Elias – Foto: privat

Brutal zusam­men­ge­schlagen! Elias’ Ein­zelfall – Spendenaufruf

Ange­sichts der täg­lichen Ein­zel­fälle wird sich kaum einer noch an Elias erinnern können, der vor fast zwei­einhalb Jahren von einem kosovo-alba­ni­schen Clan kran­ken­hausreif geprügelt wurde.
Sein Ver­gehen? Er hatte seinen älteren Mit­schüler Kas­triot ver­se­hentlich im Vor­über­gehen gestreift. Dies genügte, um Kas­triots brü­chiges Ehr­ge­bäude ein­stürzen zu lassen. Ein Wie­der­aufbau der Ehre war nur durch Ver­geltung mit Hilfe seines Clans möglich – soviel Unter­stützung muss sein, da Feigheit und diese Art von Ehre bekann­ter­maßen im gleichen Takt tanzen und bevorzugt Schwache in ihren Todes­reigen aufnehmen.
Elias’ Geschichte steht exem­pla­risch für die Geschichten zahl­reicher Kinder, die von Rek­toren, Lehrern und häufig sogar von ihren eigenen Eltern aus Angs vor Repres­salien im Stich gelassen werden. Glück­li­cher­weise ist dies bei Elias’ Eltern anders. Sie setzen sich seit zwei­einhalb Jahren für ihr Kind ein – gegen den Wider­stand der Schule und anderer Eltern.

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Statt eines Urteils lediglich eine Verwarnung

Kas­triot S. erhielt im Urteil lediglich eine Ver­warnung wegen Kör­per­ver­letzung, da ja alles schon so lange her sei. Erschwerend kam hinzu, dass Kas­triots Freunde zu seinen Gunsten aus­gesagt hatten, während Zeugen, die zugunsten von Elias hätten aus­sagen können, aus Angst nicht vor Gericht erschienen waren.
Als neueste Ent­wicklung ließ Kas­triots Familie mit­teilen, dass sie keinen Rechts­grund für die Zahlung von Schmer­zensgeld sähe. Elias’ Familie hatte dies wegen Elias’ schwerer Ver­let­zungen gefordert – auch, als eine Art „Strafe“ für Kas­triot, was für ihn nicht unbe­kannt sein dürfte, wenn er die strengen Regeln zu Ver­geltung im alba­ni­schen Kanun lesen würde. Es steht jedoch zu ver­muten, dass dies seine intel­lek­tu­ellen Fähig­keiten über­steigt, wenn man sich seine fol­gende „Droh­n­ach­richt“ zu Gemüte führt: „Wier finden Ilyas immer und dann ist er drann. Egal in welche Schule sie iehm ver­stecken!“
Elias’ Familie wird wei­ter­kämpfen, was zusätzlich zu den bereits ent­stan­denen Kosten von 30.000 € weitere Aus­gaben nach sich ziehen wird. Sie können Elias unter­stützen und Spenden direkt auf sein Konto über­weisen: DE04 5052 0190 0020 7500 06 (Hypo­ver­einsbank).

Es folgt Elias’ Geschichte mit Geneh­migung seiner Mutter Kerstin M.:

In der „Compact“-Ausgabe 5/2018 wurde über den Schüler Elias berichtet, der vor knapp zwei­einhalb Jahren (er war damals 14 Jahre alt), nämlich exakt am 23.09.2016, von einem älteren, kososvo-alba­ni­schen Mit­schüler mit Hilfe von dessen Freunden/Clanmitgliedern so schwer ver­letzt wurde, dass er im Kran­kenhaus not­ope­riert werden musste. Und nicht nur das: Der Täter prahlt bis heute in seiner Fuß­ball­man­schaft damit, er habe einem Deut­schen die Nase zer­trümmert und dass es davon auch ein Video gäbe. „Das ist bei jemandem sicher verwahrt.“

Video mit der Tat nicht auffindbar

Die Person, bei der das Video sicher ver­wahrt ist und die es auch noch ver­breitet hatte, ist bekannt. Trotz ent­spre­chender Hin­weise auf diese Person, sah die Polizei sich offenbar nicht in der Lage, dieses Video zu sichern. Auch der Familie von Elias gelingt es trotz inten­siver Ver­suche nicht, an das Video zu gelangen. Statt­dessen ver­lässt Elias das Haus nur noch in Begleitung eines seiner Eltern­teile, da er direkt davor immer wieder Opfer von Bedro­hungen und Nach­stel­lungen wird.

