge­fragte Güter pro­du­ziert, am besten eine Landwirtschaft.