Alexander Gauland - Bild: Screenshot Youtube

Ver­trauen in rich­ter­liche Unab­hän­gigkeit beschädigt: Gauland kri­ti­siert Ver­fas­sungs­richter Harbarth

Am Freitag hat der zum Richter am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gewählte CDU-Abge­ordnete Stephan Har­barth in der Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion zum Migra­ti­onspakt seine letzte Rede vor dem Bun­destag gehalten.
Der AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Alex­ander Gauland sieht darin das Prinzip der Gewal­ten­teilung verletzt:
“Was Herr Har­barth heute gemacht hat, geht über­haupt nicht. Er hat als bereits gewählter Richter am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt offensiv für den Migra­ti­onspakt geworben und sich damit in einer aktu­ellen Debatte ein­deutig par­tei­po­li­tisch geäußert. Dadurch hat Herr Har­barth das Prinzip der Gewal­ten­teilung ver­letzt und das Ver­trauen in seine rich­ter­liche Unab­hän­gigkeit beschädigt.
Das Ver­halten von Stephan Har­barth bestärkt uns in unserer Kritik an der Unsitte, Berufs­po­li­tiker mit einem Posten in Karlsruhe zu ver­sorgen. Durch diese Praxis kann die unver­zichtbare par­tei­po­li­tische Neu­tra­lität der Ver­fas­sungs­richter nicht gewähr­leistet werden. Dadurch droht der Ruf des Ver­fas­sungs­ge­richtes als par­tei­un­ab­hängige Insti­tution dau­erhaft beschädigt zu werden.
So ver­ständlich der Wunsch ist, sich mit einer letzten Rede aus dem Bun­destag zu ver­ab­schieden, so ange­messen wäre es heute für Herrn Har­barth gewesen, zu schweigen.”