Per­ver­tierter Daten­schutz und über­zogene Men­schen­rechte machen Täter zu Opfern und führen Recht & Ordnung ad absurdum

Ein schwe­di­scher Zahnarzt ent­tarnte die Lügen angeblich min­der­jäh­riger Migranten und verlor seinen Job. Der Arzt hatte in Gotland bei vielen seiner angeblich min­der­jäh­rigen Pati­enten fest­ge­stellt, dass sie wesentlich älter sind und Alarm geschlagen. Ihm war auf­ge­fallen, dass 80 Prozent dieser Pati­enten längst erwachsen und älter als 18 Jahre sein müssen.
Der asyl­su­chende Patient darf lügen, der ein­hei­mische Arzt muss sich fügen
Mit einem Röntgen der Zähne könne man ganz leicht fest­stellen, ob der Patient schon einiges über 18 Jahre alt sei oder doch jünger, sagt der schwe­dische Zahnarzt Bernt Herlitz, der seit 10 Jahren diesen Job macht.
Auf Anraten einer Beamtin der Migra­ti­ons­be­hörde meldete er seine Erkennt­nisse per Email der Behörde und wurde prompt ent­lassen. Zusätzlich erhielt er eine Auf­for­derung, 40.000 Euro Strafe zu zahlen, da er Pati­en­ten­rechte ver­letzt hatte. Weil er wegen der hohen Strafe Gefahr lief, auch sein Haus zu ver­lieren, enga­gierte er einen der besten Anwälte Schwedens und will nun beim euro­päi­schen Gerichtshof dagegen klagen.
Hier das Statement des Arztes im rus­si­schen Sender RT:

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Kann das bitte mal einer den Deut­schen sagen?
Damit meine ich nicht, dass der Migrant in Schweden mehr Rechte hat als der Ein­hei­mische – das ist hier schon längst gängige Praxis –, sondern dass man auch schnell und günstig eine Alters­fest­stellung bei Asyl­werbern machen kann. Die deut­schen Behörden ver­zichten zumeist auf die Über­prüfung der Alters­angabe, weil das von ihnen ange­wandte sehr kom­plexe Ver­fahren angeblich zu kost­spielig ist. Eine falsche Alters­angabe wirkt sich nicht nur nach­teilig in Bezug auf die Kosten aus, da min­der­jährige Asy­lanten eine weit umfas­sendere Betreuung erhalten müssen, sondern auch im Hin­blick auf even­tuelle Straf­taten, für die sie noch nach Jugend­schutz­gesetz ver­ur­teilt, in vielen Fällen gar nicht belangt werden oder nur Bewäh­rungs­strafen erhalten. Sogar bei Mas­sen­ver­ge­wal­tigung oder Todes­folge können jugend­liche Straf­täter noch mit Bewäh­rungs­strafen rechnen.
Asyl­recht ist Men­schen­recht und Aus­weis­pflicht ist Ausweispflicht
Die Hilfs­be­reit­schaft der Deut­schen in allen Ehren – aber es ist als grob fahr­lässig zu erachten, gel­tende Gesetze der Aus­weis­pflicht bei der Ein­reise auf Jahre hinaus einfach aus­zu­setzen und meist nicht über­prüf­baren Behaup­tungen über die Iden­tität zu glauben. Aus Daten­schutz­gründen darauf zu ver­zichten, wichtige Erkennt­nisse über Schrift und Sprache, Kon­takte im Hei­matland oder Bewe­gungs­profile aus den Mobil­te­le­fonen aus­zu­lesen – die bei Migranten immer vor­handen sind –, ist nicht Daten­schutz, sondern grob fahr­lässige Gefährdung der natio­nalen Sicherheit und des Rechts­staates. Dadurch möglich gewordene Mehr­fach­iden­ti­täten kosten den Staat ein Ver­mögen, während die Arbeit der Polizei bei Per­so­nen­kon­trollen und Fahn­dungen fast ver­un­mög­licht wird. Feh­lende Doku­mente bei der Ein­reise führen zwangs­läufig auch noch dazu, dass Migranten aus eben diesem Grund von ihrem Hei­matland nicht zurück­ge­nommen werden. Selbst kri­mi­nelle Migranten müssen quasi im Land bleiben.
Fremde Ethnien gegenüber der eigenen Rasse zu bevor­zugen ist auch Ras­sismus – die Kanz­lerin hat dazu noch ihren Amtseid falsch ver­standen.
