Keine Werbung für Abtreibung (§ 219a StGB)

Liebe Poli­tiker,
nun lief mir im Nach­hinein zu meiner mail v. 07.02. noch dieser m.E. wichtige Artikel „Fami­li­en­planung“ (s. Anlage) zu, den ich auch Ihnen zur Kenntnis geben möchte, denn er bietet Lösungen. Wann werden Sie endlich erkennen, dass es sich bei einer Abtreibung um die Tötung eines Men­schen handelt, dem schon lt. Verfassung/GG Rechte wie jedem anderen von uns zustehen?
Dabei gibt es doch so viele Mög­lich­keiten und Mittel zur Ver­meidung einer unge­wollten Schwan­ger­schaft, allen voran der bessere und ver­ant­wor­tungs­vollere Umgang mit dem eigenen Körper und ins­be­sondere dem der Frau, wozu die Selbst­dis­ziplin der Sexu­al­partner an erster Stelle steht. Sie kostet nichts und schadet auch der Gesundheit nicht. Statt­dessen bringt sie nur Posi­tives für die Inten­si­vierung einer Beziehung und die gegen­seitige Wert­schätzung der Sexu­al­partner mit sich (s. Artikel). Sollte es dennoch einmal zu einer unge­wollten Schwan­ger­schaft kommen, so kann eine Abtreibung nie ver­hält­nis­mäßig sein, denn durch die Tötung des Kindes wird ja keine Schuld gesühnt, sondern – ganz im Gegenteil – erst geschaffen.
Sie können die Natur nicht umge­stalten, auch wenn Sie das gerne möchten. Die Emp­fängnis eines Kind richtet sich von Natur wegen auch nie gegen Frauen, denn jeder neue Mensch ist eine – eigen­ständige – Person. Ein kluger Ana­ly­tiker schrieb kürzlich, dass der Nie­dergang der SPD wohl ihrer völlig über­zo­genen, allzu ehr­gei­zigen bishin ego­is­ti­schen Frau­en­po­litik zuzu­schreiben sei, was im Laufe der Jahre zu den heute deutlich sicht­baren und ganz gra­vie­renden Ver­än­de­rungen in der Zusam­men­setzung unserer Bevöl­kerung, Religion und Iden­tität führte. Kinder und Familie sind zudem das Wich­tigste im kurzen Leben der Men­schen und nicht die Selbst­herr­lichkeit und das Geld. Ein Land ohne Kinder ver­spielt seine Zukunft.  In der SPD gibt es inzwi­schen sogar kon­krete Bestre­bungen, selbst ein völlig aus­ge­wach­senes, aber noch im Mut­terleib befind­liches Kind im 9. Monat „weg­machen“ zu lassen.
Es ist gut, dass sich Men­schen hier­zu­lande, aber auch in den USA, zunehmend offen gegen diese men­schen­ver­ach­tende Unsitte Abtreibung stemmen (s. Rede D. Trump v. 05.02. d.J.  IDEA).
Wenn ein US-Prä­sident das Thema Abtreibung in seiner Rede zur Lage der Nation anspricht, dann zeigt das doch, welche Dimension und Bedeutung es für ihn und sein Land hat. Immer wieder stelle ich fest, dass unmit­telbar nach Versand einer abtrei­bungs- und gen­der­kri­ti­schen email an die Politik ver­sucht wird, Zugriff auf mein Postfach zu nehmen, was zeigt, welch aggres­siven linken Kräfte hier im Hin­ter­grund mitspielen.
Es ist an der Zeit, dass das Bun­des­par­lament ein umfas­sendes Gen­der­verbot erlässt, denn Gender dis­kri­mi­niert, nicht nur die beiden Geschlechter selbst, sondern auch das Leben von Unge­bo­renen. Im Ürigen braucht kein ver­nünf­tiger und selb­ständig den­kender Mensch, egal welchen Geschlechts, diesen Unfug.
Kinder ver­dienen Liebe und Für­sorge. Sie haben nie­mandem etwas getan und müssen geschützt werden. Wenn die Politik das nicht auf die Reihe bekommt, dann muss es das Volk selbst. Am besten klappt das an der Wahlurne.
