Haben Gewerk­schaften in einer glo­ba­li­sierten Welt noch eine Zukunft?

von Andreas Tögel
Der aktuelle Vorstoß des Öster­rei­chi­schen Gewerk­schafts­bundes zur Ein­führung eines wei­teren Fei­er­tages (es geht um den Kar­freitag, der derzeit nur für Pro­tes­tanten und Alt­ka­tho­liken – also eine relativ kleine Per­so­nenzahl – arbeitsfrei ist), zeigt es einmal mehr: Dieser Verein hat den Sprung ins 21. Jahr­hundert ver­passt und seine Zukunft hinter sich. Was würden die selbst­er­nannten Arbeit­neh­mer­ver­treter wohl dazu sagen, wenn die Arbeit­geber von ihren Mit­ar­beitern eine zusätz­liche Leistung ohne Entgelt fordern würden? Indis­ku­tabel! Nichts anderes aber bedeutet die For­derung nach einem wei­teren Fei­ertag – ohne den Unter­nehmern dafür auch nur das Geringste anzu­bieten. Nicht die Sorge um Arbeits­plätze treibt die Gewerk­schaft dieser Tage um, sondern der Kampf um mög­lichst viel bezahlte Freizeit. Eine mora­lische Bankrotterklärung.
Der Dichter und „Alt-Acht­und­vier­ziger“ Georg Hergweh hat den Text des Bun­des­liedes für den All­ge­meinen Deut­schen Arbei­ter­verein ver­fasst. Ein berühmter und bis heute immer wieder gerne gebrauchter Satz darin lautet: Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will! Die vom Text­autor apo­stro­phierte Macht der Arbeiter findet demnach im Streik ihren Aus­druck. Auch 150 Jahre danach hat sich daran nichts geändert. Wird den For­de­rungen der gewerk­schaftlich orga­ni­sierten Arbeit­nehmer nicht ent­sprochen, kommt es zur kol­lek­tiven Arbeits­nie­der­legung – also zu einem offen­kundig arbeits­ver­trags­wid­rigen Ver­halten, das in der Spätzeit des demo­kra­ti­schen Wohl­fahrts­staates jedoch niemals in Frage gestellt oder gar sank­tio­niert wird. An dieser Stelle seien einige grund­sätz­liche Über­le­gungen zu Art und Wesen der gewerk­schaft­lichen „Arbeit“ angestellt.
Nehmen wir an, Herr Mayer ver­handelt mit dem Lie­fe­ranten A über den Kauf­preis und die Lie­fer­kon­di­tionen einer von ihm benö­tigten Ware. Das funk­tio­niert völlig pro­blemlos, wenn Markt­be­din­gungen herr­schen und seiner Nach­frage ein viel­fäl­tiges Angebot gegen­über­steht. Wenn Herrn Mayer die Offerte der Firma A nicht attraktiv erscheint, kon­sul­tiert er eben die Firma B, C oder eine andere. Eine davon wird seinen Vor­stel­lungen sicher gerecht werden. Am Ende der bei­der­seits gleich­be­rechtigt geführten Ver­hand­lungen steht der Abschluss eines Kauf­ver­trages, der beide Ver­trags­par­teien zufrie­den­stellt und an den beide Seiten sich halten.
Die Ver­hand­lungs­po­sition Herrn Mayers ver­schlechtert sich dann aller­dings dras­tisch, wenn es keinen freien Markt gibt, sein Ver­hand­lungs­partner über ein Monopol verfügt, und/oder keine alter­na­tiven Lie­fe­ranten oder ersatz­weise ver­wend­baren Güter ver­fügbar sind. In eine besonders kri­tische Lage gerät Herr Mayer dann, wenn der Lie­ferant zu allem Unglück auch noch die Staats­macht auf seiner Seite hat, die ihn ein­seitig mit Pri­vi­legien aus­stattet, die seine Rechts­po­sition gegenüber all seinen Han­dels­partnern stark begünstigt. In der bekla­gens­werten Lage Herrn Mayers befinden sich die Arbeit­geber einer Branche oder einer ganzen Volks­wirt­schaft, wenn diese mit starken Gewerk­schaften gesegnet ist.

