Angesichts der täglichen Einzelfälle wird sich kaum einer noch an Elias erinnern können, der vor fast zweieinhalb Jahren von einem kosovo-albanischen Clan krankenhausreif geprügelt wurde.
Sein Vergehen? Er hatte seinen älteren Mitschüler Kastriot versehentlich im Vorübergehen gestreift. Dies genügte, um Kastriots brüchiges Ehrgebäude einstürzen zu lassen. Ein Wiederaufbau der Ehre war nur durch Vergeltung mit Hilfe seines Clans möglich – soviel Unterstützung muss sein, da Feigheit und diese Art von Ehre bekanntermaßen im gleichen Takt tanzen und bevorzugt Schwache in ihren Todesreigen aufnehmen.
Elias’ Geschichte steht exemplarisch für die Geschichten zahlreicher Kinder, die von Rektoren, Lehrern und häufig sogar von ihren eigenen Eltern aus Angs vor Repressalien im Stich gelassen werden. Glücklicherweise ist dies bei Elias’ Eltern anders. Sie setzen sich seit zweieinhalb Jahren für ihr Kind ein – gegen den Widerstand der Schule und anderer Eltern.
Statt eines Urteils lediglich eine Verwarnung
Kastriot S. erhielt im Urteil lediglich eine Verwarnung wegen Körperverletzung, da ja alles schon so lange her sei. Erschwerend kam hinzu, dass Kastriots Freunde zu seinen Gunsten ausgesagt hatten, während Zeugen, die zugunsten von Elias hätten aussagen können, aus Angst nicht vor Gericht erschienen waren.
Als neueste Entwicklung ließ Kastriots Familie mitteilen, dass sie keinen Rechtsgrund für die Zahlung von Schmerzensgeld sähe. Elias’ Familie hatte dies wegen Elias’ schwerer Verletzungen gefordert – auch, als eine Art „Strafe“ für Kastriot, was für ihn nicht unbekannt sein dürfte, wenn er die strengen Regeln zu Vergeltung im albanischen Kanun lesen würde. Es steht jedoch zu vermuten, dass dies seine intellektuellen Fähigkeiten übersteigt, wenn man sich seine folgende „Drohnachricht“ zu Gemüte führt: „Wier finden Ilyas immer und dann ist er drann. Egal in welche Schule sie iehm verstecken!“
Elias’ Familie wird weiterkämpfen, was zusätzlich zu den bereits entstandenen Kosten von 30.000 € weitere Ausgaben nach sich ziehen wird. Sie können Elias unterstützen und Spenden direkt auf sein Konto überweisen: DE04 5052 0190 0020 7500 06 (Hypovereinsbank).
Es folgt Elias’ Geschichte mit Genehmigung seiner Mutter Kerstin M.:
In der „Compact“-Ausgabe 5/2018 wurde über den Schüler Elias berichtet, der vor knapp zweieinhalb Jahren (er war damals 14 Jahre alt), nämlich exakt am 23.09.2016, von einem älteren, kososvo-albanischen Mitschüler mit Hilfe von dessen Freunden/Clanmitgliedern so schwer verletzt wurde, dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste. Und nicht nur das: Der Täter prahlt bis heute in seiner Fußballmanschaft damit, er habe einem Deutschen die Nase zertrümmert und dass es davon auch ein Video gäbe. „Das ist bei jemandem sicher verwahrt.“
Video mit der Tat nicht auffindbar
Die Person, bei der das Video sicher verwahrt ist und die es auch noch verbreitet hatte, ist bekannt. Trotz entsprechender Hinweise auf diese Person, sah die Polizei sich offenbar nicht in der Lage, dieses Video zu sichern. Auch der Familie von Elias gelingt es trotz intensiver Versuche nicht, an das Video zu gelangen. Stattdessen verlässt Elias das Haus nur noch in Begleitung eines seiner Elternteile, da er direkt davor immer wieder Opfer von Bedrohungen und Nachstellungen wird.
Schikanen und Einschüchterungsversuche
Ein Junge, mit dem sich Elias früher getroffen hatte, hatte dem albanischen Täter das Wohnhaus gezeigt. Wann immer also vorbeilaufende oder vorbeiradelnde Jugendliche ihn vom Video her erkennen, gehen sie sogar soweit, ihm Prügel anzudrohen.
