AfD darf nicht mehr “Prüffall” genannt werden! — Ver­fas­sungs­schutz ver­liert vor Kölner Verwaltungsgericht

Die AfD hat sich heute vor dem Kölner Ver­wal­tungs­ge­richt gegen den Ver­fas­sungs­schutz durch­setzen können. Der Ver­fas­sungs­schutz darf die AfD nun nicht mehr öffentlich als “Prüffall” bezeichnen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt sieht in dieser Bezeichnung einen rechts­wid­rigen Ein­griff in die Rechte der Partei.

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Laut Ver­wal­tungs­ge­richt gibt es im Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­gesetz keine Rechts­grundlage für die öffent­liche Bekannt­ma­chung, dass eine Partei ein Prüffall ist. Da durch diese Bezeichnung eine “negative Wirkung” nach Außen zu erwarten ist, wäre dies ein Ein­griff gegen die Rechte der AfD und ist somit rechts­widrig und unver­hält­nis­mäßig, erklärten die Richter und gaben der AfD, die im Eil­ver­fahren geklagt hatten, recht.

Das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz hatte die AfD im Januar, kurz nach der Ent­lassung vom Ex-Ver­fas­sungschef Maaßen, öffentlich zum Prüffall erklärt, dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einst­weilige Anordnung. Weil der Ver­fas­sungs­schutz “eine Unter­las­sungs­er­klärung abge­lehnt habe und sein Vor­gehen für recht­mäßig halte” landete die Ange­le­genheit nun vor Gericht.

Die Klage richtete sich nicht dagegen, dass der Ver­fas­sungs­schutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe “stig­ma­ti­sie­renden Cha­rakter”, so die Partei.

Akten­zeichen: 13 L 202/19

AfD-Bun­des­sprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen sagte zum Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln: „Die Ent­scheidung belegt ein­drucksvoll, dass das Vor­gehen des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutzes und ins­be­sondere seines Prä­si­denten Hal­denwang nicht im Ein­klang mit den Prin­zipien des Rechts­staates ist. Damit ist die poli­tisch moti­vierte Instru­men­ta­li­sierung des Ver­fas­sungs­schutzes gegen die Alter­native für Deutschland vorerst gescheitert.“
Roland Hartwig, Leiter der vom Bun­des­vor­stand ein­ge­setzten Arbeits­gruppe „Ver­fas­sungs­schutz“ kri­ti­sierte den neuen Chef des Ver­fas­sungs­schutzes, Hal­denwang, scharf: „Es ist in höchstem Maße alar­mierend, dass das Bun­desamt als Hüter der Ver­fassung selbst das gel­tende Recht bricht. Herrn Hal­denwang hätte dies klar sein müssen. Offen­sichtlich war der poli­tische Druck aber zu stark. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln jetzt erfreu­li­cher­weise korrigiert.“
++ Die offi­zielle Pres­se­mit­teilung der AfD zum Thema ++
Weidel: Hal­denwang sollte umgehend abge­setzt werden
Die AfD darf vom Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln in einer einst­wei­ligen Anordnung. Es ist damit auch Ver­fas­sungs­schutz­prä­sident Thomas Hal­denwang (CDU) untersagt, sein Amt wei­terhin zur Bekämpfung poli­ti­scher Kon­kurrenz zu missbrauchen.
Die AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Alice Weidel fordert die umge­hende Absetzung Haldenwangs:
„Per­so­nelle Kon­se­quenzen müssen her. Hal­denwang hat gezeigt, dass ihm die not­wendige Neu­tra­lität für die Aus­übung eines so wich­tigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abge­setzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der poli­tisch neutral und im tat­säch­lichen Sinne des Ver­fas­sungs­schutzes agiert.“

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