Wenn schon die Men­schen­rechte in Bezug auf Migranten über alle anderen gestellt werden, dann sollte bitte für das eigene Volk wenigstens gel­tendem Recht auch mit Augenmaß Geltung ver­schafft werden. Hier sticht der Fall jener Rent­nerin ins Auge, die auf dem Gelände der Deut­schen Bahn Fla­schen gesammelt hatte und dann dafür massiv abge­straft wurde. Anstatt Schaden vom deut­schen Volke abzu­wenden, fügt die Kanz­lerin durch ihren mehr­fachen, nicht geahn­deten Rechts­bruch der Gesell­schaft auf Gene­ra­tionen hinaus mas­siven Schaden zu, der schon bald irrever­sibel sein wird, da ein Land ab einem mus­li­mi­schen Bevöl­ke­rungs­anteil von 16 Prozent zwangs­läufig isla­misch wird.
Auch das BAMF hat ein großes Herz für Flücht­linge und kennt keine Gnade bei internen Kritikern
Als Lei­terin der Bremer Außen­stelle des BAMF hatte Josefa Schmid die Zen­trale in Nürnberg massiv kri­ti­siert, weil ihre Vor­gän­gerin in mehr als 1.000 Fällen Asyl­an­träge unrecht­mäßig positiv beschieden haben soll. Dar­aufhin wurde Josefa Schmid gegen ihren Willen nach Deg­gendorf ver­setzt – nach Angaben des BAMF, um sie vor Medi­en­be­richten im Zusam­menhang mit dem Skandal zu schützen.
Jus­tizia hat längst ihre Augen­binde abge­nommen und urteilt nicht mehr ohne Ansehen der Person 
Der zu unserem Schutz ver­ordnete Daten­schutz schützt leider zu häufig die Fal­schen und die über Gebühr stra­pa­zierten Men­schen­rechte für Asyl­werber lassen außer Acht, dass auch die Men­schen in den Ein­wan­de­rungs­ländern Rechte haben und gefragt werden sollten, ob sie diese Ent­wicklung mit­tragen wollen. Da diese Ein­wil­ligung aber vor­aus­ge­setzt wird, mehren sich die Kri­tiker und werden prompt mundtot gemacht.
Gesetze gegen Hassrede sind ein Maulkorb und der Daten­schutz wird für die Geschützten zum Boomerang
Das neue Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz ist nichts anderes als ein Maul­korb­erlass und die neue Daten­schutz­ver­ordnung EU-DSGVO schi­ka­niert kleine Unter­nehmen, droht mit exor­bi­tanten Geld­strafen und lässt den Kon­zernen freie Hand. So hat Facebook im Zuge der Ein­führung „neuer Daten­schutz­maß­nahmen“ auch in Europa die umstrittene auto­ma­tische Gesichts­er­kennung bei Fotos gestartet. Die Ein­stel­lungen sind dabei nicht – wie von der Daten­schutz­grund­ver­ordnung vor­ge­schrieben – so vor­ein­ge­stellt, dass Nutzer ohne großen Aufwand die für sie beste Option wählen können, da sich die Auswahl zum Ablehnen der Gesichts­er­kennung in einem Aus­wahlmenü versteckt.
Das geplante Gesetz zum Schutz des Urhe­ber­rechts beschneidet die Freiheit im Netz – besonders für alter­native Medien 
Der deutsche Digi­tal­verband Bitkom befürchtet, dass der der aktuelle Richt­li­ni­en­entwurf die freie Kom­mu­ni­kation im Internet massiv ein­schränken wird. Pro­mi­nente Experten wie bei­spiels­weise der Erfinder des „world wide web“ warnen vor einer „Trans­for­mation des Internets“, das von einer „offenen Plattform“ zu einem „Werkzeug für die auto­ma­tische Über­wa­chung und die Kon­trolle der User“ werden könnte.
Artikel wie der obige können in abseh­barer Zeit viel­leicht nicht mehr ver­linkt werden. Eine Über­wa­chung findet nicht statt – natürlich nicht –, denn sie heißt jetzt Daten­schutz. Wer die Moral auf seiner Seite hat, braucht keine Argu­mente mehr. Und auch die Mei­nungs­freiheit lebt – solange sie poli­tisch korrekt ist.