Nach dem Überfall hatten Elias’ Freunde ihn aufgefordert, ihre Handynummern zu löschen, damit der Albaner nicht erfährt, dass sie Kontakt miteinander hatten. So groß war und ist ihre Angst vor Vergeltungsmaßnahmen des Albaners.
In der Schule gilt: „Täterschutz vor Opferschutz“
Die Schule zeigte nach dem Überfall eine komplette Entsolidarisierung: Elias’ Mutter musste sich von einem Mitglied der Schulleitung Vorhaltungen machen lassen, weil sie wegen der erlittenen schweren Verletzungen Schmerzensgeld gefordert hatte, die Familie des Albaners habe nun „Existenzängste“. Ganz offensichtlich ist für Schule Täterschutz wichtiger als Opferschutz. Dies zeigte sich auch an der „Strafe“ für den Täter: Er erhielt die „Androhung eines Schulverweises“, konnte also weiter unbehelligt die Schule besuchen, während es dem Opfer aus psychischen und tatsächlichen Gründen bis heute nicht mehr möglich ist, wieder in eine öffentliche Schule zu gehen.
Verrat durch die eigenen Freunde
Ein Ereignis zeigt exemplarisch die ernste Bedrohungslage: Elias traf zufällig mit seiner Mutter einen früheren, marokkanischen Nachbarsjungen seiner Großmutter. Die beiden Jungs unterhielten sich, tauschten die Handynummern aus und verabredeten sich wenige Tage später am örtlichen Bahnhof.
Elias ließ sich von seinem Vater zum Treffpunkt fahren. Dort wartete dieser Junge jedoch zusammen mit allen Kumpels/Freunden/Clanmitgliedern des albanischen Täters auf ihn. Der Vater machte aus dem Auto heraus Fotos und leitete sie an die Polizei weiter. Aber offenbar wurden diese einfach nur in die Akte abgeheftet, ohne dem Ganzen weiter nachzugehen. Dieser Vorfall war jedoch für die ganze Familie, vor allem für Elias, mehr als schockierend. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn Elias alleine am Treffpunkt erschienen wäre …
Posttraumatische Belastungsstörung und noch viel mehr…
All diese Vorfälle, obwohl aktenkundig, scheinen die anderen Ämter auch nicht zu interessieren. Elias ist nach wie vor wegen posttraumatischer Belastungsstörungen beim Kinderpsychologen in Behandlung und wurde auch seit Behandlungsbeginn von diesem ordnungsgemäß als schulunfähig attestiert.
Ungefähr im Mai 2017 sprach Elias’ Mutter mit ihm gemeinsam auf entsprechende Einladung hin bei der zuständigen Schulpsychologin im Schulamt vor. Diese wurde auch gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe, Elias im Einzelunterricht oder Heimbeschulung zu unterrichten. Die Schulpsychologin verneinte dies mit der Begründung, es gäbe hierfür keine Kapazitäten. Statt dessen wurde die Familie mit dem unsinnigen Vorschlag beschieden, Elias könne ja Spenden im Internet sammeln, um sich so ein Auslandsschuljahr zu finanzieren.
Privatschule für 500,00 € im Monat
Also erkundigten sich Elias’ Eltern weiter und fanden eine Fernschule. Da der monatliche Beitrag hierfür knapp EUR 500,00 betrug, stellten die Eltern parallel beim Schul- und Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme für diese Fernschule. Nach zwei Runden Tischen beim Jugendamt, an denen auch die bereits erwähnte Schulpsychologin teilnahm, kristallisierte sich heraus, dass eine Kostenübernahme nicht erfolgen würde. Daher buchten Elias’ Eltern die Fernschule auf eigene Kosten und unterrichteten Elias zuhause. Die Schulpsychologin machte daraufhin eine Meldung beim Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung. Grund der Kindeswohlgefährdung: Vermeintlicher Bildungsverlust und fehlende soziale Kontakte!
Ein Gespräch beim Jugendamt bezüglich dieser Meldung blieb ohne jeglichen schriftlichen Bescheid.