Mit freund­lichen Grüßen, Klaus Hildebrandt
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Gesendet: Don­nerstag, 07. Februar 2019 um 23:30 Uhr
Von: „Klaus Hil­de­brandt“ <Hildebrandt.Klaus@web.de>
An: „Redaktion Idea“ <idea@idea.de>
Cc: info@xing.com, jens.spahn@bundestag.de, franziska.giffey@bundestag.de, „Katharina PO Barley, SPD“, „Angela Merkel“ <angela.merkel@cdu.de>, Afd <bundesgeschaeftsstelle@alternativefuer.de>
Betreff: Idea, mdB. um Wei­ter­leitung an Herrn Prof. Dr. Thielscher
Liebe Idea-Redaktion,
da ich keine andere Kon­takt­mög­lichkeit zu Prof. Thiel­scher finden konnte, möchte ich Sie bitten, diese mail – aus­nahms­weise und ein­malig – an ihn wei­ter­zu­leiten. Besten Dank.
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„Sehr geehrter Herr Pro­fessor Dr. Thielscher,
aus­ge­rechnet eine Frau machte mich auf Ihre Idee (s. Anlage) auf­merksam, einen „Lehr­stuhl für das Leben“ zu schaffen.
Nachdem es bekanntlich schon an die 200 Gender-Lehr­stühle an dt. Unis gibt, kann ich Ihren Vor­schlag nur wärmstens begrüßen. Ich beschäftige mich seit Jahren mit dieser Unsitte Abtreibung, die das Zwi­schen­mensch­liche, die Insti­tution Familie und inzwi­schen sogar die ganze Gesell­schaft und Sta­bi­lität unseres Landes gefährdet und sich mit­hilfe fort­schrei­tender Medizin und Technik wie ein Krebs­ge­schwür immer mehr aus­breitet. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass sich immer mehr Frauen in die Politik drängen, egal, ob sie davon etwas ver­stehen oder nicht.
Ich setze voraus, dass Sie wissen, worum es hier geht. Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn ich Sie irgendwie unter­stützen kann. Die Tötung von Kindern im Mut­terleib – lt. SPD-Jusos sogar bis zum 9. Monat – darf nicht länger hin­ge­nommen werden. Wie weit wir uns inzwi­schen von Art. 1 GG ent­fernten, sieht man schon an der gegen­wär­tigen Debatte um die Auf­hebung des Wer­be­verbots für Ärzte/Gynäkologen, die an Abtreibung auch noch gut Geld verdienen.
Ihre Zustimmung vor­aus­setzend, lasse ich auch die zustän­digen Minister für Gesundheit, Frauen sowie der Justiz mit­lesen, denn sie sollten sich ihrer Ver­ant­wortung endlich bewusst werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freund­lichen Grüßen, Klaus Hildebrandt “
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Was soll man vom Entwurf zum § 219a halten?
Am Dienstag hat die Bun­des­re­gierung einen Refe­ren­ten­entwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Ver­bes­serung der Infor­mation über einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch) zur Novelle des § 219a StGB der Öffent­lichkeit prä­sen­tiert. Der Entwurf soll am 6. Februar im Bun­des­ka­binett dis­ku­tiert und ver­ab­schiedet werden, um ihn dann in den Bun­destag zur Abstimmung zu übertragen.
In der Vielfalt der Stel­lung­nahmen äußern ins­be­sondere die Abtrei­bungs­ak­ti­visten völlig unsach­liche und geradezu absurde Ein­schät­zungen, die teils von den Zei­tungen unkom­men­tiert wie­der­ge­geben werden.
Aus etlichen Tele­fo­naten und Briefen an uns merken wir, dass das Thema für viele Men­schen inzwi­schen schwer ver­ständlich ist. Deshalb werden wir hier – mög­lichst knapp – den Rahmen der Dis­kussion über das Wer­be­verbot erläutern, bevor wir unsere eigene Ein­schätzung des Refe­ren­ten­ent­wurfs wiedergeben.
Ursprung der heute herr­schenden Abtreibungsregelung:
Die heute gültige Abtrei­bungs­re­gelung geht auf ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1993 zurück. Damals unter­strich Karlsruhe die Pflicht des Staates, das unge­borene Leben zu schützen.
Der Schutz der unge­bo­renen Kinder ist also ein Primat – rein theo­re­tisch – jeg­licher gesetz­ge­be­ri­schen Tätigkeit, die die Abtreibung betrifft.
Laut dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts bleiben Abtrei­bungen (abge­sehen von Aus­nah­me­fällen) rechts­widrige Hand­lungen, weil das unge­borene Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben besitzt. Die Geset­zeslage müsse dieser Vorgabe ent­spre­chend deshalb dem Schutz des unge­bo­renen Lebens dienen, so das Gericht damals.
