Fahndungsfoto des BKA

Sollte sich die SPD von den Jusos trennen?

Die Jusos um ihren Bun­des­vor­sit­zenden Kevin Kühnert bestimmen seit Monaten die Schlag­zeilen. Die Spitze des Eis­berges wurde bei ihrem Bun­des­kon­gress 2018, Anfang Dezember, in Düs­seldorf erreicht. Hier wurde zum einen beschlossen, den Para­graphen 218 des Straf­ge­setz­buches, der Schwan­ger­schafts­ab­brüche grund­sätzlich unter Strafe stellt, ersatzlos zu streichen. Zwar ver­si­cherten Juso-Ver­treter, dass sie keine Abtreibung von voll ent­wi­ckelten Babys im achten oder neunten Monat wollten. Abtrei­bungen in diesem Stadium der Schwan­ger­schaft seinen schlechtweg unwahr­scheinlich und die Vor­stellung absurd, also könnte man die ent­spre­chende Strafe einfach streichen.
Ähnlich absurd wie jemanden nach einem ver­balen Streit um eine Ziga­rette zu erstechen? Ähnlich absurd wie seine eigene Ehefrau an einen Pkw zu binden und über die Straße zu schleifen? Oder ähnlich absurd wie mit einem LKW auf einen Weih­nachts­markt zu brettern und dabei Koran-Rezi­ta­tionen zu lauschen?
Wenn die Absur­dität oder Unwahr­schein­lichkeit einer Straftat in Zukunft deren Straf­ge­richts­barkeit bestimmen soll, haben die Jusos bei ihren Bun­des­kon­gressen aber noch einiges zu tun.
Einsatz für ver­fas­sungs­feind­liche Rote Hilfe
In Düs­seldorf beschäf­tigten sich die Dele­gierten aber zuerst einmal mit der Roten Hilfe. Dieser Verein dreht sich primär um das Straf­recht. Immer dann, wenn es zu einer Straftat mit einem linken poli­ti­schen Hin­ter­grund kommt, wird die Rote Hilfe aktiv. Sie stellt kos­tenlose Rechts­be­ratung und über­nimmt bis zu 100% der Gerichts­kosten. Das lohnt sich für die extre­mis­ti­schen Straf­täter. Viele kommen mit Bewäh­rungs­strafen davon und müssen keine Gerichts­kosten tragen. Einzige Bedingung, die Straftat muss poli­tisch moti­viert sein und der Beschul­digte darf in keiner Weise mit den rechts­staat­lichen Behörden zusam­men­ar­beiten. Also keine Schuld ein­ge­stehen oder Zeu­gen­aussage tätigen. Der Publizist Christian Jung hat hierzu einen auf­schluss­reichen Beitrag im neuen Buch „Wir sind noch mehr“ veröffentlicht.
Die Rote Hilfe wird seit Jahr­zehnten vom Ver­fas­sungs­schutz beob­achtet und ein­deutig als ver­fas­sungs­feindlich ein­ge­stuft. Horst See­hofer plant, diese schlag­kräftige extre­mis­tische Orga­ni­sation zu ver­bieten. Gegen diese Pläne stellten sich nun die Jusos. In einem Beschluss wird die Mut­ter­partei SPD auf­ge­fordert, sich für die Rote Hilfe einzusetzen.
Juso-Chef Kühnert stellt Rechts­staat in Frage
Kevin Kühnert postete hierzu auf seiner Facebook-Seite:
„Funk­tio­nie­rende Straf­ver­tei­digung ist eine Säule unseres Rechts­staates. Wer sie und ihre Unter­stützung als ver­fas­sungs­feindlich hin­stellt, hat weder unser Staats­recht, noch unsere Straf­pro­zess­ordnung verstanden“.
