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AfD will Merkel vor Gericht bringen: Beging Merkel einen Staatsstreich?

„Der 14. April 2018 könnte der Stichtag für den end­gül­tigen Sturz von Angela Merkel werden.“ schreibt die AfD in einer Pres­se­mit­teilung. Der Hin­ter­grund für diese Hoffnung: Die AfD will nun das umsetzen, was die CSU-Führung nach See­hofers Aussage zur „Herr­schaft des Unrechts“ bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Macht­erhalt, fallen ließ: Die Ver­fas­sungs­klage gegen Merkel.
Die Bun­des­tags­fraktion der AfD hat, von den Medien bislang unbe­achtet, an diesem Tag – dem 14. April 2018 – eine Organ­klage zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eingereicht.
Nun muß sich Merkel unter dem Akten­zeichen 2 BvE 1/18 vor Deutsch­lands höchstem Gericht ver­ant­worten. Denn in einem Rechts­staat ist die Regierung dazu ver­pflichtet und berufen, die Gesetze aus­zu­führen, nicht aber, sie außer Kraft zu setzen.
Da die Kanz­lerin jedoch genau Letz­teres getan hat, ohne den als Ver­fas­sungs­organ allein zustän­digen Bun­destag über­haupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetz­geber allein zuständige Ent­scheidung zu über­lassen, hat sie nach meh­reren dazu erstellten Gut­achten die Ver­fassung gebrochen.
Diesen Ver­fas­sungs­bruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bestätigt wissen. In der eigen­mäch­tigen Grenz­öffnung 2015 für unkon­trol­lierte Ein­wan­derung sehen viele Beob­achter nicht nur einen bis heute andau­ernden Rechts­verstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich.
Bestätigt werden sie darin von nam­haften Staats­rechtlern wie auch von einem Ober­ge­richt der ordent­lichen Gerichtsbarkeit.
„Die rechts­staat­liche Ordnung in der Bun­des­re­publik ist in diesem Bereich … seit rund ein­einhalb Jahren außer Kraft gesetzt“,
urteilten die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Koblenz am 14. Feb. 2017 unter dem Akten­zeichen 13 UF 32/17. Darüber wird nun das BVerfG befinden.
 


Ein Beitrag von David Berger — philosophia-perennis.com