Der Duden definiert den Begriff Cyberkriminalität als die Gesamtheit illegaler Handlungen im Computer- und Telekommunikationsbereich. Ein Teilbereich dieser Straftaten ist die Internetkriminalität, bei der die strafbaren Handlungen auf dem Internet basieren oder mit den Techniken des Internets ausgeführt werden. Kaum ein anderer Deliktbereich verzeichnet so hohe Wachstumszahlen. Und dabei kommt noch eine sehr hohe Dunkelziffer von Straftaten hinzu, die gar nicht erst angezeigt werden.
Von Spionage über Sabotage und Datendiebstahl bis zu schweren Hackerangriffen
Die Bandbreite der Cyberkriminalität ist enorm und reicht von Täuschungen als unwertiges Mittel zur Willensbeeinflussung der Opfer, über digitale Erpressung bis hin zu Identitätsdiebstahl. Der weltweite Schaden durch Cyber-Kriminalität wurde im Jahr 2016 laut einer Studie der Unternehmensberatung KPMG auf 432 Milliarden Euro beziffert. Der ITK-Branchenverband Bitkom schätzte den Schaden allein für die deutsche Wirtschaft auf jährlich etwa 55 Milliarden Euro.
Kleinvieh macht auch Mist
Es müssen aber nicht gleich immer schwerwiegende Delikte wie Phishing-Mails oder Identitätsdiebstahl sein. Die Suche nach Online Casino Tricks im Internet entdecken bei Google ergibt mehrere Millionen Treffer von Webseiten, auf denen Betrüger versuchen, Nutzer zum Kauf von Roulette-Systemen oder Spielautomaten Tricks zu überreden.
In den meisten Fällen sind solche Betrügereien in den Bereich Bauernfängerei einzuordnen. Solche Täuschungshandlungen zielen darauf ab, bei den Nutzern eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, nämlich die, dass es ein totsicheres System gibt, um beim Roulette zu gewinnen oder dass Online Spielautomaten manipulierbar sind. Dabei spielt die Täuschung mit der Gier der Menschen, die glauben, mit wenig Aufwand schnell an viel Geld zu kommen.
Cyberkriminalität in Zahlen
Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden veröffentlicht jedes Jahr ein Bundeslagebild zu diesem Thema. Daraus geht hervor, dass dieser Deliktbereich in Deutschland immer mehr zunimmt:
- 2015: 45.800 Fälle
- 2016: 82.600 Fälle (+80 Prozent)
- 2017: 85.960 Fälle (+4 Prozent)
- 2017: 251.617 Fälle mit dem Tatmittel Internet (4,4 Prozent aller Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik)
- 2016: 50,9 Millionen Euro Schaden im Bereich Computerbetrug
- 2017: 71,4 Millionen Euro Schaden im Bereich Computerbetrug
Täter sind überwiegend 21 bis 39 Jahre alt
Die Jahrgänge ab 1980 sind mit dem Internet aufgewachsen und weisen deshalb naturgemäß höhere Fähigkeiten bezüglich des Mediums Internet auf als vergleichsweise frühere Jahrgänge. Von den im Jahr 2017 insgesamt registrierten Tatverdächtigen (22.296) waren knapp 59 Prozent (13.045) im Alter zwischen 21 und 39 Jahren.
Bei den Nationalitäten waren deutsche Tatverdächtige in der Überzahl (17.131 oder 76,8 %). Die Liste der Tatverdächtigen mit ausländischem Pass führten 2017 Türken (14 %) an, gefolgt von Rumänen (9,9 %) und Polen (6,4 %).
Cybercrime-as-a-Service: Das Geschäft mit der Kriminalität
In illegalen Foren und inkriminierte Handelsplattformen des Darknets boomt das Geschäft mit der Kriminalität. Dabei geht es nicht nur um beispielsweise Waffen- und Drogenverkäufe. Kriminelle Täterschaften können mittlerweile in nahezu allen Kriminalitätsfeldern Dienstleistungen einkaufen, die sie selbst nicht beherrschen.
Der aktuelle Trend geht dahin, dass der Bereich Cybercrime-as-a-Service (CaaS) von den Tätern immer mehr professionalisiert wird. Dabei werden Täter nicht mehr selbst aktiv, sondern bieten ihre ausgeklügelten Dienstleistungen in Form einer Auftragsarbeit anderen potenziellen Tätern an. Dabei reicht das Spektrum von der Beratung bis hin zur Organisation der inkriminierten Geldströme. Deshalb sind eigene technische Fähigkeiten der Kriminellen gar nicht mehr erforderlich.
Bezahlt wird oft mit Kryptowährungen
Digitale Währungen wie Bitcoin (BTC), Litecoin (LTC) oder Ethereum (ETH) spielen bei Cybercrime-Delikten eine große Rolle. Kauf und Verkauf der virtuellen Geldeinheiten ist nicht illegal und bestens dazu geeignet, Geldwäsche zu betreiben. Durch die Umwandlung von gesetzlichen in digitale Zahlungsmittel entziehen sich Täter der Bankenkontrolle und schlussendlich auch der staatlichen Eingriffsmöglichkeit. Kryptografisch abgesicherte Protokolle sorgen dafür, dass der Handel direkt zwischen Käufer und Verkäufer stattfindet, ohne dabei Notenbanken oder Kreditinstitute einzubinden. Die Transaktionen bleiben somit komplett anonym und können leicht für Geldwäschehandlungen und zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbraucht werden.
Fazit — Weiter steigende Quantität und Qualität von Cyberkriminalität
In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg von Cyberkriminalität zu rechnen. Auch die Rechtsprechung muss sich dieser Entwicklung anpassen, da Schadensausmaß und Strafandrohung in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.