Schi­kanen und Einschüchterungsversuche

Ein Junge, mit dem sich Elias früher getroffen hatte, hatte dem alba­ni­schen Täter das Wohnhaus gezeigt. Wann immer also vor­bei­lau­fende oder vor­bei­ra­delnde Jugend­liche ihn vom Video her erkennen, gehen sie sogar soweit, ihm Prügel anzudrohen.
Nach dem Überfall hatten Elias’ Freunde ihn auf­ge­fordert, ihre Han­dy­nummern zu löschen, damit der Albaner nicht erfährt, dass sie Kontakt mit­ein­ander hatten. So groß war und ist ihre Angst vor Ver­gel­tungs­maß­nahmen des Albaners.

In der Schule gilt: „Täter­schutz vor Opferschutz“

Die Schule zeigte nach dem Überfall eine kom­plette Ent­so­li­da­ri­sierung: Elias’ Mutter musste sich von einem Mit­glied der Schul­leitung Vor­hal­tungen machen lassen, weil sie wegen der erlit­tenen schweren Ver­let­zungen Schmer­zensgeld gefordert hatte, die Familie des Albaners habe nun „Exis­tenz­ängste“. Ganz offen­sichtlich ist für Schule Täter­schutz wich­tiger als Opfer­schutz. Dies zeigte sich auch an der „Strafe“ für den Täter: Er erhielt die „Androhung eines Schul­ver­weises“, konnte also weiter unbe­helligt die Schule besuchen, während es dem Opfer aus psy­chi­schen und tat­säch­lichen Gründen bis heute nicht mehr möglich ist, wieder in eine öffent­liche Schule zu gehen.

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Verrat durch die eigenen Freunde

Ein Ereignis zeigt exem­pla­risch die ernste Bedro­hungslage: Elias traf zufällig mit seiner Mutter einen frü­heren, marok­ka­ni­schen Nach­bars­jungen seiner Groß­mutter. Die beiden Jungs unter­hielten sich, tauschten die Han­dy­nummern aus und ver­ab­re­deten sich wenige Tage später am ört­lichen Bahnhof.
Elias ließ sich von seinem Vater zum Treff­punkt fahren. Dort wartete dieser Junge jedoch zusammen mit allen Kumpels/Freunden/Clanmitgliedern des alba­ni­schen Täters auf ihn. Der Vater machte aus dem Auto heraus Fotos und leitete sie an die Polizei weiter. Aber offenbar wurden diese einfach nur in die Akte abge­heftet, ohne dem Ganzen weiter nach­zu­gehen. Dieser Vorfall war jedoch für die ganze Familie, vor allem für Elias, mehr als scho­ckierend. Nicht aus­zu­denken, was pas­siert wäre, wenn Elias alleine am Treff­punkt erschienen wäre …

Post­trau­ma­tische Belas­tungs­störung und noch viel mehr…

All diese Vor­fälle, obwohl akten­kundig, scheinen die anderen Ämter auch nicht zu inter­es­sieren. Elias ist nach wie vor wegen post­trau­ma­ti­scher Belas­tungs­stö­rungen beim Kin­der­psy­cho­logen in Behandlung und wurde auch seit Behand­lungs­beginn von diesem ord­nungs­gemäß als schul­un­fähig attestiert.
Ungefähr im Mai 2017 sprach Elias’ Mutter mit ihm gemeinsam auf ent­spre­chende Ein­ladung hin bei der zustän­digen Schul­psy­cho­login im Schulamt vor. Diese wurde auch gefragt, ob es die Mög­lichkeit gäbe, Elias im Ein­zel­un­ter­richt oder Heim­be­schulung zu unter­richten. Die Schul­psy­cho­login ver­neinte dies mit der Begründung, es gäbe hierfür keine Kapa­zi­täten. Statt dessen wurde die Familie mit dem unsin­nigen Vor­schlag beschieden, Elias könne ja Spenden im Internet sammeln, um sich so ein Aus­lands­schuljahr zu finanzieren.

Pri­vat­schule für 500,00 € im Monat

Also erkun­digten sich Elias’ Eltern weiter und fanden eine Fern­schule. Da der monat­liche Beitrag hierfür knapp EUR 500,00 betrug, stellten die Eltern par­allel beim Schul- und Jugendamt einen Antrag auf Kos­ten­über­nahme für diese Fern­schule. Nach zwei Runden Tischen beim Jugendamt, an denen auch die bereits erwähnte Schul­psy­cho­login teilnahm, kris­tal­li­sierte sich heraus, dass eine Kos­ten­über­nahme nicht erfolgen würde. Daher buchten Elias’ Eltern die Fern­schule auf eigene Kosten und unter­rich­teten Elias zuhause. Die Schul­psy­cho­login machte dar­aufhin eine Meldung beim Jugendamt wegen Kin­des­wohl­ge­fährdung. Grund der Kin­des­wohl­ge­fährdung: Ver­meint­licher Bil­dungs­verlust und feh­lende soziale Kontakte!
Ein Gespräch beim Jugendamt bezüglich dieser Meldung blieb ohne jeg­lichen schrift­lichen Bescheid.