Drohender Sorgerechtsentzug durch Jugendämter
Die Eltern stellten außerdem wegen der nach wie vor bestehenden Schulunfähigkeit von Elias beim Schulamt einen Antrag auf Schulbeurlaubung. Im Dezember 2017 mussten Elias und seine Eltern bei einer Amtsärztin, die lediglich Allgemeinärztin ist, vorstellig werden. Sie legten die Atteste des behandelnden Kinderpsychologen vor, welche die Amtsärztin offenbar sehr wenig interessierten. Stattdessen echauffierte sich diese ebenfalls wieder nur über einen angeblichen Bildungsverlust und mangelnde Sozialkontakte und kündigte eine entsprechende Meldung beim Jugendamt an, die dann auch erfolgte. Durch diese Meldung drohte nach mündlicher Auskunft des Jugendamtes der Sorgerechtsentzug. Elias’ Eltern erhoben gegen diese Amtsärztin bei der zuständigen Ärztekammer Dienstaufsichtsbeschwerde, über diese wurde allerdings noch nicht entschieden.
Schulen speziell für Opfer. Wer hätte das gedacht?
Anfang 2018 erhielt das Schulamt die Unterlagen von der Amtsärztin. Am 07.02.2018 fand ein Runder Tisch beim Schulamt statt. Dort wurde eröffnet, dass Elias in einer Schule eigens für Schüler unterrichtet werden würde, die teilweise aus ähnlichen Gründen wie Elias, längere Zeit nicht mehr in eine normale Schule gehen konnten.
In der darauffolgenden Woche fing der Unterricht – zunächst als Einzelunterricht – an. Seit ungefähr April 2018 findet der Unterricht in Kleinstgruppen statt. Das Schulamt hatte also endlich nach einer enormen, unnötigen Eskalation Elias’ posttraumatische Belastungsstörung anerkannt und ihm exakt die Beschulung ermöglicht, die gut ein Jahr früher bei der Schulpsychologin schon angefragt und von dieser (offenbar eigenmächtig) verweigert worden war. Die Familie ist heilfroh – wenngleich der Schulbesuch von Elias mit viel Pendelei verbunden ist –, dass Elias nun endlich wieder in einer kleinen Schule beschult wird.
Insgesamt zeigen sich hier massive Defizite bei Ämtern gegenüber Gewaltopfern. Anstatt erbetene Hilfe zu unterstützen, wurden unnötige Meldungen beim Jugendamt gemacht, die zu einer vermeidbaren Eskalation geführt hatten, bis die Angelegenheit endlich bei einer Sachbearbeiterin des Schulamtes gelandet war, die Elias’ aktuelle Situation berücksichtigte.
Empathiefreie Schulpsychologin und Amtsärztin
Regelrecht skandalös ist das Verhalten der Schulpsychologin und der Amtsärztin: Denken diese beiden Damen wirklich, es würde einem an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidenden Gewaltopfer weiterhelfen, dass sie unnötige Meldungen beim Jugendamt machen? Im Gegenteil: Diese zahlreichen Meldungen beim Jugendamt hatten zu starken Panikattacken bei Elias geführt. Bis heute erfassen ihn außerdem immer wieder kurzzeitige Fieberattacken. Elias wurde also zum zweiten Mal zum Opfer – diesmal durch zwei empathielose und selbstgerechte Amtspersonen.
All diese Erfahrungen haben bei Elias und seinen Eltern den Wunsch nur noch verstärkt, das eigene Haus zu verlassen, um anderswo all diese Schikanen hinter sich lassen zu können; damit Elias in anderer Umgebung endlich wieder in ein normales Leben zurückfinden kann.
Inzwischen ist Elias 17 Jahre alt. Er möchte ein ganz normales Leben führen – ein Wunsch, der nicht so einfach zu erfüllen ist, da das Jugendamt sich bis heute in die Erziehung einmischt und die Gerichte nach wie vor eher die Täter denn die Opfer zu schützen scheinen.
Bei Fragen können Sie sich direkt an Elias’ Mutter Kerstin Müller wenden: kerstin.mueller1975@gmx.de