Die Assad-Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das sogenannte Dekret 10, das für großen Aufruhr sorgt. Unter den syrischen Flüchtlingen, die hier in Deutschland oder anderswo in Europa, in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien leben. Selbst deutsche Politiker regen sich darüber auf, allerdings nur, weil sie der Lückenpresse glauben.
Na klar, was sonst. Aber der Reihe nach.
Das Dekret 10 erlaubt der syrischen Regierung, Landbesitz zu enteignen, wenn sich die Eigentümer nicht zügig melden.
Jetzt warnen Experten, dass dadurch Millionen Vertriebene ihre Wohnungen, Häuser und Grundstücke verlieren könnten, da sie kaum Möglichkeiten hätten, rechtzeitig ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die österreichische Kronenzeitung schreibt dazu:
Dekret 10 erlaubt es der Regierung, Stadtentwicklungsgebiete auszuschreiben, in denen die Besitzer enteignet werden können. Im Gegenzug erhalten sie Anteile an dem neuen Immobilienprojekt. Derartige Regelungen sind weltweit üblich zur Entwicklung vernachlässigter oder zerstörter Gebiete, doch wird befürchtet, dass die Umsetzung des Gesetzes in Syrien zu erheblichem Missbrauch führen wird.
Also noch einmal: Die Eigentümer werden nicht von ihrem alten, wahrscheinlich zerbombten, zerstörten Besitz enteignet, sondern bekommen dafür Anteile an neuen Immobilienprojekten!
Klingt doch super!
Woher will sie das eigentlich wissen? Hat sie auch ein Häuschen in Syrien oder wie?
Und weiter:
Laut einem Bericht des Norwegian Refugee Council (NRC) von 2016 hatte „ein bedeutender Teil“ der Syrer selbst vor dem Krieg keinen Eintrag im Grundbuch, und viele Katasterämter wurden seitdem zerstört. „Der Verlust dieser Dokumente kann die Besetzung und die Übertragung von Besitz an andere Individuen und kommerzielle Interessen ermöglichen“, warnte die Hilfsorganisation.
So soll beispielsweise nur ein Fünftel der Flüchtlinge in Jordanien ein Haushalt-Besitzdokument besitzen.
Was jedoch kleingeredet oder gar nicht erwähnt wird:
Schon 2012 erlaubte ein Gesetz der Regierung, jeden zu enteignen, der des „Terrorismus“ verdächtigt wurde. Der syrische Anwalt Hussein Bakri warnt, dass Syrer kaum wagen werden, bei den Behörden für Vertriebene Besitzansprüche geltend zu machen, wenn diese als „Verräter“ gelten.
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Und genau so ist es ja auch richtig!
Sollen Terroristen, die barbarisch Menschen abgeschlachtet haben, nach dem Krieg etwa wieder ihr Häuschen im Grünen beziehen können oder wie?
Dieser Beitrag von Guido Grandt wurde erstveröffentlicht auf dem Blog des Autors www.guido-grandt.de