Weil Abtrei­bungen „rechts­widrige Hand­lungen sind, darf auch dafür nicht geworben werden. Das ist der Sinn von § 219a StGB (Wer­be­verbot für Abtreibungen).
Die Praxis
Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hat aber kaum Ein­fluss auf die Praxis der Abtreibung gehabt:
Im Jahr 1995 beschloss eine Mehrheit im Bun­destag die Ein­führung der sog. Fris­ten­lösung mit Bera­tungs­pflicht: Unter gewissen Bedin­gungen (Ein­haltung einer 12-Wochen­frist und Besitz eines Bera­tungs­scheins) werden Abtrei­bungen aber nicht bestraft. Diese Regelung wird übli­cher­weise mit der Formel „Rechts­widrig aber straffrei“ charakterisiert.
In Deutschland hat die Ein­führung der Fris­ten­lösung dazu geführt, dass die Abtrei­bungs­zahlen hoch blieben. Die Vorgabe, dass sich der Staat dem Schutz der unge­bo­renen Kinder ver­bunden fühlen sollte, blieb reine Theorie. Die Pflicht­be­ratung, die aus Gründen des Lebens­schutzes ein­ge­führt wurde, blieb wirkungslos.
Aus diesem Grund wurde das neue Abtrei­bungs­gesetz (Fris­ten­lösung mit Bera­tungs­pflicht) von den Lebens­rechtlern generell kri­ti­siert und als Fei­gen­blatt oder Gewis­sens­be­ru­higung angesehen.
Die Reaktion der Abtrei­bungs­lobby auf die Abtrei­bungs­re­gelung von 1995
Die Befür­worter einer völ­ligen Libe­ra­li­sierung der Abtreibung (Abschaffung des § 218 StGB) waren mit der Ein­führung der Fris­ten­lösung (mit Bera­tungs­pflicht) zwar zufrieden, aber nicht begeistert.
Ihre Gründe sind:
Abtreibung blieb auch nach der neuen Regelung eine rechts­widrige Handlung.
Der Schutz des Lebens blieb nach wie vor ein wich­tiges Ziel der Gesetz­gebung (gleichwohl in der Praxis fast unwirksam).
Die Frau ist (rein theo­re­tisch) nicht die einzige Ent­schei­dungs­in­stanz bei einem Schwan­ger­schafts­kon­flikt. Das Recht auf Leben des Kindes spielt eine Rolle, was in der Beratung zur Geltung kommen müsste.
Kurz: Die Abtrei­bungs­ak­ti­visten haben sich mit der Abtrei­bungs­re­gelung von 1995 innerlich niemals abgefunden.
Die Haltung der Abtrei­bungs­ak­ti­visten in der Debatte um den § 219a (Wer­be­verbot für Abtreibungen)
Die Reaktion der Abtrei­bungs­lobby auf den neuen Entwurf zum § 219a ent­spricht den oben genannten drei Punkten und igno­riert sys­te­ma­tisch die Recht­spre­chung: Niemand außer der Mutter hat mit­zu­reden, so die Abtrei­bungs­ak­ti­visten. Deshalb müsse der § 219a (und eigentlich auch der § 218 StGB) gestrichen werden. Abtrei­bungen müssen wie völlig normale medi­zi­nische Leis­tungen ange­sehen werden.
Die Tat­sache, dass ein Kind im Mut­terleib lebt, wird in der gesamten Argu­men­tation der Abtrei­bungs­ak­ti­visten igno­riert. Die Tat­sache, dass auf­grund einer Weisung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes das Gesetz dem Schutz des Lebens ver­pflichtet ist, wird eben­falls ignoriert.
Die Haltung der Abtrei­bungs­ak­ti­visten ist radikal lebens­feindlich, radikal indi­vi­dua­lis­tisch (Kinder und Vater spielen über­haupt keine Rolle), kom­pro­misslos und sogar irra­tional, denn sie tut so, als ob es kein Kind im Mut­terleib geben würde obwohl das der sprin­gende Punkt ist. Die Tat­sache, dass ein Kind bei einer Abtreibung getötet wird, ist ja der Anlass der ganzen Diskussion.
