Die "Lifeline" bei der Einfahrt in den Hafen von Malta, Screenshot Youtube

Jan Böh­mermann bettelt um Geld für Schlepperbanden

„Held des Tages“ , „Böh­mermann sammelt Geld für See­not­retter“, „Mission Lifeline“ und andere, Beifall klat­schende Über­schriften bejubeln die neueste Aktion von Jan Böh­mermann. 90.000 Euro hat er gesammelt für die „Flücht­lings­retter der Lifeline“. Im Selbst­ver­markten ist er recht begabt und so fer­tigte er auch noch ein Video an, in dem er sich erstmal selbst als „Influencer“ und „Cele­brity“ feiert. Er hat Urlaub und es geht ihm gut. Er hat zwar soviel Geld, dass er „die Scheine nur so raushaut“, geigt aber seine Fans an, sie sollen spenden für die Mann­schaft der Lifeline. Diese habe tagelang mit den Flücht­lingen auf hoher See aus­harren müssen, ohne Essen, Trinken und medi­zi­nische Ver­sorgung – und die sich jetzt auch noch für die Rettung der Flücht­linge vor Gericht ver­ant­worten müsse. Dass die Crew Angst um ihr Leben hatte und um Anle­ge­er­laubnis bet­telte, weil ihre „Fracht“ aggressiv wurde, wird gern uner­wähnt gelassen.
 

