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“Rot-Rot-Grünes Wun­derland”: Abge­lehnte Asyl­be­werber ent­gehen Abschiebung durch Umzug nach Berlin

Immer wieder ziehen Asyl­be­werber, denen die Abschiebung droht nach Berlin. Dort können sie unge­hindert weiter in Deutschland leben. 
Abge­lehnte Asyl­be­werber, die uner­laubt nach Berlin kommen, um sich einer Abschiebung zu ent­ziehen, werden nicht in ihr zustän­diges Bun­desland zurück­ge­schickt, berichtet die „Ber­liner Tages­zeitung“.
Gunnar Schu­pelius, Chef­ko­lumnist der BZ wirft dem Ber­liner Senat deshalb vor, das Auf­ent­halts­gesetz auszuhebeln.
Möglich sei das ganze durch den Koali­ti­ons­vertrag der Rot-Rot-Grünen-Regierung von 2016. Der Koali­ti­ons­vertrag schreibe fest, dass Abschie­bungen abge­lehnter Asyl­be­werber grund­sätzlich ver­mieden werden sollten.
Obwohl Para­graph § 61 des Auf­ent­halts­ge­setzes regelt, dass ein Asyl­be­werber dessen Antrag abge­lehnt wurde, den Bezirk der Aus­län­der­be­hörde, bei der er gemeldet ist, nicht mehr ver­lassen darf, findet dieser jedoch in Berlin keine Anwendung.
Eine Rück­führung von abge­lehnten Asyl­be­werbern in das für die Abschiebung zuständige Bun­desland, sei gar nicht beab­sichtigt, ant­wortete Ber­liner Innen­mi­nister Andreas Geisel auf eine Anfrage von Sebastian Czaja, Frak­ti­onschef der FDP im Abgeordnetenhaus.
Laut Innen­se­nator werde weder regis­triert, wer sich in Berlin aufhält, um einer Abschiebung in ein anderes Bun­desland zu ent­gehen, noch, ob eine Rück­führung ver­an­lasst wurde. Es gelte „der Grundsatz des mil­desten Mittels“. Asy­lanten würden ermahnt, in ihr Bun­desland zurück­zu­kehren, mehr aber auch nicht. Mit anderen Worten, wenn sie nicht zurück­gehen, können sie weiter in Berlin bleiben.
Inwieweit ein Koali­ti­ons­vertrag, der das Auf­ent­halts­gesetz aus­hebelt, rechtens ist, bleibt hier zu prüfen. Fakt ist, dass die Ber­liner Behörden anderen Bun­des­ländern nicht bei der Durch­führung von Abschie­bungen helfen, weil sie gesuchte Per­sonen von Berlin nicht in das zuständige Bun­desland zurück­führen. (nh)
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