Bei­der­seits des Atlantiks

In dem 1954 ent­stan­denen, von Elia Kazan in Schwarzweiß gedrehten Streifen “Die Faust im Nacken” (Ori­gi­nal­titel: On the Water­front) mit Marlon Brando in der Haupt­rolle, wird am Bei­spiel einer Hafen­ar­bei­ter­ge­werk­schaft in Hoboken/New Jersey gezeigt, wie erfolg­reiche Gewerk­schafts­arbeit aus­sieht. Die Arbeit­neh­mer­ver­treter agieren in diesem Film wie eine Bande ebenso kor­rupter wie gewalt­tä­tiger Gangster.
Ein wesent­licher Unter­schied zwi­schen den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungen in den USA und Öster­reich besteht darin, dass es hier­zu­lande mit dem ÖGB einen Gewerk­schafts­block gibt, der sich als Alter Ego der hei­mi­schen Sozi­al­de­mo­kratie ver­steht und daher bestens in das ver­stei­nerte Polit­system im Land am Strome ein­ge­bettet ist, während in den Ver­ei­nigten Staaten zahl­reiche kleine mit­ein­ander riva­li­sie­rende Gewerk­schafts­ver­bände exis­tieren, die nicht so ein­deutig einer poli­ti­schen Partei zuge­ordnet werden können. Da zudem die Orga­ni­sa­ti­ons­dichte der Arbeit­neh­mer­schaft in den USA ungleich geringer ist als in Öster­reich, sind die Gewerk­schaften dort ver­hält­nis­mäßig schwach. Hier­zu­lande hin­gegen verfügt die Gewerk­schaft über beträcht­liche Macht. Die wird – im Bereich des öffent­lichen Dienstes – dadurch noch weiter gesteigert, dass sie es auf der Arbeit­ge­ber­seite nicht nur mit wohl­wol­lenden Par­tei­freunden zu tun hat, sondern außerdem durchweg mit Zeit­ge­nossen, die selbst niemals außerhalb geschützter Werk­stätten gear­beitet haben. Sowohl im Land der Hämmer wie auch in Deutschland, wird übrigens über­wiegend im geschützten Bereich gestreikt – von meist unkünd­baren Zeit­ge­nossen, die an ihren Dienst­orten nicht gerade vom arbeits­stress­be­dingten Herztod bedroht sind.
Wie auch immer – die im oben zitierten Film dar­ge­stellten Ereig­nisse haben zwar nichts mit kon­kreten Bege­ben­heiten in der Heimat Met­ter­nichs zu tun, doch die ein­ge­setzten Instru­mente der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungen sind bei­der­seits des Atlantiks grund­sätzlich die gleichen. Würden Orga­ni­sa­tionen, die nicht auf den Namen Gewerk­schaft hören, zu diesen Mitteln greifen, sähen sie sich umgehend mit Vor­würfen kon­fron­tiert, sich der gefähr­lichen Drohung, Nötigung, Erpressung, Sach­be­schä­digung, Gei­selname, Kör­per­ver­letzung oder des Land­zwangs schuldig zu machen.
„Die Waffe der Gewerk­schaften ist der Streik. Man muss sich vor Augen halten, dass jeder Streik ein Akt des Land­zwanges ist, eine gewaltsame Erpressung, die sich gegen alle richtet, die den Absichten der Strei­kenden zuwi­der­zu­handeln bereit wären. Jeder Streik ist Ter­ro­rismus (…) Wenn es den Gewerk­schaften beliebt, können sie Städte und Länder durch Hunger und Durst, durch Kälte und Dun­kelheit zur Gefü­gigkeit zwingen.“

Ludwig von Mises (1881–1973)