In diesem Statement sug­ge­riert der Juso-Vor­sit­zende, es benötige extre­mis­tische Orga­ni­sa­tionen wie die Rote Hilfe, um eine funk­tio­nie­rende Straf­ver­tei­digung zu gewähr­leisten. Dabei stellt niemand das Recht von Links­extre­misten in Frage, sich anwaltlich zu ver­tei­digen. Die Frage ist vielmehr, ob ein Rechts­staat es dulden muss, dass eine Orga­ni­sation exis­tiert, die jedes Straf­ver­fahren gegen Gewalt­täter als „Repression“ bezeichnet, sobald die Gewalt­täter links sind. Hier­durch wird die Arbeit von Polizei, Gerichten und Staats­an­walt­schaft und damit der funk­tio­nie­rende Rechts­staat delegitimiert.
Nun stellt sich die Frage, wie geht man mit einer Jugend­or­ga­ni­sation um, die das Straf­gesetz nach Kri­terien wie „Unwahr­schein­lichkeit“ und „Absur­dität“ umformen will und sich offen für ver­fas­sungs­feind­liche Orga­ni­sa­tionen einsetzt.
Messen mit zwei­erlei Maß
Hier kann ein Ver­gleich des Umgangs der AfD mit ihrer Jugend­or­ga­ni­sation „Junge Alter­native“ (JA) Ori­en­tierung liefern. Die AfD ahndet Kon­takte zur Iden­ti­tären Bewegung bei Mit­gliedern ihrer Jugend­or­ga­ni­sation hart. Zur Erin­nerung: Die IB wird vom Ver­fas­sungs­schutz nur als Ver­dachtsfall geführt. Nach dem Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz werden hier­unter „Orga­ni­sa­tionen erfasst, die nicht ein­deutig extre­mis­tisch sind“, bei denen aber „hin­rei­chende (…) Anhalts­punkte“ für den Ver­dacht extre­mis­ti­scher Bestre­bungen vorliegen.
In der öffent­lichen Dis­kussion wenden ins­be­sondere SPD-Poli­tiker immer wieder ein, dass die gesamte AfD als extre­mis­tisch ein­zu­stufen sei, falls ein­zelne Mit­glieder Kon­takte zu extre­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tionen hätten und/oder selber extre­mis­tische Aus­sagen tätigen.
Die SPD fordert, die AfD ins­gesamt als „extre­mis­tisch“ ein­zu­stufen, weil ein­zelne JA-Mit­glieder sich zu häufig mit Mit­gliedern der IB, also einer „nicht ein­deutig extre­mis­ti­schen“ Orga­ni­sation, zu einem Bier treffen. Kon­takte zwi­schen JA und IB sind – wie an anderer Stelle bereits dar­ge­stellt – nicht unbe­dingt ziel­führend. Aber Extre­mismus ist sicherlich keine anste­ckende Krankheit, die bei ein­zelnen Treffen über­tragen wird.
Ein­deutig extre­mis­tische Ten­denzen bei den Jusos
Die Ver­ur­teilung als „extre­mis­tisch“ muss sich daher an Tat­sachen wie Mit­glied­schaften in extre­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tionen, Beschlüssen mit extremen Inhalt oder eigenen extre­mis­ti­schen Aus­sagen fest­machen lassen.
Die Jusos liefern hierzu ein anschau­liches Bei­spiel. Wenn sich eine Orga­ni­sation in einem offi­zi­ellen Mehr­heits­be­schluss für eine ein­deutig ver­fas­sungs­feind­liche Orga­ni­sation ein­setzt, dann sind min­destens extre­mis­tische Ten­denzen bei den Jusos bewiesen.  Zudem lassen die Aus­sagen des Juso-Vor­sit­zenden Kühnert große Zweifel an seiner Loya­lität zum Rechts­staat erkennen. Wäre Kühnert in der AfD, ein Par­tei­aus­schluss­ver­fahren wäre ihm mehr als sicher. Viel­leicht sollte die SPD ent­spre­chende Kon­se­quenzen ziehen und sich offi­ziell von ihrem extre­mis­ti­schen Jugend­verband los­sagen. Ansonsten müssten objektive Beob­achter auch an der Ver­fas­sungs­treue der SPD zweifeln.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf PI-News.net