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Das Schiff „Lifeline“ kurvte sechs Tage auf War­te­stand im Mit­telmeer herum, voll­ge­stopft mit 234 aus dem Meer auf­ge­nom­menen Migranten aus Nord­afrika. Kein Land wollte es anlanden lassen. Malta ließ schließlich aus huma­ni­tären Gründen das Schiff in den Hafen ein­laufen, ver­haftete dann jedoch den Kapitän Claus-Peter Reisch. Der Prozess begann bereits am Montag. Er müsse sich nun dafür vor Gericht recht­fer­tigen, Flücht­linge gerettet zu haben, schreiben die Medien. Eine Unver­schämtheit gegenüber der mal­te­si­schen See­ge­richts­sbarkeit. Malta ist kein recht­loser Bana­nen­staat, wo man Will­kür­pro­zesse führt.
Das See­recht ist ein Jahr­hun­der­te­altes, aus­ge­feiltes, inter­na­tional aner­kanntes Regelwerk, das auf allen Schiffen dieser Welt gilt, wo Wasser unter’m Kiel ist, ein­schließlich Hafen. Die recht­lichen Ver­hält­nisse auf See benö­tigen strenge Regeln, denn, wie es so schön heißt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wer sich nicht daran hält, unter­gräbt ein aus gutem Grund strenges Rechts­system und befördert die Piraterie.
Das See­recht befiehlt obli­ga­to­risch die Rettung Schiff­brü­chiger. Das ist unzwei­felhaft so vorgeschrieben.
Ganz wichtig ist aber die Frage der Regis­trierung. Ein Schiff, das unter unter deut­scher Flagge fährt, muss in Deutschland regis­triert sein und ist deut­sches Hoheits­gebiet, deut­scher Boden, solange es auf offener See ist. Im Hafen eines fremden Landes ist dies dem Moment „ein­ge­schränkt“, in dem es dort „fest­macht“. Wäre die Lifeline ein deut­sches Schiff, hätten die auf­ge­nom­menen Schiff­brü­chigen dort, auf deut­schem Boden, bereits bei Kapitän Claus-Peter Reisch einen Asyl­antrag stellen können.
Der Knack­punkt: Dem ist nicht so. Die Presse schreibt aber sehr gern vom „deut­schen Schiff Lifeline“.
Kapitän Reisch behauptete wider bes­seren Wissens, die Lifeline sei ein in den Nie­der­landen regis­triertes Schiff, was die hol­län­dische Regierung abstritt. Es stellte sich heraus, dass die Lifeline nur bei einem nie­der­län­di­schen Sport­boot­verein regis­triert war und kein Recht hatte, die nie­der­län­dische Flagge zu führen: „Dieses Schiff hätte über­haupt nicht in See stechen dürfen. Es hat auch höchst­wahr­scheinlich nicht ordentlich aus­kla­riert, ebenso wie sich alle Per­sonen an Bord, Mann­schaft und Pas­sa­giere, nicht gemäß einem ordent­lichen Ablauf an Bord befanden. Man darf dieses Schiff getrost ein Pira­ten­schiff nennen und Näm­liches dürfte für die meisten Schiffe gelten, die im Mit­telmeer Schlep­per­dienste leisten. So darf man sich nicht wundern, dass der Kapitän der „Lifeline“ auf Malta sofort ver­haftet wurde.“
Man muss hier einmal in aller Deut­lichkeit sagen, dass das Flücht­lings-Schlepper-Geschäft der NGOs ein schänd­liches ist. Die Men­schen, die dort in die voll­kommen über­füllten Schlauch­boote gepfercht werden und einfach auf See hin­aus­tu­ckern, können mit diesen Schlauch­booten in keinem Fall die ca. 500 Kilo­meter ent­fernte Küste Sizi­liens erreichen. Selbst wenn sie großes Glück hätten und die See die ganze Zeit spie­gel­glatt bliebe: Die über­füllten Boote führen weder genügend Trink­wasser, noch für die zwei bis drei Tage aus­rei­chend Pro­viant für alle Insassen, noch genügend Diesel mit sich. Es gibt auch keinen Fall, in dem ein solches Schlauchboot in Italien ange­kommen ist.
Hier werden Men­schen mit dem Ver­sprechen, man werde sie direkt hinter der Küste auf­sammeln, in lebens­ge­fähr­liche Situa­tionen gebracht. Funk­tio­niert das ver­ab­redete, nächt­liche Rendez-Vous mit einem Schlep­per­schiff nicht, sind die Men­schen in den Booten so gut wie ver­loren. Sie haben kei­nerlei nau­tische Erfahrung, der Treib­stoff geht sehr bald zu Ende. Sie sitzen hilflos in einem see­un­taug­lichen Boot und ertrinken jämmerlich.
Aber das Schlep­per­ge­schäft blüht und eine Boots­ladung Flücht­linge bringt ordentlich Geld für die ganze Schlep­per­kette. Die reicht bis tief nach Afrika hinein. Es erinnert an die alten Skla­ven­straßen, nur dass die Men­schen heute nicht ein­ge­fangen werden, um als Arbeits­sklaven ver­schifft zu werden. Sie gehen frei­willig vor Ort zu den Kon­takt­punkten der Schleu­ser­banden, das zusam­men­ge­kratzte Geld der Familie in der Tasche. Sie bezahlen Tau­sende für eine halbwegs sichere Passage unter dem Schutz schwer Bewaff­neter — quer durch Afrika von Camp zu Camp, durch Wüsten und unsi­chere Gebiete bis an die nord­afri­ka­ni­schen Küste. Im Land sind es die War­lords, an der Küste die Schleu­ser­banden mit den untaug­lichen Booten und das nächste Glied in der Men­schen­händ­ler­kette sind dann die NGOs, die von Soros-Orga­ni­sa­tionen finan­ziert werden.
Jeder weiß mitt­ler­weile, dass die Schlep­per­boote schon in sehr kurzer Ent­fernung vor der Küste auf die Flücht­lings­boote warten. Das sind keine Schiffe, die auf ihren Han­dels­routen zufällig in Seenot geratene See­leute oder Schiffs­pas­sa­giere retten. Die Seenot ist ein­ver­nehmlich zwi­schen den Men­schen­händlern an Land und denen auf den Schiffen geplant und wird wis­sentlich her­bei­ge­führt. Auch unter Inkauf­nahme von hun­derten Todesopfern.
Ganz klar wird die Sache, wenn man weiß, dass die aus Seenot Geret­teten nur an den nächsten sicheren Ort gebracht werden müssen, von wo aus „die Über­le­benden an ihren nächsten Bestim­mungsort aus­ge­schifft werden” (Kurz­in­for­mation des deut­schen Bun­des­tages: Inhalt der völ­ker­recht­lichen Ver­pflichtung zur See­not­rettung). Heißt: Die NGO-Schleu­ser­schiffe fahren vor der Küste Nord­afrikas auf und ab und warten darauf, die absichtlich in Seenot gebrachten Schleu­ser­boote anzu­steuern. Doch anstatt die Geret­teten an die ein paar Kilo­meter ent­fernte Küste zurück­zu­bringen, werden sie nach Italien befördert. Das ist keine See­not­rettung, sondern Men­schen­handel unter dem Vorwand und Miss­brauch der Seenotrettung.
Dennoch schreiben auch „seriöse Haupt­medien“ wie die “Welt”, dass die Schiffs­be­satzung der „Lifeline“ sich nach der „Rettung von 230 Men­schen vor Gericht ver­ant­worten“ müsse. Das ist geradezu eine blanke Lüge, denn die Redak­teure der „Welt“ sind aus­ge­bildete Jour­na­listen und wissen ganz genau, dass der Kapitän vor Gericht steht, weil er wis­sentlich mit einem nicht korrekt regis­trierten (Piraten)Schiff, was niemals hätte in See stechen dürfen, Men­schen­handel unter­stützt hat.
Jan Böh­mermann ruft auch noch zu Spenden für solche kri­mi­nellen Schlep­per­banden auf und das naive Volk finan­ziert Piraten- und Men­schen­händler-Crews aus lauter Gut­men­schentum und hilft damit aktiv, noch mehr Flüch­tende anzulocken.