In Öster­reich, wie auch in anderen sozia­lis­tisch ver­strahlten Ländern des Euro­lands, kommt der Gewerk­schaft die Rolle eines Mono­po­listen zu, der den Kar­tell­preis der Arbeitszeit dik­tieren kann, ohne sich mit läs­tigen Kon­kur­renten oder dem Kar­tell­gesetz, das ori­gi­nel­ler­weise nur auf der Arbeit­ge­ber­seite zur Anwendung kommt, aus­ein­an­der­setzen zu müssen. Das ist ein ungemein wert­volles Pri­vileg, aus dem eine Macht folgt, die zudem durch nie­manden kon­trol­liert wird. Die Gewerk­schaft kann den Preis der Arbeit bestimmen, und zwar — und das ist der Clou — auch für solche Arbeit­nehmer, die nicht gewerk­schaftlich orga­ni­siert sind! Das hat schon was. Und es läuft darauf hinaus, dass ent­weder das Angebot der Gewerk­schaft gilt oder gar keines.
Adam Smith beschul­digte in seinem 1776 erschie­nenen Opus Magnum „Der Wohl­stand der Nationen“ die Unter­nehmer nicht ganz zu Unrecht, sich mit Vor­liebe zu Kar­tellen zusam­men­finden und – zum Schaden ihrer Kunden – jeden Wett­bewerb aus­schalten zu wollen. Zu den seligen Zeiten Smiths waren Gewerk­schaften aller­dings noch nicht erfunden. Es liegt indes auf der Hand, dass ihre Bestre­bungen in die exakt gleiche Richtung gehen: Alles, nur keine Konkurrenz!
Der Staat hat die Gewerk­schaft nicht nur mit dem Recht zur Ver­leihung von Arbeits­li­zenzen aus­ge­stattet, sondern stellt auch sicher, dass jene Per­sonen, die nicht zu ihren Mit­gliedern zählen, unterhalb des dik­tierten Kar­tell­preises für Arbeit keinem legalen Ein­kom­mens­erwerb nach­gehen. Die Gewerk­schaft hat es daher in der Hand, Men­schen daran zu hindern, ihren Lebens­un­terhalt zu ver­dienen – nämlich die­je­nigen, die bereit sind, zu nied­ri­geren Löhnen zu arbeiten als zu den von ihr für gut befun­denen. Dieser offen­sichtlich skan­dalöse Zustand ver­un­mög­licht oder behindert besonders den Ein­stieg schlecht qua­li­fi­zierter Per­sonen in den Arbeits­markt – eine Ein­sicht, die so trivial ist, dass sie sich unschwer auch jenen Zeit­ge­nossen erschließt, die weder Rake­ten­wis­sen­schaften noch Volks­wirt­schaft stu­diert haben.
Der afro­ame­ri­ka­nische Ökonom Thomas Sowell hat dem Phä­nomen Lohn­diktat (das de facto auf einen gesetzlich fest­ge­legten Min­destlohn hin­aus­läuft) einen großen Teil seiner Arbeit gewidmet. Fazit: Der inten­dierte Zweck wird nicht erreicht. Die Ergeb­nisse sind negativ. Min­dest­lohn­diktate ver­ur­teilen besonders alte und/oder schlecht aus­ge­bildete Arbeit­nehmer (in den USA sind in erster Linie unge­lernte junge Schwarze betroffen) dau­erhaft zur ent­wür­di­genden Abhän­gigkeit von der Sozi­al­bü­ro­kratie. Denn zu einem unter dem in einem oktroy­ierten Kol­lek­tiv­vertrag fest­ge­schrie­benen Lohn darf Arbeit weder ange­boten noch ange­nommen werden!
Ande­rer­seits stehen den Arbeit­gebern unter den herr­schenden Umständen nur wenige Optionen zur Ver­fügung: Ent­weder sie akzep­tieren das Diktat der Gewerk­schafts­bonzen, die in aller Regel nie im Leben selbst wert­schöp­fende Arbeit geleistet haben, sie steigern ihre Pro­duk­ti­vität durch weitere Auto­ma­ti­sierung und Ratio­na­li­sierung, oder sie über­siedeln ihren Betrieb dorthin, wo die Regierung nicht mit den Gewerk­schaften gemeinsame Sache macht.

Quod licet Iovi, non licet bovi

Worum auch immer es in einer Ver­handlung gehen mag: Über­zieht eine der betei­ligten Par­teien die andere mit Dro­hungen für den Fall der Nicht­er­füllung ihrer For­de­rungen oder setzt sie diese sogar um, wird das einer straf­recht­lichen Wür­digung nicht ent­gehen. Wenn dagegen eine Gewerk­schaft zu der­ar­tigen Mitteln greift, genießt sie recht­liche Nar­ren­freiheit. Gewerk­schafter dürfen und können tun, was ihnen beliebt, weil sie in unserer nahezu total pro­le­ta­ri­sierten Gesell­schaft die demo­kra­tische Mehrheit auf ihrer Seite wissen. Auf die Stimmen der paar Unter­nehmer oder Vor­stände kommt es nur wirklich nicht an. Nicht ver­gessen: Demo­kratie bedeutet nun einmal Mehr­heits­dik­tatur. Wer meint, Rechts­staat­lichkeit könnte in einer Gesell­schaft mit einem jede per­sön­liche Ver­ant­wortung aus­schlie­ßenden, geheimen One-Man-one-Vote-Wahl­recht exis­tieren, sollte dringend seine Prä­missen überprüfen.
Weil aber eben das System so ist wie es ist, jenen Arbeit­gebern, die ihre Betriebe nicht ins Ausland zu ver­legen beab­sich­tigen also keine andere Wahl bleibt, als bei jeder Lohn­runde klein bei­zu­geben, tri­um­phieren ein ums andere Mal die Gewerk­schaften. Jeder Abschluss oberhalb des Pro­duk­ti­vi­täts­zu­wachses ist einer­seits ein Pyr­rhussieg, weil er lang­fristig die Finanz­basis der Unter­nehmen aus­höhlt und damit ihren Bestand gefährdet – was natur­gemäß nicht im Interesse der Mit­ar­beiter liegen kann – und ande­rer­seits nicht anders zu erklären, als mit der poli­ti­schen Macht der Gewerk­schaft und ihrem hoheitlich ver­lie­henen Recht zu Nötigung, Erpressung und Sach­be­schä­digung. Was letztere angeht, seien als Bei­spiel bestimmte Anlagen der Eisen- und Stahl­in­dustrie (etwa Hochöfen, etc.) genannt, die im Falle eines län­geren Arbeits­aus­standes irrepa­rabel beschädigt werden. Und dass bei Arbeits­nie­der­le­gungen im Bereich des Per­so­nen­trans­ports, gleich ob er mit Flug­zeugen, Eisen­bahnen oder Bussen erfolgt, Rei­sende fak­tisch als Geiseln genommen werden, die oft tagelang auf Flug­häfen fest­sitzen, ihre Arbeits­plätze nicht erreichen und damit letztlich weitere Unbe­tei­ligte wegen der Laune einer Handvoll Betriebsräte geschädigt werden, erfährt kaum eine Wür­digung durch die Haupt­strom­medien. Von jener durch die Straf­ge­richte ganz zu schweigen. Seltsam, nicht wahr?
Was seitens der von der Basis meist völlig abge­hoben agie­renden Gewerk­schafts­bosse außerdem immer über­sehen wird ist, dass jeder KV-Abschluss über einen „Sperr­klin­ken­effekt“ verfügt: Es ist nämlich nicht vor­ge­sehen, einmal vor­ge­nommene Lohn­stei­ge­rungen wieder zurück­zu­nehmen. Vor­wärts immer, rück­wärts nimmer! Oder: Den Sozia­lismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf! Schwä­chelt die Kon­junktur, gilt die über­zogene Lohn­er­höhung vom Vorjahr trotzdem weiter. Die Arbeit­geber können darauf dann gar nicht anders reagieren, als mit Kün­di­gungen, Betriebs­schlie­ßungen oder Pro­duk­ti­ons­ver­la­ge­rungen an Standorte mit einem nied­ri­geren Lohnniveau.

