Sind Frau­en­park­plätze diskriminierend?

Wenn eine Stadt Frau­en­park­plätze aus­weist, dis­kri­mi­niert sie dann Männer — und womöglich oben­drein die Frauen? Diese Frage wurde nun vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt München ent­schieden und brachte noch einmal die Argu­mente pro und contra Frau­en­park­platz auf den Tisch. Wie ist es ausgegangen?
Die Frank­furter Rund­schau hatte von einem Mann berichtet, der es wissen wollte. Er hatte geklagt. Hans Bittl, Leiter des Rechts­amtes der ober­bay­ri­schen Stadt Eich­stätt, die Schau­platz des Rechts­streites war, zeigte sich eini­ger­maßen fas­sungslos über die Klage. »Es geht allein um Sicher­heits­gründe«, meinte er. »Es ist nun einmal sta­tis­tisch erwiesen, dass Frauen häu­figer Opfer von Gewalt­de­likten werden als Männer«.
Der Rechts­anwalt Geedo Paprotta, der sich aus­giebig mit der Rechtslage befasst hat, sieht das ähnlich und findet starke Worte. »Frauen sind in unserer Gesell­schaft massiv dis­kri­mi­niert. Und Frauen und Männer gleich zu behandeln, hieße, nichts gegen diese Dis­kri­mi­nierung zu tun. Wir leben in einer Welt, in der Frauen nicht gut behandelt werden.«
Frauen bedürften, so Paprotta weiter, eines beson­deren Schutzes. »Aber nicht, weil Frauen schwach sind, sondern weil Frauen einfach durch die Dummheit unserer Welt — und das ist eine sehr männ­liche Dummheit — massiv bedroht sind.«
Das sind die Argu­mente, die für einen Frau­en­park­platz sprechen: män­ner­feind­liche Pau­schal­ur­teile, Bange machen und der Hinweis auf Sta­tis­tiken (die man durchaus in Frage stellen kann). Dass Frauen häu­figer Opfer werden, gilt als uner­schüt­ter­licher Glau­bens­grundsatz. Die Angst vor Ver­ge­wal­ti­gungen ist stets ein Trumpf-Argument.
Das musste auch ein schwer­be­hin­derter Kran­ken­pfleger erfahren, der sich ver­geblich um einen Park­platz in unmit­tel­barer Nähe der Klinik bemüht hatte, wie n‑tv berichtete. Seine Behin­derung spielte für das Gericht keine Rolle. Bei der Park­platz­vergabe gelte laut Gerichts­be­schluss der Grundsatz: Frauen vor Männer. Der sta­tis­tisch frag­würdige Nachteil, der Frauen als Gruppe zuge­sprochen wird, gilt mehr als der konkret nach­weisbare Nachteil eines ein­zelnen Mannes.
Wie ging nur der Rechts­streit aus? Mit einem »Sieg für die Frau­en­park­plätze in ganz Deutschland«, meinte jeden­falls der Ver­wal­tungs­di­rektor der Stadt Eich­stätt. Das Gericht ver­fügte, wie der Merkur meldet, dass die Schilder neu gemacht werden müssen. Sie sollen zukünftig deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Emp­fehlung dar­stellen – dass also auch Männer ohne Kon­se­quenzen auf Frau­en­park­plätzen parken dürfen.
Anders gesagt: Frau­en­park­plätze bieten keine Sicherheit. Sie sind sowieso nur eine Form von Pro­pa­ganda. Sie sind Angst-Auflade-Stellen. Jeder Frau­en­park­platz beweist, dass die Angst berechtigt ist und Männer eine Bedrohung dar­stellen (andern­falls hätte man keine solchen Park­plätze eingerichtet).


Quelle: freiewelt.net