“Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.”
Das sagte Kardinal Schönborn, als er die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kommentierte, nach welcher ab 1.1.2019 die Ehe auch den gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen soll. Die Verfassungsrichter sind der Ansicht, dass die bisher gültigen Regelungen namens “Ehe” für Mann und Frau auf der einen Seite und “Eingetragene Partnerschaft” (EP) auf der anderen Seite gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden, weil sich in der EP die Homosexuellen zu ihrer Orientierung bekennen müssten respektive die EP keine andere Interpretationsmöglichkeit offen lässt, weil sie eben nur für Schwule geschaffen wurde.
Bekenntnis muss sein
Ein solches Bekenntnis zu ihrer Sexualität geben natürlich Heterosexuelle genauso ab: Auch sie liefern eine klare Demonstration ihrer Orientierung, wenn sie die Ehe eingehen. Daran ist auch grundsätzlich nichts Falsches zu finden, denn verheimlichte sexuelle Neigungen können einen Scheidungsgrund darstellen. Eine bei der Eheschließung nicht bekanntgegebene Bisexualität oder Homosexualität eines der Partner ist ein klassischer Scheidungsgrund. Und damit tritt bei der Scheidung sofort der Fall auf, der laut VfGH eine Diskriminierung darstellt: Ein baldiger Ex-Ehemann, der sich zu seiner bis dato — warum auch immer — verheimlichten Homosexualität bekennt, würde also Gefahr laufen, diskriminiert zu werden. Und was jetzt, Hohes Gericht?
“Historische Gründe” wären ausschlaggebend
Die Richter begründeten ihren Spruch damit, dass es wegen der sehr lange herrschenden, mittlerweile aber längst historischen Diskriminierung den Homosexuellen nicht zumutbar sei, sich bekennen zu müssen. Diese Meinung ist nicht nachvollziehbar, denn gerade den Homosexuellen ist das “Outing” in den letzten Jahren stets sehr wichtig gewesen — und die Outings erfolgten immer freiwillig. Diese Outings wurden und werden sogar regelmäßig medial und auf den Straßen förmlich zelebriert (Life-Ball, Regenbogenparade etc.). Stars wie Conchita Wurst bekennen sich und auch im täglichen Leben hat niemand ein Problem mit der Homosexualität.
Die bis 1971 im Paragraf 129 (sogenannte “Unzucht mit Menschen des gleichen Geschlechts”) vorgesehene Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren mutet heute schon ganz unvorstellbar an und niemand, der zu unserem Kulturkreis gehört, möchte Homosexualität mehr unter Strafe gestellt wissen. Wir stehen also wieder vor der Tatsache, dass “historische Gründe” als zeitgeistige Rechtfertigung für sachlich nicht nachvollziehbare Entscheidungen namhaft gemacht werden — die angeblich für immer gedenkwürdige Vergangenheit frisst solcherart die Gegenwart auf. Warum das uralte, kulturell und gesetzlich sehr ausgereifte und vor allem wesenhaft einzigartige Institut “Ehe” geöffnet und jedem Heirats- und Verbindungswilligen angeboten werden soll, entzieht sich dadurch dem rationalen Verständnis.
Es gibt eine Alternative
Man kann den höchstrichterlichen VfGH-Entscheid aber auch anders interpretieren bzw. gibt es eine andere Möglichkeit, das Gesetz zu ändern: Wenn der Gesetzgeber statt die #EheFuerAlle zu beschließen die Eingetragene Partnerschaft auch für Menschen verschiedenen Geschlechts öffnet, fällt sofort der kritisierte Diskrminierungsgrund “erzwungenes Bekenntnis zur Homosexualität” weg und man kann die Ehe, die wesenhaft nur zwischen Mann und Frau konzipiert ist, in Ruhe das sein lassen, was sie ist.