Die für alle Betei­ligten bessere Lösung

Intel­li­genter als ein starrer KV-Abschluss ist es daher allemal, Löhne und Gehälter an die Ertragslage der ein­zelnen Unter­nehmen zu koppeln. Dafür bilden am Gewinn ori­en­tierte Prämien ein aus­ge­zeich­netes Mittel. Das durch die „erfolg­reiche“ Gewerk­schafts­arbeit bedingte, in Öster­reich extrem stark aus­ge­prägte Senio­ri­täts­prinzip von Löhnen und Gehältern, bildet immerhin eine der Haupt­ur­sachen für die Lang­zeit­ar­beits­lo­sigkeit älterer Arbeit­nehmer. Eli­mi­niert man den oben genannten Sperr­klin­ken­effekt und beteiligt die Arbeit­nehmer statt­dessen mittels Ein­mal­zah­lungen am betrieb­lichen Resultat der stei­genden Pro­duk­ti­vität ihrer Unter­nehmen, werden auch ältere Semester keine Pro­bleme mehr haben, ihre Arbeits­plätze zu halten oder neue zu finden.
Ent­spre­chende Ver­träge zwi­schen Arbeit­gebern und –Nehmern abzu­schließen, ist natürlich nur auf Betriebs­ebene zweck­mäßig, da die ein­zelnen Unter­nehmen unter­schied­liche Ergeb­nisse erwirt­schaften und eine One-Size-Fits-all–Vorgabe den betriebs­wirt­schaft­lichen Bedin­gungen nicht gerecht wird: Ein Lohn­mehr­aufwand, den zu schultern Betrieb A leicht­fällt, kann Betrieb B bereits in Tur­bu­lenzen stürzen.
Zu Ver­ein­ba­rungen auf Betriebs­ebene braucht es aller­dings – und das ist der ent­schei­dende Punkt – keine Gewerk­schaften. Deshalb wollen deren Bonzen davon auch nichts wissen. Zur Tarnung ihrer wahren Anliegen zünden sie allerlei Nebel­gra­naten, wie etwa das Märchen von der über­le­genen Ver­hand­lungs­macht der Unter­nehmer – als ob die um fähige Mit­ar­beiter nicht ebenso zu kon­kur­rieren hätten, wie um die Kund­schaft. Die Kon­se­quenz indi­vi­du­eller Ver­ein­ba­rungen auf der Unter­neh­mens­ebene würde die Ent­machtung der Gewerk­schaften bedeuten – und die zu ver­hindern ist das Einzige, worum es deren Kapos in Wahrheit geht.
In einer glo­ba­li­sierten Welt sind Gewerk­schaften für die werk­tä­tigen Massen nicht hilf­reich. Mit ihnen sind jeden­falls keine nach­haltig gedeih­lichen Ver­ein­ba­rungen mit den Arbeit­gebern zu erwarten.
Fazit: Gewerk­schaften sind aus­schließlich gut für ihre eigenen Funk­tionäre. Für die an den Werk­bänken ste­henden Arbeit­nehmer in der pri­vaten Wirt­schaft sind sie kontraproduktiv.


Quelle: misesde.org