Regensburg

Exis­tiert das Demons­tra­ti­ons­recht für Kri­tiker des Systems Merkel nur noch auf dem Papier?

Offi­ziell und auf dem Papier gelten in Deutschland nach wie vor Meinungs‑, Presse- und Demons­tra­ti­ons­freiheit. Aber man gewinnt immer öfter den Ein­druck, dass diese öffent­liche Geltung eine ähn­liche Funktion hat wie das Wort „demo­kra­tisch“ im Namen der DDR-Diktatur.
Bei der Mei­nungs­freiheit zeigt sich dies durch das vom Bun­destag in wenigen Minuten durch­ge­wunkene Netz­durch­set­zungs­gesetz. Bei der Demons­tra­ti­ons­freiheit geht man gegen direkt oder indirekt das System Merkel kri­ti­sie­rende Demons­tra­tionen so vor,
… dass man ent­weder gewalt­tätige Gegen­de­mons­tranten so weit gewähren lässt, dass die ursprünglich geneh­migte Demons­tration nicht ordentlich statt­finden kann oder früh­zeitig auf­gelöst werden muss.
Ganz neu ist die Methode, dass man bereits im Vorfeld den geneh­migten Demons­tra­ti­onsort uner­reichbar macht, in zum Bei­spiel zur fuß­gän­ger­freien Zone erklärt oder die „Antifa“ einen Sperrring aus gewalt­tä­tigen Demons­tranten um den für die Demons­tration geneh­migten Ort bilden lässt.

Pro forma exis­tiert dann das Demons­tra­ti­ons­recht noch, aber immer öfter lässt man die Polizei so agieren, dass es für bestimmte Gruppen, die dem Links­staat nicht passen, nicht mehr durch­ge­setzt wird.

Auf­schluss­reich ist hier ein Ereignis, das sich vor­gestern anlässlich einer geplanten Demons­tration von Pax Europa in Regensburg zuge­tragen hat:

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Dieser Beitrag von David Berger wurde erst­ver­öf­fent­licht auf dem Blog es Autors www.philosophia-perennis.com