Schwerer Vorwurf gegen Mann­heimer Kita-Leitung: Erzie­he­rinnen sollen mit Klein­kindern gegen AfD demons­triert haben

In aller Schärfe pro­tes­tiert die Fraktion der AfD gegen die Instru­men­ta­li­sierung von Kin­der­gar­ten­kindern durch Mit­ar­beiter der städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­stätte „Haus Vogel­stang“ gegen die AfD und damit eine fest auf dem Boden des deut­schen Grund­ge­setzes ver­an­kerte Partei, die sich am Freitag, 9. November 2018, unmit­telbar vor einem ange­mel­deten Infor­ma­ti­ons­stand des direkt gewählten Land­tags­ab­ge­ord­neten des Wahl­kreises Mannheim I (WK 35), Rüdiger Klos, ereignete und zur Beweis­si­cherung doku­men­tiert werden konnte. Nachdem der AfD-Land­tags­ab­ge­ordnete die Beratung inter­es­sierter Bürger über Themen der AfD-Land­tags­fraktion auf dem Markt Vogel­stang begonnen hatte, wurde er durch eine Demons­tration von Mit­ar­beitern der städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­stätte „Haus Vogel­stang“, Frei­berger Ring 10, 68309 Mannheim, unter Leitung von Maria Bernhard massiv gestört, bei der die Mit­ar­bei­te­rinnen des Kin­der­gartens die ihnen anver­trauten Kinder zur Agi­tation gegen die AfD missbrauchten.

AfD-Abge­ord­neter erstattet Dienst­auf­sichts- und Fachaufsichtsbeschwerde

Die Mit­ar­bei­te­rinnen führten bei dieser poli­zeilich nicht ange­mel­deten Demons­tration vier Kinder im Alter von etwa anderthalb bis zu fünf Jahren an den Infor­ma­ti­ons­stand der AfD. Dort nahmen sie vor dem Infor­ma­ti­ons­stand Auf­stellung. Die von Maria Bernhard und ihren Kol­le­ginnen instru­men­ta­li­sierten Kinder und Kleinst­kinder bekamen DIN-A-4-Blätter in die Hand gedrückt mit der Anweisung, diese hoch­zu­halten. Auf diesen Blättern befanden sich Slogans gegen die AfD, die in ihrer Gesamtheit die Aussage „Hitler und der 2. Welt­krieg von Nazi­deutschland war kein … ‚Vogel­schiss‘ in der deut­schen Geschichte, sondern ein … Ver­brechen gegen die Menschheit!“ ergaben. „Die Schilder wurden offen­sichtlich während der Arbeits- und Öff­nungszeit der Kita ange­fertigt“, so der AfD-Abge­ordnete Rüdiger Klos. „Urheber sind ein­deutig die städ­ti­schen Mit­ar­bei­te­rinnen, denn die Kinder selbst können noch nicht schreiben oder lesen. Wider­wärtig ist ins­be­sondere der Miss­brauch von Kindern mit offen­sicht­lichem Migra­ti­ons­hin­ter­grund zum ‚Gesicht zeigen‘ gegen die AfD. Die Eltern und ihre Kinder wurden wohl nicht gefragt.“ Aus diesen Gründen erstattet der AfD-Land­tags­ab­ge­ordnete eine offi­zielle Dienst­auf­sichts­be­schwerde sowie Fach­auf­sichts­be­schwerde hin­sichtlich des Ver­haltens von Maria Bernhard als Lei­terin des Kin­der­hauses „Vogel­stang“ und aller an den Vor­gängen betei­ligten Mit­ar­beiter beim Mann­heimer Ober­bür­ger­meister Peter Kurz (SPD).

Ekla­tanter Verstoß gegen staat­liche Neu­tra­li­täts­pflicht und Parteienprivileg

Rüdiger Klos weiter: „Die Stadt Mannheim und ihre Ein­rich­tungen sind für alle Bürger da. Eine poli­tische Agi­tation ist damit nicht ver­einbar. Dies gilt ins­be­sondere für städ­tische Kin­der­ta­ges­stätten. Der gesetz­liche För­de­rungs­auftrag der Erzie­he­rinnen an Kin­der­gärten gemäß Artikel 2 Kin­der­ta­ges­stät­ten­gesetz, die unter öffent­licher Trä­ger­schaft stehen, untersagt diesen jede äußere Bekundung, die die Neu­tra­lität der juris­ti­schen Person oder den Frieden im Kin­der­garten stören, gefährden oder grund­le­gende Ver­fas­sungs­werte miss­achten. Vor diesem Hin­ter­grund ist es unge­heu­erlich, wenn städ­tische Mit­ar­beiter ihr öffent­liches Amt und die ihnen anver­trauten Kinder zur poli­ti­schen Pro­pa­ganda gegen die AfD miss­brauchen.“ Diese Handlung stellt neben dem Verstoß gegen das Ver­samm­lungs­recht einen ekla­tanten Verstoß gegen die staat­liche Neu­tra­li­täts­pflicht, die Neu­tra­li­täts­pflicht der Bediens­teten und gegen das Par­tei­en­pri­vileg dar, das auch der AfD zukommt.

Ver­letzung des Rechts der AfD auf Chan­cen­gleichheit im poli­ti­schen Wettbewerb

Spä­testens seit der deutsch­landweit ver­brei­teten Ent­scheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 7. November 2016 zur Aktion der Bun­des­mi­nis­terin Johanna Wanka (CDU) „Rote Karte für die AfD“ ist bekannt, dass durch Nutzung der Res­sourcen staat­licher Stellen nicht in den poli­ti­schen Mei­nungs­kampf ein­ge­griffen und das Recht der Partei auf Chan­cen­gleichheit im poli­ti­schen Wett­bewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grund­gesetz (GG) nicht ver­letzt werden darf*1. „Die betei­ligten Per­sonen haben damit nicht nur in dis­zi­pli­na­ri­scher Hin­sicht das Recht gebrochen. Dies ist kon­se­quent auf­zu­klären und zu ahnden“, so Klos.