Die AfD hat sich heute vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen den Verfassungsschutz durchsetzen können. Der Verfassungsschutz darf die AfD nun nicht mehr öffentlich als “Prüffall” bezeichnen. Das Verwaltungsgericht sieht in dieser Bezeichnung einen rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.
Laut Verwaltungsgericht gibt es im Bundesverfassungsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein Prüffall ist. Da durch diese Bezeichnung eine “negative Wirkung” nach Außen zu erwarten ist, wäre dies ein Eingriff gegen die Rechte der AfD und ist somit rechtswidrig und unverhältnismäßig, erklärten die Richter und gaben der AfD, die im Eilverfahren geklagt hatten, recht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Januar, kurz nach der Entlassung vom Ex-Verfassungschef Maaßen, öffentlich zum Prüffall erklärt, dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Weil der Verfassungsschutz “eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte” landete die Angelegenheit nun vor Gericht.
Die Klage richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe “stigmatisierenden Charakter”, so die Partei.
Aktenzeichen: 13 L 202/19
AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen sagte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“
Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“ kritisierte den neuen Chef des Verfassungsschutzes, Haldenwang, scharf: „Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht. Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert.“
++ Die offizielle Pressemitteilung der AfD zum Thema ++
Weidel: Haldenwang sollte umgehend abgesetzt werden
Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung. Es ist damit auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) untersagt, sein Amt weiterhin zur Bekämpfung politischer Konkurrenz zu missbrauchen.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung Haldenwangs:
„Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abgesetzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert.“