Fundamentale Überlegungen tun not
Denken wir die Dinge grundsätzlich: Die Ehe zwischen Mann und Frau ist der Grundpfeiler jedes Staates, denn ihre beiden Hauptzwecke sind erstens die geordnete Beziehung zwischen zwei verschiedengeschlechtlichen Erwachsenen und zweitens die Absicht, aus dieser Beziehung eine Familie entstehen zu lassen — also Nachwuchs zu zeugen. Über diese nur und ausschließlich in heterosexuellen Verbindungen erzielbaren Ergebnisse schummeln sich die Propagandisten der #EheFuerAlle ständig und gerne herum, nicht zuletzt auch durch die mittlerweile Gesetz gewordene Adoptionserlaubnis für Homosexuelle. Die Homo-Lobbyisten wollen gleichmachen, was nicht gleich ist: Ein gleichgeschlechtliches “Ehepaar” mit adoptierten Kindern ist definitiv nicht das gleiche wie ein verheiratetes heterosexuelles Elternpaar, das Kinder gezeugt bzw. geboren hat. Hier Gleichheit auch nur zu behaupten, ist vollkommen unsinnig.
Was kommt als nächstes?
Im nächsten Schritt bedeutet #EheFuerAlle auch sofort: Wer “alle” ist denn damit gemeint? Dürfen nach der Öffnung der Ehe wirklich alle heiraten? Darf ein Muslim dann seine nach dem Koran gestatteten vier Frauen offiziell ehelichen? Der betreffende Mann ist doch genauso Teil von uns “allen”, wenn er hier lebt. Mit welchem Recht will man es also den Muslimen verwehren, nach ihrer Fasson zu heiraten, wenn man die Ehe-Öffnung den Homosexuellen zugesteht? Warum diskriminiert man mit der auf Homosexuelle abgestellten #EheFuerAlle heterosexuelle Menschen anderer Kultur, die andere Vorstellungen von der Ehe haben, aber bei uns leben, Staatsbürger sind und Steuern zahlen?
Es muss ja gar kein Muslim oder ein anderer Religionszugehöriger (Mormone) sein, der die Vielehe haben möchte. Denkbar ist auch, dass zwei atheistische Frauen und zwei atheistische Männer sich alle gegenseitig heiraten wollen oder dass ein Mann drei Männer ehelichen will. Wie soll man solche Wünsche verweigern, wenn man das singuläre und unikale Institut “Ehe” einmal zerstört hat? Was wird denn der VfGH mit seiner Entscheidungsnot machen, sobald die ersten Klagen in diese Richtung deponiert werden? Fragen über Fragen, die aus der bald offenen Büchse der Pandora herausquellen und nicht mehr zu beherrschen sind.
Die Ehe für keinen?
Am Ende dieses im Grunde wahnwitzigen und ausschließlich propagandistischen Eroberungskrieges um die #EheFuerAlle steht die #EheFuerKeinen. Es gibt aus Sicht der buchstabengetreuen Umsetzung des heute so mächtigen und von kultursozialistischen Strömungen getragenen Gleichheitsgrundsatzes keine andere Möglichkeit, als salamiartig und scheibchenweise alle traditionellen Strukturen in einem riesenhaften gesellschaftlichen Eintopf so lange weichzukochen, bis jeder in seiner Beliebigkeit endlich das machen darf, was ihm sein Lobbyist, seine Religion, sein Zeitungskommentator, sein politischer Führer, sein Freundeskreis oder wer auch immer vorsagt bzw. es mit ihm umsetzt.
Der Beweis für diese Annahme ist leicht zu erbringen: Die hiesigen Homosexuellen-Lobbyisten verweigern bei den hier gestellten zentralen Fragen jede sachliche Antwort, ihnen geht es nur um ihre Propaganda und nur um die Erreichung ihrer Ziele, die euphemistisch “Gleichstellung” und “Ende der Diskriminierung” heissen. Dass sie damit zu Lenins “nützlichen Idioten” bei der Durchführung eines destruktiven Prozesses geworden sind, der die Gesellschaft auflösen soll, kommt ihnen nicht in den Sinn, denn das wissen nur ihre linksautoritären Masterminds. Und die sitzen nach wie vor an den Multiplikatoren der medialen und politischen Propagandamaschinen.
Dr. Marcus Franz — www.thedailyfranz.at