Dro­hender Sor­ge­rechts­entzug durch Jugendämter

Die Eltern stellten außerdem wegen der nach wie vor bestehenden Schul­un­fä­higkeit von Elias beim Schulamt einen Antrag auf Schul­be­ur­laubung. Im Dezember 2017 mussten Elias und seine Eltern bei einer Amts­ärztin, die lediglich All­ge­mein­ärztin ist, vor­stellig werden. Sie legten die Atteste des behan­delnden Kin­der­psy­cho­logen vor, welche die Amts­ärztin offenbar sehr wenig inter­es­sierten. Statt­dessen echauf­fierte sich diese eben­falls wieder nur über einen angeb­lichen Bil­dungs­verlust und man­gelnde Sozi­al­kon­takte und kün­digte eine ent­spre­chende Meldung beim Jugendamt an, die dann auch erfolgte. Durch diese Meldung drohte nach münd­licher Aus­kunft des Jugend­amtes der Sor­ge­rechts­entzug. Elias’ Eltern erhoben gegen diese Amts­ärztin bei der zustän­digen Ärz­te­kammer Dienst­auf­sichts­be­schwerde, über diese wurde aller­dings noch nicht entschieden.

Schulen spe­ziell für Opfer. Wer hätte das gedacht?

Anfang 2018 erhielt das Schulamt die Unter­lagen von der Amts­ärztin. Am 07.02.2018 fand ein Runder Tisch beim Schulamt statt. Dort wurde eröffnet, dass Elias in einer Schule eigens für Schüler unter­richtet werden würde, die teil­weise aus ähn­lichen Gründen wie Elias, längere Zeit nicht mehr in eine normale Schule gehen konnten.
In der dar­auf­fol­genden Woche fing der Unter­richt – zunächst als Ein­zel­un­ter­richt – an. Seit ungefähr April 2018 findet der Unter­richt in Kleinst­gruppen statt. Das Schulamt hatte also endlich nach einer enormen, unnö­tigen Eska­lation Elias’ post­trau­ma­tische Belas­tungs­störung aner­kannt und ihm exakt die Beschulung ermög­licht, die gut ein Jahr früher bei der Schul­psy­cho­login schon ange­fragt und von dieser (offenbar eigen­mächtig) ver­weigert worden war. Die Familie ist heilfroh – wenn­gleich der Schul­besuch von Elias mit viel Pen­delei ver­bunden ist –, dass Elias nun endlich wieder in einer kleinen Schule beschult wird.

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Ins­gesamt zeigen sich hier massive Defizite bei Ämtern gegenüber Gewalt­opfern. Anstatt erbetene Hilfe zu unter­stützen, wurden unnötige Mel­dungen beim Jugendamt gemacht, die zu einer ver­meid­baren Eska­lation geführt hatten, bis die Ange­le­genheit endlich bei einer Sach­be­ar­bei­terin des Schul­amtes gelandet war, die Elias’ aktuelle Situation berücksichtigte.

Empa­thie­freie Schul­psy­cho­login und Amtsärztin

Regel­recht skan­dalös ist das Ver­halten der Schul­psy­cho­login und der Amts­ärztin: Denken diese beiden Damen wirklich, es würde einem an einer post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­störung lei­denden Gewalt­opfer wei­ter­helfen, dass sie unnötige Mel­dungen beim Jugendamt machen? Im Gegenteil: Diese zahl­reichen Mel­dungen beim Jugendamt hatten zu starken Panik­at­tacken bei Elias geführt. Bis heute erfassen ihn außerdem immer wieder kurz­zeitige Fie­ber­at­tacken. Elias wurde also zum zweiten Mal zum Opfer – diesmal durch zwei empa­thielose und selbst­ge­rechte Amtspersonen.
All diese Erfah­rungen haben bei Elias und seinen Eltern den Wunsch nur noch ver­stärkt, das eigene Haus zu ver­lassen, um anderswo all diese Schi­kanen hinter sich lassen zu können; damit Elias in anderer Umgebung endlich wieder in ein nor­males Leben zurück­finden kann.
Inzwi­schen ist Elias 17 Jahre alt. Er möchte ein ganz nor­males Leben führen – ein Wunsch, der nicht so einfach zu erfüllen ist, da das Jugendamt sich bis heute in die Erziehung ein­mischt und die Gerichte nach wie vor eher die Täter denn die Opfer zu schützen scheinen.
Bei Fragen können Sie sich direkt an Elias’ Mutter Kerstin Müller wenden: kerstin.mueller1975@gmx.de