Die Abtrei­bungs­ak­ti­visten haben stets ihre Aktionen gegen den § 219a StGB mit dem Slogan „Weg mit 219a – keine Kom­pro­misse“ gegründet. Jeder Vor­schlag der Bun­des­re­gierung, der nicht die kom­plette Strei­chung vor­ge­sehen hätte, wäre infol­ge­dessen abge­lehnt worden.
Was soll man nun aus der Sicht des Lebens­rechtes vom Entwurf halten?
Ob man sich mit dem Entwurf abfindet oder nicht, hängt im Grunde vom eigenen Betrach­tungs­winkel bzw. von der eigenen Erwar­tungs­haltung ab.
Im Ver­gleich zur gegen­wär­tigen Fassung des § 219a: Der gegen­wärtige § 219a ließ recht lang eine gewisse Grauzone zu: Wann handelt es sich um Werbung, wann um Infor­mation? Ist das bloße Erwähnen, dass man Abtrei­bungen durch­führt, schon Werbung?
Die neue Fassung erlaubt zwar die Erwähnung von Abtrei­bungen im Leis­tungs­ka­talog, ver­bietet aber jede weitere Infor­mation durch den Abtrei­bungsarzt. Würden Abtrei­bungs­ärzte über Abtrei­bungen „infor­mieren“, so würden sie wahr­scheinlich Abtrei­bungen befür­worten oder zumindest ver­harm­losen. Etliche nam­hafte Gegner des § 219a haben deshalb ein­ge­wendet, dass der Entwurf aus der Sicht des Abtrei­bungs­ak­ti­vismus einen Rück­schritt dar­stellt. Aller­dings muss erwähnt werden, dass die Recht­spre­chung der letzten zwei Jahre den § 219a StGB restriktiv aus­gelegt hat, wodurch die recht­liche „Grauzone“ zunehmend wegfiel.
Im Ver­gleich zum „Eck­punk­te­papier der Bun­des­re­gierung“ aus dem Dezember 2018: Der Entwurf ist eine Ver­schlech­terung im Ver­gleich zum Vor­schlag der Bun­des­re­gierung, weil dieser mehr oder weniger einen Handel einging: Ärzte und Kli­niken dürfen erwähnen, dass Abtrei­bungen zu ihrem Leis­tungs­ka­talog gehören. Im Gegenzug wird stärker in den zentral redi­gierten Infor­ma­tionen auf den Lebens­schutz geachtet. Dieser zweite Aspekt wird im Entwurf zwar erwähnt, aber nicht konkretisiert.
Im Ver­gleich zum eigent­lichen Ziel der §§ 218, 219 ff, das Lebens­recht zu beschützen: Der Entwurf ist ein ein­deu­tiger Rück­schritt. Abtrei­bungen werden weiter bana­li­siert und dürfen im Leis­tungs­ka­talog eines Arztes neben allen anderen – legi­timen – Leis­tungen auf­ge­führt werden. Dadurch wird die Rechts­wid­rigkeit von Abtrei­bungen relativiert.
Man muss aller­dings hin­zu­fügen, dass die gegen­wärtige Gesetz­gebung das unge­borene Leben prak­tisch nicht schützt, die geplante Ver­schlech­terung durch den Refe­ren­ten­entwurf ist relativ gering. Der große Wurf aus der Sicht des Lebens­rechtes wäre gewesen, aus einem Wer­be­verbot für Abtreibung eine Wer­be­ver­pflichtung für das Leben zu machen und Ärzten auf­zu­tragen, für den Schutz des unge­bo­renen Lebens und nicht für dessen Tötung zu werben.
Für die Aktion SOS Leben (DVCK e.V.): Benno Hof­schulte, Mathias von Gers­dorff, Pilar Her­zogin von Oldenburg

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Die Deutsche Ver­ei­nigung für eine christ­liche Kultur (DVCK) e.V. mit Sitz in Frankfurt (Main) ist ein 1983 von einem Kreis katho­li­scher Laien gegrün­deter Verein, dem Selbst­ver­ständnis nach eine „private Initiative ohne offi­zielle Bindung an Kirchen oder poli­tische Par­teien“ mit einer katho­li­schen Ori­en­tierung sowie einem über­kon­fes­sio­nellen Tätig­keits­be­reich. Vor­sit­zender ist Benno Hofschulte.
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Mathias von Gers­dorff ist freier Publizist und Betreiber der blogs „Kultur und Medien“ sowie http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
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*) Klaus Hil­de­brandt ist enga­gierter Katholik und seit vielen Jahren Autor bei con­servo

Quelle: con­servo