Die Jusos um ihren Bundesvorsitzenden Kevin Kühnert bestimmen seit Monaten die Schlagzeilen. Die Spitze des Eisberges wurde bei ihrem Bundeskongress 2018, Anfang Dezember, in Düsseldorf erreicht. Hier wurde zum einen beschlossen, den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, ersatzlos zu streichen. Zwar versicherten Juso-Vertreter, dass sie keine Abtreibung von voll entwickelten Babys im achten oder neunten Monat wollten. Abtreibungen in diesem Stadium der Schwangerschaft seinen schlechtweg unwahrscheinlich und die Vorstellung absurd, also könnte man die entsprechende Strafe einfach streichen.
Ähnlich absurd wie jemanden nach einem verbalen Streit um eine Zigarette zu erstechen? Ähnlich absurd wie seine eigene Ehefrau an einen Pkw zu binden und über die Straße zu schleifen? Oder ähnlich absurd wie mit einem LKW auf einen Weihnachtsmarkt zu brettern und dabei Koran-Rezitationen zu lauschen?
Wenn die Absurdität oder Unwahrscheinlichkeit einer Straftat in Zukunft deren Strafgerichtsbarkeit bestimmen soll, haben die Jusos bei ihren Bundeskongressen aber noch einiges zu tun.
Einsatz für verfassungsfeindliche Rote Hilfe
In Düsseldorf beschäftigten sich die Delegierten aber zuerst einmal mit der Roten Hilfe. Dieser Verein dreht sich primär um das Strafrecht. Immer dann, wenn es zu einer Straftat mit einem linken politischen Hintergrund kommt, wird die Rote Hilfe aktiv. Sie stellt kostenlose Rechtsberatung und übernimmt bis zu 100% der Gerichtskosten. Das lohnt sich für die extremistischen Straftäter. Viele kommen mit Bewährungsstrafen davon und müssen keine Gerichtskosten tragen. Einzige Bedingung, die Straftat muss politisch motiviert sein und der Beschuldigte darf in keiner Weise mit den rechtsstaatlichen Behörden zusammenarbeiten. Also keine Schuld eingestehen oder Zeugenaussage tätigen. Der Publizist Christian Jung hat hierzu einen aufschlussreichen Beitrag im neuen Buch „Wir sind noch mehr“ veröffentlicht.
Die Rote Hilfe wird seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachtet und eindeutig als verfassungsfeindlich eingestuft. Horst Seehofer plant, diese schlagkräftige extremistische Organisation zu verbieten. Gegen diese Pläne stellten sich nun die Jusos. In einem Beschluss wird die Mutterpartei SPD aufgefordert, sich für die Rote Hilfe einzusetzen.
Juso-Chef Kühnert stellt Rechtsstaat in Frage
Kevin Kühnert postete hierzu auf seiner Facebook-Seite:
„Funktionierende Strafverteidigung ist eine Säule unseres Rechtsstaates. Wer sie und ihre Unterstützung als verfassungsfeindlich hinstellt, hat weder unser Staatsrecht, noch unsere Strafprozessordnung verstanden“.
In diesem Statement suggeriert der Juso-Vorsitzende, es benötige extremistische Organisationen wie die Rote Hilfe, um eine funktionierende Strafverteidigung zu gewährleisten. Dabei stellt niemand das Recht von Linksextremisten in Frage, sich anwaltlich zu verteidigen. Die Frage ist vielmehr, ob ein Rechtsstaat es dulden muss, dass eine Organisation existiert, die jedes Strafverfahren gegen Gewalttäter als „Repression“ bezeichnet, sobald die Gewalttäter links sind. Hierdurch wird die Arbeit von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft und damit der funktionierende Rechtsstaat delegitimiert.
Nun stellt sich die Frage, wie geht man mit einer Jugendorganisation um, die das Strafgesetz nach Kriterien wie „Unwahrscheinlichkeit“ und „Absurdität“ umformen will und sich offen für verfassungsfeindliche Organisationen einsetzt.
Messen mit zweierlei Maß
Hier kann ein Vergleich des Umgangs der AfD mit ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) Orientierung liefern. Die AfD ahndet Kontakte zur Identitären Bewegung bei Mitgliedern ihrer Jugendorganisation hart. Zur Erinnerung: Die IB wird vom Verfassungsschutz nur als Verdachtsfall geführt. Nach dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden hierunter „Organisationen erfasst, die nicht eindeutig extremistisch sind“, bei denen aber „hinreichende (…) Anhaltspunkte“ für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen.
In der öffentlichen Diskussion wenden insbesondere SPD-Politiker immer wieder ein, dass die gesamte AfD als extremistisch einzustufen sei, falls einzelne Mitglieder Kontakte zu extremistischen Organisationen hätten und/oder selber extremistische Aussagen tätigen.
Die SPD fordert, die AfD insgesamt als „extremistisch“ einzustufen, weil einzelne JA-Mitglieder sich zu häufig mit Mitgliedern der IB, also einer „nicht eindeutig extremistischen“ Organisation, zu einem Bier treffen. Kontakte zwischen JA und IB sind – wie an anderer Stelle bereits dargestellt – nicht unbedingt zielführend. Aber Extremismus ist sicherlich keine ansteckende Krankheit, die bei einzelnen Treffen übertragen wird.
Eindeutig extremistische Tendenzen bei den Jusos
Die Verurteilung als „extremistisch“ muss sich daher an Tatsachen wie Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen, Beschlüssen mit extremen Inhalt oder eigenen extremistischen Aussagen festmachen lassen.
Die Jusos liefern hierzu ein anschauliches Beispiel. Wenn sich eine Organisation in einem offiziellen Mehrheitsbeschluss für eine eindeutig verfassungsfeindliche Organisation einsetzt, dann sind mindestens extremistische Tendenzen bei den Jusos bewiesen. Zudem lassen die Aussagen des Juso-Vorsitzenden Kühnert große Zweifel an seiner Loyalität zum Rechtsstaat erkennen. Wäre Kühnert in der AfD, ein Parteiausschlussverfahren wäre ihm mehr als sicher. Vielleicht sollte die SPD entsprechende Konsequenzen ziehen und sich offiziell von ihrem extremistischen Jugendverband lossagen. Ansonsten müssten objektive Beobachter auch an der Verfassungstreue der SPD zweifeln.
Erstveröffentlichung auf PI-News.net